Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt:
1. Die Einrichtung einer ausländerrechtlichen Beratungskommission unter der Geschäftsführung des Fachbereichs Bürger und Integration (FB 33).
2. In das Gremium werden nachfolgende Vertreterinnen bzw. Vertreter berufen:
· Fachbereichsleitung Bürger und Integration (FB 33),
· Abteilungsleitung Ausländerwesen im FB 33,
· Abteilungsleitung Integration im FB 33,
· Leitung des Kommunalen Integrationszentrums (KI),
· eine Vertreterin/ein Vertreter des Caritasverbandes Leverkusen,
· eine Vertreterin/ein Vertreter des Flüchtlingsrates Leverkusen,
· eine Vertreterin/ein Vertreter des Diakonischen Werkes Leverkusen,
· eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Leverkusen (AWO),
· die Vorsitzende/der Vorsitzende des Integrationsrates,
· die im Integrationsrat vertretenen stimmberechtigen Mitglieder der Fraktionen bzw. Gruppen des Rates.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Geschäftsordnung für das Gremium zu erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts der Stadt Leverkusen wurde auf Initiative des Caritasverbandes und des Flüchtlingsrates in der Controllinggruppe des Integrationskonzepts der Stadt Leverkusen der Beschluss gefasst, eine ausländerrechtliche Beratungskommission zu gründen.
Grundsätzlich ist die ausländerrechtliche Beratungskommission zuständig für konkrete ausländerrechtliche Fälle, bei denen die Rückführung in das Heimatland oder in ein anderes zur Rücknahme verpflichtetes Land eine besondere Härte darstellen kann. Die Zielsetzung des Gremiums liegt darin, möglichst alle relevanten und allen Beteiligten bekannten Aspekte in die Bewertung der aufenthaltsrechtlichen Perspektiven einfließen zu lassen. Im Gremium sollen auch neue rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. aufgrund von Änderungen in der Gesetzes- und/oder Erlasslage) erörtert werden.
Das Gremium hat eine beratende und begleitende Funktion und hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse gegenüber der Verwaltung der Stadt Leverkusen. Die Beratungsergebnisse dienen der Verwaltung als Entscheidungshilfen bei ausländerrechtlichen Fragestellungen. Im Bedarfsfall kann das Ziel der Beratung auch sein, ausländerrechtliche Fälle der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen (NW) vorzulegen.
Im November 2021 konstituierte sich bereits ein vorläufiges Gremium mit dem Zusatz „in Aufstellung“ in der folgenden Zusammensetzung: Fachbereichsleitung Bürger und Integration (FB 33), Abteilungsleitung Ausländerwesen (ABH), Abteilungsleitung Integration, Leitung des Kommunalen Integrationszentrums (Leitung KI), eine Vertreterin/ein Vertreter des Caritasverbandes Leverkusen, eine Vertreterin/ein Vertreter des Flüchtlingsrates Leverkusen, eine Vertreterin/ein Vertreter des Diakonischen Werkes Leverkusen, eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Leverkusen e. V. (AWO) und der Vorstand des Integrationsrates. An dem Modell für eine ausländerrechtliche Beratungskommission der Stadt Köln orientiert, wurde in der Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände die Ergänzung des Gremiums mit Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen angeregt.
In der Sitzung des Integrationsrates am 21.03.2023 wurde ein eigener Antrag für die Einrichtung eines Gremiums, das bei aufenthaltsrechtlichen Fragen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte Beratung und Hilfe leistet, eingebracht und mit dem Beschluss zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Leverkusen verabschiedet. Auf der Basis der Abstimmungen in der Controllingrunde des Integrationskonzepts sowie dem aktuellen Antrag des Integrationsrates wurde die im Beschlussentwurf benannte Zusammenstellung des Gremiums entwickelt. Die Federführung in der Betreuung des Gremiums obliegt dem Fachbereich Bürger und Integration (FB 33).
Die detaillierten Regelungen des Gremiums werden durch eine durch den FB 33 erstellte und vom Rat im nächsten Turnus zu beschließende Geschäftsordnung festgelegt. Hierbei werden die bereits in der o.g. Arbeitsgruppe entwickelten Aspekte berücksichtigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die Gremienmitglieder erhalten keine
Aufwandsentschädigung etc. für die Beteiligung an der Kommission.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Durch noch interne Abstimmungsbedarfe konnte diese Vorlage erst jetzt final fertiggestellt werden. Eine zeitnahe Beschlussfassung wird seitens der Verwaltung befürwortet, sodass die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den laufenden Turnus eingebracht wird.