Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wählt
Frau/Herrn
als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin/1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Herr Heinz-Jürgen Pröpper hat mit Schreiben vom 16.10.2023 seinen Rücktritt als 1. stellvertretender Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zum 15.11.2023 erklärt. Somit ist die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II neu zu besetzen.
Nach § 36 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter (Hinweis: In Leverkusen Bezirksbürgermeister*in). Hier ist die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zu besetzen.
Scheidet eine stellvertretende Bezirksvorsteherin/ein stellvertretender Bezirksvorsteher während der Wahlperiode aus, ist gemäß § 36 Absatz 3 Satz 3 i. V. m. § 67 Absatz 2 Satz 7 GO NRW die Nachfolgerin/der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Absatz 2 GO NRW zu wählen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |