Kenntnisnahme:
1. Der Rat nimmt das
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.10.2023
zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung auf Grundlage des Schreibens der Bezirksregierung Köln vom 12.10.2023
· der bestandskräftigen Weisung der Katasteraufsicht der Bezirksregierung Köln vom 31.07.2023 zur Herausgabe der am 15.05.2022 von der Gravionic GmbH beantragten Katasterdaten Folge leisten wird und
· in entsprechender Weise auch die am 08.11.2022 von der Gravionic GmbH beantragten Katasterdaten an diese herausgeben wird.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Auf die Behandlung der Vorlage Nr. 2023/2371 (Anforderung von Katasterdaten durch die Gravionic GmbH, Weisung der Bezirksregierung Köln vom 31.07.2023) in der Ratssitzung am 21.08.2023 wird verwiesen.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Punkt 1 der Vorlage den Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 31.07.2023 zur Kenntnis genommen, in dem die Stadt Leverkusen - Fachbereich Kataster und Vermessung (62) - gemäß § 25 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) angewiesen wird, die von der Gravionic GmbH beantragten Vermessungsunterlagen herauszugeben. Punkt 2 der Vorlage, die Herausgabe der Daten durch die Verwaltung, hat der Rat abgelehnt. Mit Beschluss zu Punkt 3 hat der Rat der Stadt Leverkusen auf die Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den vorgenannten Weisungsbescheid verzichtet.
Mit Schreiben vom 12.10.2023 hat sich die Bezirksregierung Köln nunmehr erneut in der Angelegenheit an die Stadt Leverkusen gewandt (vergl. Anlage 1 zur Vorlage).
Zum Schreiben ist als Fazit festzuhalten:
1. Es gibt eine ausgesprochene sonderaufsichtliche Weisung der Bezirksregierung in Bezug auf die am 15.05.2022 von der Gravionic GmbH beantragten Katasterdaten.
2. Die vorgenannte Weisung hat zwischenzeitlich Bestandskraft erlangt.
3. Eine zusätzliche Aufhebung der Ratsbeschlüsse (betr. Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen) braucht es daher aus Sicht der Bezirksregierung Köln nicht.
4. Mit begleitender E-Mail vom 13.10.2023 zum Schreiben vom 12.10.2023 wurde seitens der Bezirksregierung Köln gegenüber der Stadt Leverkusen die Erwartungshaltung ausgesprochen, dass die Stadt Leverkusen der Weisung nunmehr unverzüglich nachkomme, eine zeitliche Verzögerung durch Behandlung in der Ratssitzung am 23.10.2023 noch akzeptiert werde.
5. Diese Erwartungshaltung erstreckt sich auch auf die Herausgabe der am 08.11.2022 von der Gravionic GmbH angeforderten Katasterdaten. Diesbezüglich besteht zwar keine explizite Weisung der Bezirksregierung Köln. Der Herausgabe steht aber der Ratsbeschluss vom 30.03.2023 (Vorlage Nr. 2023/2088, erneute Ablehnung der Herausgabe der Daten) nicht entgegen, da die Durchführung dieses Beschlusses durch die Beanstandung und durch die Vorlage bei der Bezirksregierung Köln gehemmt ist (vgl. § 54 Abs.2 Gemeindeordnung NRW – GO NRW), also nicht vollzogen werden muss.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Auf die mit der am 13.10.2023 bekanntgegebenen Erwartungshaltung der Bezirksregierung Köln verbundene kurze Zeitschiene wird verwiesen. Die Verwaltung soll unverzüglich handeln. Daher wird die Angelegenheit noch in der Ratssitzung am 23.10.2023 eingebracht.