Beschlussentwurf:
Die zur Anlage beigefügte Richtlinie „Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet“ wird unter Punkt 2.2. gemäß der Begründung wie folgt abgeändert:
Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Bisherige Formulierung der Förderrichtlinien:
2.2. Um die Förderung eines kulturellen Projektes können sich Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und Initiativen bewerben, wenn folgende Voraussetzungen gegeben
sind:
- Es liegt ein Leverkusen-Bezug vor (der Antragsteller/die Antragstellerin verfügt über einen Sitz in Leverkusen oder ist in der Freien Leverkusener Kulturszene tätig).
- Das zu fördernde Projekt ist in Leverkusen öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
Die Jury schlägt eine Präzisierung der zweiten Voraussetzung vor, um Unklarheiten für die Zukunft auszuschließen und den Fördergedanken besser heraus zu arbeiten:
NEU:
- Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen.
Der Passus lautet dann wie folgt:
2.2. Um die Förderung eines kulturellen Projektes können sich Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und Initiativen bewerben, wenn folgende Voraussetzungen gegeben
sind:
- Es liegt ein Leverkusen-Bezug vor (der Antragsteller/die Antragstellerin verfügt über einen Sitz in Leverkusen oder ist in der Freien Leverkusener Kulturszene tätig).
- Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |