Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2024
- Verlustabdeckung 2024
Vorlage
2023/2573
Aktenzeichen
020-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2024 in Abhängigkeit von der Höhe des von der Stadt Leverkusen ab dem 01.01.2024 zu 100 % zu tragenden Verlustes einen Betrag in Höhe von maximal 1.643.550,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

3. Die Zahlung erfolgt in Höhe von maximal 1.314.840,00 €, in vier gleichmäßigen Raten im Jahr 2024. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2024 vom Rat verabschiedet wird und die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2024 keine Bedenken erhebt.

 

Der Restbetrag in Höhe von maximal 328.710,00 € wird im Jahr 2025 nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 ausgezahlt.

 

 

gezeichnet:                                                                         

In Vertretung

Richrath                                                                               Molitor

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2024

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrags der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung in den Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 08.11.2023 und steht für die städtischen Vertreterinnen und Vertreter unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Der Wirtschaftsplan 2024 der WfL schließt mit einem Ergebnis von -1.643.550 € ab.

 

Erfolgsplan 2024 – 2027

Jahresergebnis Gesamt WfL

2021

2022

2023

2023

2024

2025

2026

2027

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis  gem. Wirtschaftsplan WfL 2024

-799.795

-1.198.227

-1.580.050

Keine

Angaben

-1.643.550

-1.721.600

-1.823.600

-1.930.300

Jahresergebnis gem. Wirtschaftsplan WfL 2023

 

 

-1.580.050

 

-1.589.750

-1.594.850

-1.702.550

-

Planabweichung

 

 

0

 

   -53.800

   -126.750

     -121.050

 

 

Wirtschafts-jahr

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

 

 

 

 

 

2022

Plan

1.124.046 €

-2.601.014 €

-1.476.968 €

 

Prognose

Keine Angaben

 

 

 

Ist

880.341 €

-2.078.569 €

-1.198.228 €

 

 

 

 

2023

Plan

508.000 €

-2.088.050 €

-1.580.050 €

 

Prognose

Keine Angaben

 

 

 

 

 

 

2024

Plan

543.000 €

-2.186.550 €

-1.634.550 €

2025

Plan

553.000 €

-2.274.600 €

-1.721.600 €

2026

Plan

563.000 €

-2.386.600 €

-1.823.600 €

2027

Plan

573.000 €

-2.503.300 €

-1.930.300 €

 

Die Darstellung im Wirtschaftsplan 2024 wurde - wie bereits im Wirtschaftsplan 2023 - an die neuen Aufgabenbereiche (angelehnt an die Zuordnungen aus dem Gutachten ExperConsult) angepasst und komprimiert. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist nicht möglich.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Erwerb der Anteile der Sparkasse Leverkusen (20 %) und der Currenta GmbH & Co. OHG (1,01 %) an der WfL mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, alle mit dem Anteilskauf verbundenen Maßnahmen einzuleiten. Somit ist ab dem Jahr 2024 eine 100%ige Verlustabdeckung der WfL im Haushalt der Stadt Leverkusen zu etatisieren.

 

Laut Haushaltsverfügung vom 27.06.2023 sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 150701 Sachkonto: 549170

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.643.550,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507

 in Höhe von 1.669.750,00   

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch die intern notwendigen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertig gestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.