- Erlass Elternbeiträge ab 01.08.2023 bis 31.12.2023 zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen in der zurzeit gültigen Fassung rückwirkend ab 01.08.2023 bis 31.12.2023 allen Eltern in den Einkommensstufen 2 bis 7 vollständig und in den Stufen 8 und 9 zur Hälfte erlassen werden.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Leverkusen entsprechend der „Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspakt NRW“)“ mit Bescheid vom 17.01.2023 Mittel des Landes in Höhe von 1.565.780,00 Euro als Billigkeitsleistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte bewilligt.
Neben der Unterstützung von
Trägern der Sozialen Infrastruktur können die Mittel auch für Maßnahmen der
individuellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Hier hat das Ministerium für
Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der Begleitinformation
zur Richtlinie explizit die finanzielle Entlastung einkommensarmer Familien ohne
Anspruch auf Sozialleistungen bei den Elternbeiträgen für Kindertagespflege,
Kindertagesstätten und Betreuung im offenen Ganztag als Anwendungsbeispiel
benannt.
Nach der Elternbeitragssatzung
vom 26.05.2015 einschl. der 3. Änderung vom 07.05.2018 gibt es folgende
Einkommensstufen, nach denen die Beiträge gestaffelt sind:
Stufe |
Jahreseinkommen |
|
1 |
bis |
19.500,00 € |
2 |
bis |
25.000,00 € |
3 |
bis |
30.500,00 € |
4 |
bis |
36.000,00 € |
5 |
bis |
41.500,00 € |
6 |
bis |
47.000,00 € |
7 |
bis |
52.500,00 € |
8 |
bis |
58.000,00 € |
9 |
bis |
63.500,00 € |
10 |
bis |
69.000,00 € |
11 |
bis |
74.500,00 € |
12 |
bis |
78.000,00 € |
13 |
über |
78.000,00 € |
Die Einkommensstufe 1 ist
beitragsfrei. Bei dem „Einkommen“ handelt es sich um die Jahresbruttobeträge
abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen bzw. den Gewinn bei
Selbständigen.
Mit den Landesmitteln aus dem
Stärkungspakt NRW können Eltern von den Kinderbetreuungskosten entlastet
werden, die den unteren und mittleren Einkommensstufen angehören. Daher sollen
die Beiträge für die Monate August bis Dezember 2023 in den Stufen 2 bis 7
vollständig und in den Stufen 8 und 9 zur Hälfte erlassen werden.
Die Verwaltung rechnet hierfür
mit folgenden Summen:
Kita 262.087,00 €
Tagespflege
53.671,00 €
OGS 198.862,00 €
Gesamt: 514.620,00
€
Die Eltern werden über den
Beitragserlass mit einem zentralen Elternbrief informiert. Bei denjenigen, die
ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Elternbeitrag für die Monate November
und Dezember nicht abgebucht. Bestehende Daueraufträge müssen von den Eltern
für die Monate November und Dezember angepasst werden. Für die rückwirkenden
Monate August bis Oktober 2023 erfolgt nach EDV-technischer Verarbeitung sowohl
im Festsetzungsverfahren als auch im Kassenverfahren der Debitorenbuchhaltung
eine Erstattung an die Eltern, sofern keine offenstehenden Forderungen
bestehen.
Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 1.565.780,00 Euro werden zentral beim Dezernat II Zentrales Fördermanagement vereinnahmt.
Die verwendungsgerechte
anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 514.620,00 € erfolgt im Jahr 2023 in
den jeweiligen Teilergebnisplan des Fachbereichs Kinder und Jugend in die
Produktgruppe 0605 (Tagesbetreuung für Kinder) und des Fachbereichs Schulen in
die Produktgruppe 0305 (Ganztagsschule). Dadurch werden die Mindererträge aus
den reduzierten Elternbeiträgen haushaltsneutral ausgeglichen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produktgruppen 0305 und 0605 Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: 514.620,00 €
Zuwendungen/Zuschüsse: 514.620,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Stärkungspakt NRW
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Da die Verwaltung bei einer positiven
Beschlussfassung auf ca. 514.620 € an Kindergartengebühr verzichtet, führt das
zu einer HH-Belastung. Daher wurde seitens 200 sofort der gleiche Betrag
entsprechend bei der Aufwandsposition „Billigkeitsleistungen“ gesperrt. Das
führt es zu einer HH-Entlastung und insgesamt ist der Vorgang HH-neutral.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Über den Erlass für die beitragspflichtigen Eltern muss zeitnah entschieden werden, damit diese noch in 2023 eine Entlastung erhalten. Die Vorlage konnte erst jetzt eingebracht werden, da vorab noch die entsprechenden Eckdaten geklärt werden mussten.