Betreff
Erteilung von Weisungen gem. § 113 Abs. 1 GO NRW
- Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Vorlage
2023/2581
Aktenzeichen
020-01-06-02-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) wird gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, der folgenden Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen:

 

In § 2 des Gesellschaftsvertrages wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:

 

 

3.    Der Gesellschaftszweck wird u. a. verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit der Klinikum Leverkusen Service GmbH und der MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) Leverkusen gGmbH jeweils mit dem Sitz in Leverkusen. Dieses Zusammenwirken vollzieht sich durch Erbringung von Leistungen durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH gegenüber der Klinikum Leverkusen gGmbH und der MVZ Leverkusen gGmbH, die zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens geeignet sind, insbesondere in folgender Weise:

 

Erbringung von Verwaltungs- und Serviceleistungen - mit Ausnahme des medizinischen und pflegerischen Bereichs - durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die MVZ Leverkusen gGmbH.

 

Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

Begründung:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen am 23.10.2023 wurde den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der KLS zuzustimmen (Vorlage Nr. 2023/2282). Hintergrund dieser Änderung war die in Aussicht stehende Gemeinnützigkeit der KLS.

 

Zur Umsetzung der Anforderung im Zusammenhang mit der Erlangung der Gemeinnützigkeit der KLS sind gemäß dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Nr. 8 zu § 57 Abgabenordnung (AO) die Satzungen der kooperierenden gemeinnützigen Gesellschaften Klinikum Leverkusen und MVZ Leverkusen zu ergänzen, sodass das bereits bestehende, planmäßige Zusammenwirken explizit aus der Satzung hervorgeht. Auf dieses Erfordernis wurde durch die Finanzverwaltung im Rahmen der Erteilung einer verbindlichen Auskunft gegenüber der Klinikum Leverkusen Service GmbH hingewiesen.

 

In § 57 Abs. 3 AO heißt es:

 

„(3) Eine Körperschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht. Die §§ 14 sowie 65 bis 68 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass für das Vorliegen der Eigenschaft als Zweckbetrieb bei der jeweiligen Körperschaft die Tätigkeiten der nach Satz 1 zusammenwirkenden Körperschaften zusammenzufassen sind.“

 

Unter Einbindung der GERHOLD und PARTNER Partnerschaftsgesellschaft mbB wurde eine Ergänzung im Gesellschaftsvertrag der Klinikum Leverkusen gGmbH in „§ 2 Ziel und Gegenstand des Unternehmens“ erarbeitet, die im Folgenden in Form einer Synopse der momentan geltenden Regelung gegenübergestellt wird (Änderungen in rot):

 

§ 2

Ziel und Gegenstand des Unternehmens

 

Bisher gültige Fassung

Neufassung

1.      Ziel des Unternehmens ist es, auf der Basis des jeweils geltenden Krankenhausplanes ein hochqualifiziertes medizinisches und pflegerisches Leistungsangebot zu gewährleisten, um eine optimale Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Fortführung des gegenwärtig hohen Standards zu sichern.

1.      Ziel des Unternehmens ist es, auf der Basis des jeweils geltenden Krankenhausplanes ein hochqualifiziertes medizinisches und pflegerisches Leistungsangebot zu gewährleisten, um eine optimale Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Fortführung des gegenwärtig hohen Standards zu sichern.

2.      Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsförderung sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen, insbesondere der Betrieb der Klinikum Leverkusen gGmbH als Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit Einrichtungen für eine hochdifferenzierte Diagnostik und Therapie.

2.      Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsförderung sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen, insbesondere der Betrieb der Klinikum Leverkusen gGmbH als Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit Einrichtungen für eine hochdifferenzierte Diagnostik und Therapie.

 

3.       Der Gesellschaftszweck wird u.a. verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit der Klinikum Leverkusen Service GmbH und der MVZ Leverkusen gGmbH jeweils mit dem Sitz in Leverkusen. Dieses Zusammenwirken vollzieht sich durch Erbringung von Leistungen durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH gegenüber der Klinikum Leverkusen gGmbH und der MVZ Leverkusen gGmbH, die zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens geeignet sind, insbesondere in folgender Weise:

 

Erbringung von Verwaltungs- und Serviceleistungen – mit Ausnahme des medizinischen und pflegerischen Bereichs – durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die MVZ Leverkusen gGmbH.

3.      Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 3 dienen.

4.      Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 3 dienen.

 

Die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages stellt lediglich eine notwendige Verdeutlichung dar und ist insoweit nicht als wesentliche Änderung zu betrachten. Ein Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 a) GO NRW ist demnach nicht erforderlich.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 11.12.2023 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können und den Gesellschaftsvertrag noch vor dem Jahr 2024 zu ändern, sodass eine Gemeinnützigkeit der KLS zum Jahr 2024 herbeigeführt werden kann.