Betreff
Arbeitsgruppe „Attraktivierung der PIA-Ausbildungen“
- Bericht über die Arbeitsgruppenarbeit
- Beschlüsse hinsichtlich des Angebotes sowie der Vergütung von Vorpraktika sowie der
Bearbeitung der Praktikumsanfragen für die Kindertageseinrichtung en
Vorlage
2023/2524
Aktenzeichen
111.A-btz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Vorpraktika in den städtischen Kindertageseinrichtungen, die als Zulassungsvoraussetzungen für die praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in benötigt werden, werden unter Zahlung einer angemessenen Vergütung umgesetzt. Die „angemessene Vergütung“ wird auf derzeit 200 € monatlich festgelegt.

 

2.    Die Aufgabe der Bearbeitung sämtlicher Praktikumsanfragen in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird vom Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) zum Fachbereich Personal und Organisation (FB 11), Abteilung Personal, Team Ausbildung und Qualifizierung, verlagert. Hierfür wird im Team Ausbildung und Qualifizierung eine Vollzeitstelle im Stellenplan eingerichtet.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Molitor                                             Adomat

 

Begründung:

 

Ausgehend von einem Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2022 zur Einführung einer Ausbildungsprämie für angehende Erzieher*innen (s. Antrag Nr. 2022/1339) wurde die Verwaltung damit beauftragt, ein Konzept zur Attraktivierung der Ausbildungsplätze im Bereich der Kindertagesstätten zu erstellen. Zu diesem Zweck hat sich unter Federführung des Teams Ausbildung und Qualifizierung im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) eine Arbeitsgruppe zu dem Thema „Attraktivierung der Ausbildung in den Kindertagesstätten der Stadt Leverkusen“ gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitarbeitenden des FB 11, Team Ausbildung und Qualifizierung, des Fachbereichs Kinder und Jugend (FB 51), pädagogische Fachberatung, des Dezernats für Schule, Kultur, Jugend und Sport (Dez. IV), inklusive der dezentralen Personalwirtschaft, sowie einer/einem Vertreter*in des Personalrates.

 

Ziel der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung von Maßnahmen, die in ein ganzheitliches Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung in den Kindertagesstätten einfließen. Die Arbeitsgruppe ist erstmalig im August 2022 zusammengetreten. Anschließend fanden zwei Sitzungen im November 2022 sowie zwei Sitzungen im März 2023 statt. In der Zwischenzeit wurden bereits erste Maßnahmen aus der Arbeitsgruppe umgesetzt. Die finale Fassung der Vorlage wurde in einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe im Oktober 2023 besprochen.

 

Zu der Arbeit der Arbeitsgruppe wurde ein Bericht erstellt, welcher sowohl die Ausgangssituation der Ausbildung in den Kindertageseinrichtungen darstellt, als auch die während der Arbeitsgruppenarbeit bereits umgesetzten Maßnahmen aufzeigt. Darüber hinaus wurden weitere Potenziale für die Attraktivierung der Ausbildungen identifiziert, die künftig umgesetzt werden sollen. Da die Attraktivierung der Ausbildung jedoch nur ein Baustein einer nachhaltigen Strategie gegen den Fachkräftemangel sein kann, dürfen andere Faktoren und Maßnahmen abseits der Ausbildung nicht außer Acht gelassen werden. Der vollständige Bericht ist der Anlage dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

Im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeit der Arbeitsgruppe sind zunächst halbjährliche Treffen zur Evaluation der bisher umgesetzten Maßnahmen und Identifikation weiterer Optimierungspotenziale geplant, über welche zu gegebener Zeit erneut berichtet werden kann. Für die derzeit angestrebten weiteren Maßnahmen schlägt die Arbeitsgruppe den politischen Gremien die o. g. Beschlüsse vor, welche nachfolgend erläutert werden.

 

Zu 1.

„Genehmigung und Finanzierung der Vorpraktika für die praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in“:

Für die Aufnahme in den Fachbereich Sozialwesen beim Berufskolleg und damit für die Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung der Erzieher*innen sind seitens der Bewerber*innen nach § 28 Abs. 1 Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Bei einem großen Anteil der Bewerber*innen ist die Voraussetzung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens 240 Stunden (6 Wochen) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung zu erfüllen. Dieser Nachweis ist durch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes, Vorpraktikums oder der Tätigkeit als Integrationshelfer*in möglich.

 

Dem Wunsch nach einem Vorpraktikum konnte die Stadt Leverkusen jedoch bisher nicht nachkommen, da Vorpraktika gemäß den Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen angemessen vergütet werden müssen. Da die Vergütung von Praktika von Studierenden durch einen Beschluss des Personalausschusses vom 20.09.1993 aufgrund der angespannten Haushaltslage ausgeschlossen wurde, ist dieser Beschluss analog für die Vergütung von freiwilligen Vorpraktika bzw. freiwilligen Praktika zur Orientierung für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums angewendet worden. Bislang werden daher keine Praktika, die eine Vergütung erforderlich machen, bei der Stadt Leverkusen umgesetzt.

 

Somit wird derzeit die Chance verpasst, potenzielle zukünftige Auszubildende an die Stadt Leverkusen zu binden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass einzelne Bewerber*innen die Ausbildung dadurch nicht antreten können oder zu anderen Trägern wechseln, die den Erwerb der einschlägigen Berufserfahrung anbieten können. Aus den vorgenannten Gründen wird die Einführung eines bezahlten Vorpraktikums in den Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel angefragt.

 

Die Höhe der Vergütung wird auf 200 € monatlich festgelegt. Laut der Richtlinie der VKA für die Zahlung von Praktikantenvergütungen darf diese einen Höchstbetrag von 450 € monatlich bei Volljährigen und 400 € monatlich bei Minderjährigen nicht überschreiten. Ein Mindestbetrag wird nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Vorgehensweise vergleichbarer Kommunen und der rechtlichen Betrachtung der „Angemessenheit“ der Vergütung wird der o. g. Betrag derzeit als angemessen angesehen. Es wird sich vorbehalten, die Angemessenheit dieser Vergütung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und - sofern notwendig - ggf. anzupassen. Gemessen an der Anzahl der angestrebten Ausbildungsplätze ist von maximal 20 Plätzen für das Vorpraktikum in den Kindertageseinrichtungen pro Jahr auszugehen. Da Praktika dieser Art derzeit jedoch noch nicht angeboten werden, ist die Nachfrage zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.

 

Zu 2.:

„Verlagerung der Aufgabe der Bearbeitung sämtlicher Praktika in den städtischen Kindertageseinrichtungen zum FB 11, Team Ausbildung und Qualifizierung, unter gleichzeitiger Einrichtung einer entsprechenden Vollzeitstelle“:

 

Die Vergabe und Betreuung von sämtlichen Praktikumsplätzen in den Kindertagesstätten erfolgt derzeit dezentral über den FB 51. Nahezu alle anderen Praktikumsplätze bei der Stadt Leverkusen werden zentral durch den FB 11, Team Ausbildung und Qualifizierung, vergeben. Somit sind derzeit viele verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben an der Umsetzung solcher Praktika beteiligt. Dies erschwert nicht nur den Informationsfluss und den Überblick über die Zielgruppe, sondern erhöht auch den dazu notwendigen Abstimmungsbedarf. Nicht zuletzt gilt es in den zum Teil knappen Zeiträumen von einigen Wochen eine hohe Praktikumsqualität zu gewährleisten und den im Praktikum befindlichen Personen einen tiefen Einblick in das Berufsleben zu ermöglichen. Darüber hinaus ist auch der Weg zum Praktikumsplatz professionell und einheitlich abzubilden, um die Bewerber*innen überhaupt erst nachhaltig für ein Praktikum bei der Stadt Leverkusen zu gewinnen.

 

Um dies zu erreichen, sollte sich eine zentrale Ansprechperson dieser Thematik annehmen. Diese soll die Praktikumsplätze bzw. -einsätze in den Kindertageseinrichtungen betreuen. Die Betreuung umfasst u.a. die Ausschreibung von Praktikumsplätzen, die Begleitung während des Bewerbungsprozesses, die Beteiligung der städtischen Gremien, die Erstellung der Zusagen und Praktikumsverträge, die Beantwortung von Fragen sowie v.a. bei Praktikumseinsätzen über einen längeren Zeitraum (bspw. Jahrespraktika) die Einladung zu Gesprächsangeboten und die Erfassung von Fehlzeiten und anderen Auffälligkeiten. Am Ende des Praktikums sind u. a. Zeugnisse und Bescheinigungen auszustellen. Derzeit werden durch den FB 51, pädagogische Fachberatung, dezentral die nachfolgenden Praktikumsarten in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt und betreut:

 

*      Schüler- bzw. Betriebspraktika,

*      Jahrespraktika (bspw. zum Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife),

*      Praktika im Rahmen der Ausbildung als bspw. Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Sozialhelfer*in und Heilerziehungspfleger*in,

*      Praktika im Rahmen eines Studiums, bspw. der Kindheitspädagogik.

 

Diese Praktikumsarten sollen künftig um das o.g. vergütete Vorpraktikum für die praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in ergänzt werden. Die Besetzung der Plätze für den Bundesfreiwilligendienst in den Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie für das Anerkennungsjahr nach der schulischen Ausbildung als Erzieher*in erfolgt derzeit über die dezentrale Personalwirtschaft des Dezernates IV. Auch hier ist eine einheitliche organisatorische Zuordnung im FB 11 sinnvoll. Daher wird die dezentrale Personalwirtschaft des Dezernates IV bei der kommenden Besetzung der Plätze im Bundesfreiwilligendienst und für das Anerkennungsjahr ab dem Kita-Jahr 2024/2025 den FB 11 einbinden und diese beiden Bereiche anschließend sukzessive an den FB 11 abgeben.

Hierzu werden im Rahmen der Fortführung der Arbeit der Projektgruppe der Prozess sowie die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Aufgabe festgelegt. In diesem Zuge werden auch die personellen Bedarfe beim Team Ausbildung und Qualifizierung überprüft.

 

Neben der Bearbeitung und Begleitung der o.g. Praktikumseinsätze sollen im Rahmen dieser Stelle neue Aufgaben, die der Attraktivierung der PIA-Ausbildungen dienen, gebündelt werden. Hierunter fällt die Mitwirkung bei der Gewinnung von Auszubildenden für die PIA-Berufe im FB 11 durch bspw. die Teilnahme an Messen sowie die konkrete Ansprache der Ausbildungsmöglichkeiten bei aktuellen und ehemaligen Praktikant*innen (u. a. über einen noch einzurichtenden Newsletter). Neben der Betreuung der Praktika kommen weitere Aufgaben rund um die Ausbildungen und Praktikumseinsätze in den Kindertageseinrichtungen in Betracht. Nicht zuletzt soll die Person bei Evaluierungsmaßnahmen mitwirken, um die Praktikums- und Ausbildungsqualität in diesem Bereich stetig zu verbessern.

 

Die organisatorische Angliederung dieser Aufgaben wäre an das Team Ausbildung und Qualifizierung möglich. Dieses verfügt über das Wissen und langjährige Erfahrung, die im Praktikumsbereich anfallenden Prozesse zu vereinheitlichen und rechtssicher zu gestalten. Darüber hinaus würden die im Praktikum befindlichen Personen in den Kindertageseinrichtungen von den durch das Team Ausbildung und Qualifizierung erarbeiteten Optimierungsmaßnahmen für die Auszubildenden und Praktikant*innen der gesamten Stadtverwaltung unmittelbar profitieren. Die Zusammenarbeit unter den an der Ausbildung beteiligten Mitarbeitenden würde durch die enge Verzahnung von Praktikum und Ausbildung intensiviert, sodass Schnittstellen optimiert werden können.

 

Hierdurch könnten Praktikant*innen ggf. als zukünftige Auszubildende gewonnen werden. Diese bilden eine wichtige Zielgruppe für die Ausbildungsplätze und bringen somit bereits zu Ausbildungsbeginn wertvolle Erfahrungen in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Leverkusen mit. Dadurch wird ihnen nicht nur der Ausbildungsstart erleichtert, sondern auch die Chance gegeben, sich frühzeitig ein Bild von ihrer potenziellen neuen Arbeitgeberin zu machen. Dieser Schritt könnte der Fluktuation in diesen Ausbildungsgängen entgegenwirken. Gleichzeitig könnten Bewerber*innen, denen noch praktische Vorerfahrungen für die Zulassung zum Ausbildungsberuf fehlt, auf offene Praktikumsstellen verwiesen werden. Womöglich ist sogar ein Einsatz in einer Kindertagesstätte denkbar, wo die bzw. der Praktikant*in später die Ausbildung beginnen könnte. Darüber hinaus wird ein einheitlicher Kommunikationskanal nach außen durch eine zentrale Ansprechperson sichergestellt.

 

Die derzeit im FB 51 für die Bearbeitung der Praktika in den Kindertageseinrichtungen vorgesehenen personellen Ressourcen sind bereits jetzt knapp bemessen. Sie reichen daher nicht aus, um die zusätzlich vorgesehenen Aufgaben durch das Angebot des Vorpraktikums und die weiteren angestrebten Maßnahmen zur Attraktivierung der Ausbildungsberufe umzusetzen. Auch im Team Ausbildung und Qualifizierung sind für diese Aufgaben keine personellen Kapazitäten gegeben. Aufgrund der hohen Anzahl an Praktikumsanfragen und der weiteren zuvor dargestellten Aufgaben, die in dieser Stelle zu bündeln wären, wird eine Vollzeitstelle benötigt. Die Bewertung dieser Stelle wäre durch den FB 11 (Abteilung 110 – Organisation) noch zu prüfen. Vor diesem Hintergrund sind die tatsächlichen zusätzlichen Personalaufwendungen derzeit noch nicht bezifferbar. Es wird von einer Stelle im Segment der Laufbahngruppe 1.2 (ehemaliger mittlerer Dienst) ausgegangen. Die Verlagerung der Aufgaben vom FB 51 zum FB 11 soll mit Besetzung der noch einzurichtenden Stelle erfolgen.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die Praktikumsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel angefragt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: Personalentwicklung (FB 11) bzw. Bereitstellung und Betrieb von Tagesstätten für Kinder (FB 51) Sachkonto: 501100, 501200, 502200, 503200 (Personalaufwand)

Aufwendungen für die Maßnahme: insgesamt ca. 70.000 € (Personalkosten der zusätzlichen Stelle im FB 11 sowie Kosten zur Vergütung der Vorpraktika)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung ist im Rahmen der Haushaltsabwicklung zu erwirtschaften.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: ca. 70.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die Maßnahme wird bei einer positiven Beschlussfassung aus den Mitteln finanziert, die der FB 11 für die in der Aufstellung befindlichen Beratungsunterlagen 2024 ff. angemeldet hat.

 


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch intern noch abzustimmende Details zum Inhalt der Vorlage konnte diese nicht frühzeitiger erstellt werden. Damit der Rat der Stadt Leverkusen im laufenden Turnus die Vorlage noch beraten und beschließen kann, wird sie zum Nachtragstermin eingebracht.