Betreff
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung
- Erlass Elternbeiträge ab 01.08.2023 bis 31.12.2023 zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen
Vorlage
2023/2518
Aktenzeichen
510-121/131-js
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen in der zurzeit gültigen Fassung rückwirkend ab 01.08.2023 bis 31.12.2023 allen Eltern in den Einkommensstufen 2 bis 7 vollständig und in den Stufen 8 und 9 zur Hälfte erlassen werden.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Leverkusen entsprechend der „Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspakt NRW“)“ mit Bescheid vom 17.01.2023 Mittel des Landes in Höhe von 1.565.780,00 Euro als Billigkeitsleistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte bewilligt.

 

Neben der Unterstützung von Trägern der Sozialen Infrastruktur können die Mittel auch für Maßnahmen der individuellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Hier hat das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der Begleitinformation zur Richtlinie explizit die finanzielle Entlastung einkommensarmer Familien ohne Anspruch auf Sozialleistungen bei den Elternbeiträgen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Betreuung im offenen Ganztag als Anwendungsbeispiel benannt.

 

Nach der Elternbeitragssatzung vom 26.05.2015 einschl. der 3. Änderung vom 07.05.2018 gibt es folgende Einkommensstufen, nach denen die Beiträge gestaffelt sind:

 

Stufe

Jahreseinkommen

1

bis

19.500,00 €

2

bis

25.000,00 €

3

bis

30.500,00 €

4

bis

36.000,00 €

5

bis

41.500,00 €

6

bis

47.000,00 €

7

bis

52.500,00 €

8

bis

58.000,00 €

9

bis

63.500,00 €

10

bis

69.000,00 €

11

bis

74.500,00 €

12

bis

78.000,00 €

13

über

78.000,00 €

 

Die Einkommensstufe 1 ist beitragsfrei. Bei dem „Einkommen“ handelt es sich um die Jahresbruttobeträge abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen bzw. den Gewinn bei Selbständigen.

 

Mit den Landesmitteln aus dem Stärkungspakt NRW können Eltern von den Kinderbetreuungskosten entlastet werden, die den unteren und mittleren Einkommensstufen angehören. Daher sollen die Beiträge für die Monate August bis Dezember 2023 in den Stufen 2 bis 7 vollständig und in den Stufen 8 und 9 zur Hälfte erlassen werden.

 

Die Verwaltung rechnet hierfür mit folgenden Summen:

 

Kita                             262.087,00 €

Tagespflege                53.671,00 €

OGS                           198.862,00 €

 

Gesamt:                    514.620,00 €

 

Die Eltern werden über den Beitragserlass mit einem zentralen Elternbrief informiert. Bei denjenigen, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Elternbeitrag für die Monate November und Dezember nicht abgebucht. Bestehende Daueraufträge müssen von den Eltern für die Monate November und Dezember angepasst werden. Für die rückwirkenden Monate August bis Oktober 2023 erfolgt nach EDV-technischer Verarbeitung sowohl im Festsetzungsverfahren als auch im Kassenverfahren der Debitorenbuchhaltung eine Erstattung an die Eltern, sofern keine offenstehenden Forderungen bestehen.

 

Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 1.565.780,00 Euro werden zentral beim Dezernat II Zentrales Fördermanagement vereinnahmt.

 

Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 514.620,00 € erfolgt im Jahr 2023 in den jeweiligen Teilergebnisplan des Fachbereichs Kinder und Jugend in die Produktgruppe 0605 (Tagesbetreuung für Kinder) und des Fachbereichs Schulen in die Produktgruppe 0305 (Ganztagsschule). Dadurch werden die Mindererträge aus den reduzierten Elternbeiträgen haushaltsneutral ausgeglichen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produktgruppen 0305 und 0605 Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme: 514.620,00 €

Zuwendungen/Zuschüsse: 514.620,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Stärkungspakt NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Da die Verwaltung bei einer positiven Beschlussfassung auf ca. 514.620 € an Kindergartengebühr verzichtet, führt das zu einer HH-Belastung. Daher wurde seitens 200 sofort der gleiche Betrag entsprechend bei der Aufwandsposition „Billigkeitsleistungen“ gesperrt. Das führt es zu einer HH-Entlastung und insgesamt ist der Vorgang HH-neutral.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Über den Erlass für die beitragspflichtigen Eltern muss zeitnah entschieden werden, damit diese noch in 2023 eine Entlastung erhalten. Die Vorlage konnte erst jetzt eingebracht werden, da vorab noch die entsprechenden Eckdaten geklärt werden mussten.