Betreff
Praktikantenvergütung für Studierende
- Aufhebung des Beschlusses des Personalausschusses vom 20.09.1993 „Praktikantenvergütung für Studierende – Wegfall ab 01.10.1993“
Vorlage
2023/2570
Aktenzeichen
111.1-A-Kle
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Beschluss des Personalausschusses vom 20.09.1993 zur Vorlage Nr. P19/13. TA „Praktikantenvergütung für Studierende – Wegfall ab 01.10.1993“:

 

„Ab 01.10.1993 wird für neu eingestellte Praktikant*innen, die als Studierende ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum ableisten, keine Praktikantenvergütung gezahlt“

 

wird aufgehoben.

 

2.    Freiwillige Praktika, die entweder zur Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums oder begleitend zu diesen erfolgen sollen sowie Vorpraktika, werden unter der Zahlung einer angemessenen Vergütung ab dem 01.02.2024 ermöglicht. Die Höhe der angemessenen Vergütung wird auf derzeit 200 € monatlich (bei Vollzeit) festgelegt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. P19/13. TA wurde beschlossen, dass für ab 01.10.1993 neu eingestellte Praktikant*innen, die als Studierende ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum ableisten, keine Praktikantenvergütung mehr gezahlt werden darf. Der Beschluss wurde bisher analog für die Vergütung von (freiwilligen) Vorpraktika und freiwilligen Praktika angewendet, da diese Arten von Praktika gemäß den Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen angemessen vergütet werden müssen.

 

Um die Arbeitgeberin Stadt Leverkusen noch attraktiver zu gestalten und die Nachwuchsgewinnung zu fördern sowie dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird die Umsetzung von freiwilligen vergüteten Praktika beschlossen. Zugleich wird der o. g. Beschluss aufgehoben.

 

Zum Thema „freiwillige Praktika“ wurde ein Vermerk erstellt, welcher die verschiedenen Arten der freiwilligen Praktika näher erläutert. Dieser ist der Anlage dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Im Ergebnis sollen die Praktikumsarten „freiwillig bis zu drei Monate zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium“ sowie „freiwillig bis zu drei Monate begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung“ umgesetzt und somit ermöglicht werden.

 

Die sogenannten „freiwilligen Praktika“ sind solche, die aus Gründen der Berufsfindung/-orientierung aufgenommen werden und nicht durch eine Verordnung o.ä. verpflichtend vorgeschrieben sind. Sie geben den Praktikant*innen die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln. Zeitgleich kann die Stadt Leverkusen sich als Arbeitgeberin präsentieren und die Fähigkeiten der Praktikantin bzw. des Praktikanten vor einer möglichen Einstellung erproben und kennenlernen.

 

Während in den VKA-Praktikantenrichtlinien für Vorpraktika Beträge als „Kann“-Bestimmung genannt werden („nach vollendetem 18. Lebensjahr höchstens 450 € monatlich“), enthalten die Richtlinien keine Hinweise zur Höhe der „angemessenen Vergütung“ bei freiwilligen Praktika. Die Höhe der Vergütung wird sowohl für die Vorpraktika als auch für die weiteren Formen der o. g. freiwilligen Praktika, welche umgesetzt werden sollen, auf 200 € monatlich (bei einer Vollzeitbeschäftigung von aktuell 38 Stunden wöchentlich) festgesetzt. Unter Berücksichtigung der Vorgehensweise vergleichbarer Kommunen und der rechtlichen Betrachtung der „Angemessenheit“ der Vergütung wird der o.g. Betrag derzeit als angemessen angesehen. Es wird sich vorbehalten, die Angemessenheit dieser Vergütung in regelmäßigen Abständen durch den Fachbereich Personal und Organisation zu überprüfen und sofern notwendig ggf. anzupassen. Es werden nur freiwillige Praktika angeboten, die nicht in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen.

 

Aufgrund des hohen Organisationsaufwandes für die Prüfung und Zahlbarmachung der Vergütung werden zudem nur freiwillige Praktika mit einer Laufzeit von mindestens vier Wochen bis höchstens drei Monaten angeboten. Vorwiegend sollen die freiwilligen Praktika in den Bereichen angeboten werden, in denen ein besonders ausgeprägter Fachkräftemangel vorherrscht. Exemplarisch zu nennen sind hier beispielsweise der Baubereich sowie der soziale Bereich (Kindertageseinrichtungen, soziale Arbeit).

 

Die Nachfrage und die daraus folgende Umsetzung von freiwilligen Praktika sind aktuell nicht bezifferbar. Da die Kapazitäten zur Begleitung von Praktikumseinsätzen in den Fachbereichen der Stadt Leverkusen jedoch begrenzt sind, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der zu vergütenden freiwilligen Praktika sowie Vorpraktika pro Jahr eine Anzahl von 30 nicht überschreiten wird.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: diverse Sachkonten: 501200, 502200, 503200

Aufwendungen für die Maßnahme: Personalaufwand aktuell nicht bezifferbar, es wird von ca. 20.000 € ausgegangen

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung ist im Rahmen der Haushaltsabwicklung zu erwirtschaften.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die derzeit in der Erstellung befindlichen Beratungsunterlagen für den Haushalt 2024 ff. (Einbringung am 11.12.2023) beinhalten die o. g. Finanzmittel, so dass bei einer positiven Beschlussfassung zu dieser Vorlage die Finanzierung sichergestellt ist.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da eine Entscheidung noch vor Jahreswechsel eingeholt werden soll, ist eine Beratung in diesem Turnus erforderlich. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.