- Wirtschaftsplan 2024 und Finanzplan 2024 – 2028 der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der SWM Weisung, dem von der Geschäftsführung der SWM aufgestellten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Zustimmung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
(In Vertretung des (In Vertretung des
Oberbürgermeisters) Stadtkämmerers)
Begründung:
Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der SWM ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan, sowie eine fünfjährige Finanzplanung aufzustellen und diese dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Finanzplan für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind als Anlagen beigefügt.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der SWM werden sich voraussichtlich in ihren Sitzungen am 30.11.2023 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und dem Finanzplan befassen und vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilen. Die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen wurden entsprechend berücksichtigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 092901 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.500.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |