- Aufhebung des Beschlusses des Personalausschusses vom 20.09.1993 „Praktikantenvergütung für Studierende – Wegfall ab 01.10.1993“
Beschlussentwurf:
1.
Der
Beschluss des Personalausschusses vom 20.09.1993 zur Vorlage Nr. P19/13. TA
„Praktikantenvergütung für Studierende – Wegfall ab 01.10.1993“:
„Ab 01.10.1993 wird für neu eingestellte Praktikant*innen, die als
Studierende ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum ableisten, keine
Praktikantenvergütung gezahlt“
wird aufgehoben.
2.
Freiwillige
Praktika, die entweder zur Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung
oder eines Studiums oder begleitend zu diesen erfolgen sollen sowie Vorpraktika,
werden unter der Zahlung einer angemessenen Vergütung ab dem 01.02.2024
ermöglicht. Die Höhe der angemessenen Vergütung wird auf derzeit 200 €
monatlich (bei Vollzeit) festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. P19/13. TA wurde beschlossen, dass für ab 01.10.1993 neu eingestellte Praktikant*innen, die als Studierende ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum ableisten, keine Praktikantenvergütung mehr gezahlt werden darf. Der Beschluss wurde bisher analog für die Vergütung von (freiwilligen) Vorpraktika und freiwilligen Praktika angewendet, da diese Arten von Praktika gemäß den Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen angemessen vergütet werden müssen.
Um die
Arbeitgeberin Stadt Leverkusen noch attraktiver zu gestalten und die
Nachwuchsgewinnung zu fördern sowie dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird
die Umsetzung von freiwilligen vergüteten Praktika beschlossen. Zugleich wird der
o. g. Beschluss aufgehoben.
Zum Thema „freiwillige Praktika“ wurde ein Vermerk erstellt, welcher die verschiedenen Arten der freiwilligen Praktika näher erläutert. Dieser ist der Anlage dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Im Ergebnis sollen die Praktikumsarten „freiwillig bis zu drei Monate zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium“ sowie „freiwillig bis zu drei Monate begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung“ umgesetzt und somit ermöglicht werden.
Die sogenannten
„freiwilligen Praktika“ sind solche, die aus Gründen der
Berufsfindung/-orientierung aufgenommen werden und nicht durch eine Verordnung
o.ä. verpflichtend vorgeschrieben sind. Sie geben den
Praktikant*innen die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf
oder einer Branche zu sammeln. Zeitgleich kann die Stadt Leverkusen sich als
Arbeitgeberin präsentieren und die Fähigkeiten der Praktikantin bzw. des
Praktikanten vor einer möglichen Einstellung erproben und kennenlernen.
Während in den VKA-Praktikantenrichtlinien für Vorpraktika Beträge als „Kann“-Bestimmung genannt werden („nach vollendetem 18. Lebensjahr höchstens 450 € monatlich“), enthalten die Richtlinien keine Hinweise zur Höhe der „angemessenen Vergütung“ bei freiwilligen Praktika. Die Höhe der Vergütung wird sowohl für die Vorpraktika als auch für die weiteren Formen der o. g. freiwilligen Praktika, welche umgesetzt werden sollen, auf 200 € monatlich (bei einer Vollzeitbeschäftigung von aktuell 38 Stunden wöchentlich) festgesetzt. Unter Berücksichtigung der Vorgehensweise vergleichbarer Kommunen und der rechtlichen Betrachtung der „Angemessenheit“ der Vergütung wird der o.g. Betrag derzeit als angemessen angesehen. Es wird sich vorbehalten, die Angemessenheit dieser Vergütung in regelmäßigen Abständen durch den Fachbereich Personal und Organisation zu überprüfen und sofern notwendig ggf. anzupassen. Es werden nur freiwillige Praktika angeboten, die nicht in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen.
Aufgrund des hohen Organisationsaufwandes für die Prüfung
und Zahlbarmachung der Vergütung werden zudem nur freiwillige Praktika mit
einer Laufzeit von mindestens vier Wochen bis höchstens drei Monaten angeboten.
Vorwiegend sollen die freiwilligen Praktika in den Bereichen angeboten werden,
in denen ein besonders ausgeprägter Fachkräftemangel vorherrscht. Exemplarisch
zu nennen sind hier beispielsweise der Baubereich sowie der soziale Bereich
(Kindertageseinrichtungen, soziale Arbeit).
Die Nachfrage und die daraus folgende Umsetzung von freiwilligen Praktika sind aktuell nicht bezifferbar. Da die Kapazitäten zur Begleitung von Praktikumseinsätzen in den Fachbereichen der Stadt Leverkusen jedoch begrenzt sind, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der zu vergütenden freiwilligen Praktika sowie Vorpraktika pro Jahr eine Anzahl von 30 nicht überschreiten wird.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: diverse Sachkonten: 501200, 502200, 503200
Aufwendungen für die Maßnahme: Personalaufwand aktuell nicht
bezifferbar, es wird von ca. 20.000 € ausgegangen
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
ist im Rahmen der Haushaltsabwicklung zu erwirtschaften.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Personal-/Sachaufwand
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings
20 12
Die derzeit in der
Erstellung befindlichen Beratungsunterlagen für den Haushalt 2024 ff.
(Einbringung am 11.12.2023) beinhalten die o. g. Finanzmittel, so dass bei
einer positiven Beschlussfassung zu dieser Vorlage die Finanzierung
sichergestellt ist.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da eine Entscheidung noch vor Jahreswechsel eingeholt werden soll, ist eine Beratung in diesem Turnus erforderlich. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.