Betreff
Wahl der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters für die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II
Vorlage
2023/2511
Aktenzeichen
011-42-00-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wählt

 

Frau/Herrn                                                  

 

als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin/1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Herr Heinz-Jürgen Pröpper hat mit Schreiben vom 16.10.2023 seinen Rücktritt als 1. stellvertretender Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zum 15.11.2023 erklärt. Somit ist die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II neu zu besetzen.

 

Nach § 36 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter (Hinweis: In Leverkusen Bezirksbürgermeister*in). Hier ist die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zu besetzen.

 

Scheidet eine stellvertretende Bezirksvorsteherin/ein stellvertretender Bezirksvorsteher während der Wahlperiode aus, ist gemäß § 36 Absatz 3 Satz 3 i. V. m. § 67 Absatz 2 Satz 7 GO NRW die Nachfolgerin/der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Absatz 2 GO NRW zu wählen.

 

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein