Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2024 sowie der Mittelfristplanung 2025 bis 2027 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrags der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan, aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Mittelfristplanung über fünf Jahre zu erstellen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sowie die Mittelfristplanung für die Jahre 2025 bis 2027 sind als Anlagen 1 - 8 beigefügt, wobei die beiden Stellen- und Investitionspläne jeweils identisch sind. Die als Anlage beigefügte Mittelfristplanung umfasst lediglich den Zeitraum 2025 bis 2027, da die Dauer der Gesellschaft laut Satzung bis zum Abschluss des Projekts „neue bahnstadt Opladen“ begrenzt ist.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso haben sich in ihren Sitzungen am 21.09.2023 mit dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung befasst und vorbehaltlich einer entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt. Die sich aus der Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen werden entsprechend berücksichtigt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 092901 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.005.258 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projekts Neue Bahnstadt Opladen aufgrund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

Bundes-/Landeszuschuss:                                        0 €,

Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan:                1.005.258 €,

Erträge aktivierte Eigenleistung:                                0 €,

Haushaltsbelastung:                                   1.005.258 €.

 

Das Projekt Neue Bahnstadt Opladen ist mittelfristig angelegt; Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2027 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso sind unter Berücksichtigung zu aktivierender Eigenleistungen derzeit folgende Zahlen im Haushalt der Stadt etatisiert und ein höherer Bedarf angezeigt:

 

Jahr

2024

2025

2026

2027

Belastung

1.005.258 €

1.067.123 €

1.081.973 €

1.105.897 €

Im Haushalt
eingestellt

938.169 €

953.200 €

985.800 €

1.011.600 €

Differenz

67.089

113.923

96.173

94.297

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      


 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die zur Vorlagenerstellung notwendigen Unterlagen wurden erst jetzt zur Verfügung gestellt. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden November-/Dezemberturnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.