Beschlussentwurf:

 

1. Die am 01.01.2002 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Benutzung der Wilhelm-Dopatka-Halle (WDH) des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.12.2023 aufgehoben.

 

2. Die „Entgeltordnung für die Mehrzweckarena des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                             Adomat

 

 


Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2023/2522.

 

Die Mehrzweckarena („Ostermann-Arena“) an der Bismarckstraße bietet mit ihren rund 3.500 Sitz- und Stehplätzen den größten öffentlichen Veranstaltungsort für Sport-, Messe- und Freizeitangebote in Leverkusen. Als Heimspielstätte der Leverkusener Spitzenvereine im Breitensport, allen voran der Mannschaften des TSV Bayer 04 Leverkusen, ist die Mehrzweckarena ein bedeutendes und Gesicht gebendes Element der „Sportstadt Leverkusen“ und liegt durch die unmittelbare Nachbarschaft zur BayArena im Kern des sportlichen Geschehens.

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) sieht den Betrieb der Mehrzweckarena und das damit einhergehende Angebot von Spitzensport in Leverkusen als eine seiner grundlegenden Aufgaben. Gleichzeitig steht die Mehrzweckarena für kommerzielle Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Comedy, Firmenevents etc. zur Verfügung und wird erfolgreich als Veranstaltungsstätte vermarktet.

 

Der Erhalt und der Betrieb einer Sport- und Veranstaltungshalle der gegebenen Größenordnung stellt besonders im Energie- und Wärmebereich einen kostenintensiven Posten dar. Die Anforderungen der Sportfachverbände an spitzensportgerechte Ausrichtungsstätten im Liga- und Meisterschaftsbetrieb steigen stetig und erfordern regelmäßiger Prüfungen und Nachrüstungen. Ebenso sind Investitionen zum Erhalt des Standards erforderlich, um den Wünschen der Kundinnen und Kunden nachkommen zu können.

 

Mit dem Beschluss des Rates vom 23.06.2008 zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Betriebes der Wilhelm-Dopatka-Halle (WDH-Konzept 2020) (Vorlage R 1240/16. TA) wurde der SPL beauftragt, den langfristigen Betrieb der Mehrzweckarena sicherzustellen und den jährlichen Zuschuss möglichst zu reduzieren. Dem SPL wird seit 2017 kein Zuschuss aus dem städtischen Haushalt für den Betrieb der Mehrzweckarena ausgezahlt. Neben konzeptionellen Überlegungen und einer ausgeweiteten Vermarktung der Arena bieten die für eine Nutzung erhobenen Entgelte die Finanzierungsgrundlage der Mehrzweckarena.

 

Die aktuell gültige „Entgeltordnung für die Benutzung der Wilhelm-Dopatka-Halle (WDH) des Sportpark Leverkusen“ (Vorlage R 756/15. TA) ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Die Entgelte für die Nutzung der Mehrzweckarena wurden seitdem nicht angepasst.

 

Bereits in den vergangenen Jahren wurden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges im Wirtschaftsplan des SPL Leverkusen dargestellt. Die durch den bereits genannten und noch anhaltenden Ukraine-Krieg hohe Inflation sorgt für starke Teuerungen, beispielsweise bei den Betriebs- und Energiekosten sowie den Personalkosten. Eine Beruhigung der Situation ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

 

Darüber hinaus wurde bereits im WDH-Konzept 2020 darauf hingewiesen, dass die finanziellen Möglichkeiten des SPL eine grundlegende Modernisierung der Mehrzweckarena nicht zulassen. Daher sollte sich weiterhin auf die eigenen Stärken konzentriert werden:

 

-       flexible Preispolitik, insbesondere bei nicht sportlichen Veranstaltungen,

-       sehr gute Serviceleistungen,

-       unkonventionelle Lösungen für die Kundinnen und Kunde,

-       Arena-Charakter,

-       Nutzen von Cross-Marketing Potenzialen mit den Partner*innen im SPL,

-       überregionale Marketingkampagne zur Vermarktung der Halle.

 

Im Sinne der Förderung der Spitzenvereine im Breitensport bleibt der TSV Bayer 04 Leverkusen e. V. mit seinen Spitzenballsportarten der Bundesliga-Damen im Handball und Volleyball sowie der Basketball-Herren „Bayer Giants“ sportlicher Hauptnutzer der Mehrzweckarena. Hierfür besteht eine vertragliche Vereinbarung. Weiterhin sollen auch Mannschaften aus anderen Leverkusener Vereinen, die in den Spitzensportbereich vorstoßen, die Möglichkeit erhalten, in der Mehrzweckarena ihre Top-Spiele auszurichten.

 

Für die dem SportBund Leverkusen e.V. angehörigen Vereine sowie sonstige Leverkusener Vereine, Verbände und Organisationen gilt darüber hinaus weiterhin ein günstiges Tagesentgelt für die Nutzung der Mehrzweckarena. Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten werden in der vorgeschlagenen „Entgeltordnung für die Vermietung der Mehrzweckarena und ihrer Nebenräume des Sportpark Leverkusen“ entsprechend dargestellt.

 

Die Gestaltung der Entgelte ist weiterhin durch das Einräumen von Ermessensspielräumen flexibel und marktgerecht orientiert, wobei die jeweiligen Unter- und Obergrenzen der Betriebsleitung des SPL einen ausreichenden Handlungsspielraum für zukünftige Entwicklungen bieten. Die transparente Gestaltung der Entgeltordnung ermöglicht sowohl dem SPL, als auch den Nutzenden, eine übersichtliche Grundlage bei der Kalkulation von Veranstaltungsangeboten. Die neben den Entgelten für die Nutzung anfallenden Neben- und Sonderkosten werden weiterhin in den mit den Veranstaltenden geschlossenen Nutzungsverträgen geregelt.

 

Aufgrund der anpassbaren, marktgerechten Preisstrukturen und der bereits genannten Stärken des SPL bei der Vermarktung der Mehrzweckarena erwartet die Betriebsleitung mit der Änderung der Entgeltordnung in den kommenden Jahren einen steigenden Deckungsbeitrag zu erzielen.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein