- Bericht der Wirkungsperiode der Jahre 2019 bis 2023
- Aufteilung der Haushaltsmittel ab 01.01.2024
- Änderung der Leistungsvereinbarung
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Finanzierung der kommunalen Seniorenarbeit ab 01.01.2024 erfolgt gemäß Anlage 2. Den Änderungen zur künftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.
3. Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2024 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
4. Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2024 bis 2028 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.
5. Dem beigefügten Entwurf der mit den Trägern abzuschließenden Leistungsvereinbarungen (Anlage 3 zur Vorlage) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner
Sitzung am 02.06.2003 der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommunale
Seniorenarbeit auf der Grundlage einer wirkungsorientierten Bewertung der -
durch die örtlichen Wohlfahrtsverbände oder ehrenamtlichen Vereine als
Wirkungspartner*innen/Anbietende - eingebrachten Angebote (Wirkungspakete) im
Rahmen eines Bundesmodellprojektes zugestimmt. Seitdem werden diese
Wirkungsvereinbarungen und die damit verbundene Finanzierung der freien
Seniorenarbeit für einen festgelegten Zeitraum, zuletzt jeweils für fünf Jahre,
getroffen.
Während der Vertragsperioden werden die
Wirkungspakete im Rahmen eines Controllings begleitet, sodass Erfolge oder
Änderungsbedarfe erkannt werden und neue Ideen entstehen. Neben bereits
bestehenden Angeboten der Seniorenarbeit, werden so auch immer wieder neue oder
angepasste Wirkungspakete entwickelt, um die Bedarfe vor Ort zu decken. Die
kommunal geförderte Seniorenarbeit mit den Wirkungspaketen setzt folgende
Schwerpunkte:
-
Neben Begegnungsstätten
ist die Verbesserung der bestehenden Netzwerke in den Stadtteilen und der nicht
ortsgebundenen Angebote ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen
Seniorenarbeit.
-
Die kontinuierliche,
trägerübergreifende Vernetzung der Wirkungspartner*innen in der Stadt ist
Bestandteil der Wirkungsvereinbarungen.
-
In Stadtteilen, in denen
bisher keine kommunal geförderten Wirkungspakete/Angebote stattfinden, werden
kontinuierlich mögliche Bedarfe geprüft.
Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt
wurden seit 2009 die Zuschüsse für die kommunale Seniorenarbeit erhöht. Auch
bei der überörtlichen Prüfung aller kreisfreien Städte in NRW im Jahr 2013
wurde Leverkusen im interkommunalen Vergleich beim Zuschussbedarf der Hilfe zur
Pflege je Einwohner wieder ein sehr gutes Ergebnis attestiert. Dies ist neben
strukturellen Gründen, insbesondere der wirkungsorientierten Steuerung der
kommunalen Seniorenarbeit, deren stadtteilorientierten Konzepten, dem weiterhin
hohen ehrenamtlichen Engagement, z. B. bei den Besuchs- und Begleitdiensten
sowie dem umfassenden Beratungsangebot zu verdanken.
Die Wirkungspakete leisten in Leverkusen
einen wertvollen Beitrag für die Teilhabe von Senior*innen am örtlichen
Geschehen, deren Lebensqualität und sichern bei vielen dadurch auch den
längeren Verbleib in der eigenen Wohnung im Stadtteil. Neben den bereits
bewährten Wirkungspartner*innen und -paketen ist für die neue Wirkungsperiode
ab dem 01.01.2024 – 31.12.2028 ein neues Angebot in Leverkusen-Hitdorf
hinzugekommen.
Insgesamt werden 17 Wirkungspakete in die
kommunale Finanzierung der Seniorenarbeit einbezogen (s. Anlage 2). Bei den
Wirkungspaketen der Wirkungspartner
- Leben in Hitdorf,
- Diakonisches Werk und
- SkM (Sozialdienst katholischer Männer)
soll bereits nach zwei Jahren eine
Evaluierung stattfinden.
Das Wirkungspaket „Förderung der
Kommunikation und Interaktion mit und von Senioren, Verbesserung der Wohn- und
Lebensqualität in Hitdorf“ ist neu hinzugekommen. Hier soll im Rahmen des
Controllings nach zwei Jahren die Möglichkeit einer Anpassung geprüft werden.
Die Wirkungspakete „Telefonischer
Besuchsdienst“ und „Männer in Rente“ haben die beabsichtigten Wirkungen,
insbesondere hinsichtlich der erreichten Personen, nicht erzielt. Aufgrund der
Corona-Pandemie und des Hochwasserereignisses 2021 können die Gründe hierfür
nicht abschließend beurteilt werden. Daher erfolgt auch hier bereits nach zwei
Jahren eine Evaluierung.
Das Budget zur Finanzierung der kommunalen
Seniorenarbeit wurde gegenüber der letzten Vertragsperiode um 164.900 € erhöht.
Berücksichtigt wurden dabei auch sonstige Zuschüsse, Eigenmittel und Einnahmen
der Wirkungspartner. Den Wirkungspartnern soll ab 2025 vertraglich die
Möglichkeit eingeräumt werden, für Tarifanpassungen eine Refinanzierung höherer
Personalkosten zu erhalten.
Die als Anlage 2 beigefügte Liste enthält
alle Wirkungspartner*innen und die einzelnen Wirkungspakete mit einem Vorschlag
zur Finanzierung der Angebote.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 051501 Sachkonto: 525800
Aufwendungen für die Maßnahme: jährlich 814.900
€
für den Zeitraum 2024 - 2028
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Bei einer positiven Beschlussfassung dieser
Vorlage am 11.12.2023 im Rat der Stadt Leverkusen müssen über die
Veränderungsliste jeweils 64.900 € bei dem Innenauftrag 500005150107 und dem
Sachkonto 525800 für die Jahre 2024 – 2027 aufgenommen werden. Die in der
Erstellung befindlichen Beratungsunterlagen (Einbringung in den Rat ebenfalls
am 11.12.2023) weisen nur einen Ansatz von 750.000 € auf.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund interner Abstimmungen war es jetzt erst möglich, die Vorlage final zu erstellen. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden November-/Dezemberturnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.