Betreff
Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Seniorenarbeit
- Bericht der Wirkungsperiode der Jahre 2019 bis 2023
- Aufteilung der Haushaltsmittel ab 01.01.2024
- Änderung der Leistungsvereinbarung
Vorlage
2023/2520
Aktenzeichen
wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bericht (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Finanzierung der kommunalen Seniorenarbeit ab 01.01.2024 erfolgt gemäß Anlage 2. Den Änderungen zur künftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.

 

3.    Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2024 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

 

4.    Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2024 bis 2028 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.

 

5.    Dem beigefügten Entwurf der mit den Trägern abzuschließenden Leistungsvereinbarungen (Anlage 3 zur Vorlage) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                Molitor                                               Lünenbach

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.06.2003 der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommunale Seniorenarbeit auf der Grundlage einer wirkungsorientierten Bewertung der - durch die örtlichen Wohlfahrtsverbände oder ehrenamtlichen Vereine als Wirkungspartner*innen/Anbietende - eingebrachten Angebote (Wirkungspakete) im Rahmen eines Bundesmodellprojektes zugestimmt. Seitdem werden diese Wirkungsvereinbarungen und die damit verbundene Finanzierung der freien Seniorenarbeit für einen festgelegten Zeitraum, zuletzt jeweils für fünf Jahre, getroffen.

 

Während der Vertragsperioden werden die Wirkungspakete im Rahmen eines Controllings begleitet, sodass Erfolge oder Änderungsbedarfe erkannt werden und neue Ideen entstehen. Neben bereits bestehenden Angeboten der Seniorenarbeit, werden so auch immer wieder neue oder angepasste Wirkungspakete entwickelt, um die Bedarfe vor Ort zu decken. Die kommunal geförderte Seniorenarbeit mit den Wirkungspaketen setzt folgende Schwerpunkte:

 

-       Neben Begegnungsstätten ist die Verbesserung der bestehenden Netzwerke in den Stadtteilen und der nicht ortsgebundenen Angebote ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Seniorenarbeit.

-       Die kontinuierliche, trägerübergreifende Vernetzung der Wirkungspartner*innen in der Stadt ist Bestandteil der Wirkungsvereinbarungen.

-       In Stadtteilen, in denen bisher keine kommunal geförderten Wirkungspakete/Angebote stattfinden, werden kontinuierlich mögliche Bedarfe geprüft.

 

Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt wurden seit 2009 die Zuschüsse für die kommunale Seniorenarbeit erhöht. Auch bei der überörtlichen Prüfung aller kreisfreien Städte in NRW im Jahr 2013 wurde Leverkusen im interkommunalen Vergleich beim Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner wieder ein sehr gutes Ergebnis attestiert. Dies ist neben strukturellen Gründen, insbesondere der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Seniorenarbeit, deren stadtteilorientierten Konzepten, dem weiterhin hohen ehrenamtlichen Engagement, z. B. bei den Besuchs- und Begleitdiensten sowie dem umfassenden Beratungsangebot zu verdanken.

 

Die Wirkungspakete leisten in Leverkusen einen wertvollen Beitrag für die Teilhabe von Senior*innen am örtlichen Geschehen, deren Lebensqualität und sichern bei vielen dadurch auch den längeren Verbleib in der eigenen Wohnung im Stadtteil. Neben den bereits bewährten Wirkungspartner*innen und -paketen ist für die neue Wirkungsperiode ab dem 01.01.2024 – 31.12.2028 ein neues Angebot in Leverkusen-Hitdorf hinzugekommen.

 

Insgesamt werden 17 Wirkungspakete in die kommunale Finanzierung der Seniorenarbeit einbezogen (s. Anlage 2). Bei den Wirkungspaketen der Wirkungspartner

 

  • Leben in Hitdorf,
  • Diakonisches Werk und
  • SkM (Sozialdienst katholischer Männer)

 

soll bereits nach zwei Jahren eine Evaluierung stattfinden.

 

Das Wirkungspaket „Förderung der Kommunikation und Interaktion mit und von Senioren, Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Hitdorf“ ist neu hinzugekommen. Hier soll im Rahmen des Controllings nach zwei Jahren die Möglichkeit einer Anpassung geprüft werden.

 

Die Wirkungspakete „Telefonischer Besuchsdienst“ und „Männer in Rente“ haben die beabsichtigten Wirkungen, insbesondere hinsichtlich der erreichten Personen, nicht erzielt. Aufgrund der Corona-Pandemie und des Hochwasserereignisses 2021 können die Gründe hierfür nicht abschließend beurteilt werden. Daher erfolgt auch hier bereits nach zwei Jahren eine Evaluierung.

 

Das Budget zur Finanzierung der kommunalen Seniorenarbeit wurde gegenüber der letzten Vertragsperiode um 164.900 € erhöht. Berücksichtigt wurden dabei auch sonstige Zuschüsse, Eigenmittel und Einnahmen der Wirkungspartner. Den Wirkungspartnern soll ab 2025 vertraglich die Möglichkeit eingeräumt werden, für Tarifanpassungen eine Refinanzierung höherer Personalkosten zu erhalten.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Liste enthält alle Wirkungspartner*innen und die einzelnen Wirkungspakete mit einem Vorschlag zur Finanzierung der Angebote.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 051501 Sachkonto: 525800

Aufwendungen für die Maßnahme: jährlich 814.900 €

für den Zeitraum 2024 - 2028

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Bei einer positiven Beschlussfassung dieser Vorlage am 11.12.2023 im Rat der Stadt Leverkusen müssen über die Veränderungsliste jeweils 64.900 € bei dem Innenauftrag 500005150107 und dem Sachkonto 525800 für die Jahre 2024 – 2027 aufgenommen werden. Die in der Erstellung befindlichen Beratungsunterlagen (Einbringung in den Rat ebenfalls am 11.12.2023) weisen nur einen Ansatz von 750.000 € auf.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund interner Abstimmungen war es jetzt erst möglich, die Vorlage final zu erstellen. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden November-/Dezemberturnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.