Betreff
Anpassung der Richtlinie "Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet"
Vorlage
2023/2509
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die zur Anlage beigefügte Richtlinie „Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet“ wird unter Punkt 2.2. gemäß der Begründung wie folgt abgeändert:

 

Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen.

 

 

gezeichnet:

                                                                                In Vertretung

Richrath                                                                 Adomat

Begründung:

 

Bisherige Formulierung der Förderrichtlinien:

 

2.2. Um die Förderung eines kulturellen Projektes können sich Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und Initiativen bewerben, wenn folgende Voraussetzungen gegeben

sind:

-       Es liegt ein Leverkusen-Bezug vor (der Antragsteller/die Antragstellerin verfügt über einen Sitz in Leverkusen oder ist in der Freien Leverkusener Kulturszene tätig).

-       Das zu fördernde Projekt ist in Leverkusen öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

 

Die Jury schlägt eine Präzisierung der zweiten Voraussetzung vor, um Unklarheiten für die Zukunft auszuschließen und den Fördergedanken besser heraus zu arbeiten:

 

NEU:

-          Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen.

 

Der Passus lautet dann wie folgt:

 

2.2. Um die Förderung eines kulturellen Projektes können sich Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und Initiativen bewerben, wenn folgende Voraussetzungen gegeben

sind:

-           Es liegt ein Leverkusen-Bezug vor (der Antragsteller/die Antragstellerin verfügt über einen Sitz in Leverkusen oder ist in der Freien Leverkusener Kulturszene tätig).

-           Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein