Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2024 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2024 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu.
3. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2024 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse, einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten, zu beschließen.
4. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 05.02.2024 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsausschuss
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 11.12.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2599 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die
Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den
Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung
liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:
Haupt- und
Personalausschuss |
Fachbereich
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01), Gleichstellungsbüro
(03), Fachbereich
Personal und Organisation (mit Ausnahme der Digitalisierung) (11). |
Kulturausschuss |
Fachbereich
Kultur und Stadtmarketing (18). |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Fachbereich
Rechnungsprüfung und Beratung (14). |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
Fachbereich
Konzernsteuerung (02), Fachbereich
Digitalisierung (04), Fachbereich
Finanzen (20), Fachbereich
Recht und Vergabestelle (30), Fachbereich
Ordnung und Straßenverkehr (36). |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
Statistikstelle
(Dez. III), Fachbereich
Mobilität und Klimaschutz (31), Fachbereich
Umwelt (32), Fachbereich
Bürger und Integration (33), Fachbereich
Veterinärmedizin (39), Tierheim, Wildpark
Reuschenberg. |
Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren |
Kommunales
Integrationszentrum (KI), Fachbereich Soziales
(50), Fachbereich
Medizinischer Dienst (53), Fachbereich Kinder und Jugend (51), soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist. |
Schulausschuss |
Fachbereich
Schulen (40), Schulräte, die
nicht zur staatlichen Schulaufsicht zählen, NaturGut
Ophoven. |
Kinder- und
Jugendhilfeausschuss |
Fachbereich
Kinder und Jugend (51). |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen zu Punkt 1 |
Fachbereich
Feuerwehr (37), Büro
Baudezernat (60), Fachbereich
Stadtplanung (61), Fachbereich
Kataster und Vermessung (62), Fachbereich Bauaufsicht
(63), Fachbereich
Gebäudewirtschaft (65), Fachbereich
Tiefbau (66), Fachbereich
Stadtgrün (67), Stabsstelle
Nachhaltige Stadtentwicklung. |
Bezirksvertretungen
für die Stadtbezirke I, II und III
zu Punkt 1 |
Haushaltsmittel
der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW |
Der Finanz- und
Digitalisierungsausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den
Bezirksvertretungen und Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger,
seit der Haushaltseinbringung am 11.12.2023 eingetretenen
Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur
abschließenden Entscheidung vor.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt der Stadt Leverkusen. Die öffentliche Auslegung findet anschließend statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. V. m. § 80 Abs. 4 GO NRW in der
aktuell gültigen Fassung. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:
Ø
des
Haushaltsplans,
o
im
Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres,
o
im
Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des
Haushaltsjahres,
o
unter
Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
o
unter
Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
Ø
des
Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
Ø
der
Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.
Mit Beschluss
über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan
dargestellten Daten.
Aufgrund der in
Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer
haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen
Charakter.
Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2023/2599 digital eingesehen werden. Darüber hinaus werden weitere Anlagen zur Beratung in den Gremien zur Verfügung gestellt. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage in Session eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.
Mit der Vorlage Nr. 2023/2599 „Entwurf der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Leverkusen,
einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung“ hat der Rat in
seiner Sitzung am 11.12.2023 den Haushalt 2024 zur Beratung an die Bezirksvertretungen
und die Fachausschüsse verwiesen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Erlass der
Haushaltssatzung 2024
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Beschluss des Rates zur Vorlage Nr. 2023/2599 war zuvor abzuwarten, um die Vorlage final erstellen zu können. Damit eine zeitnahe Beschlussfassung noch im aktuellen Januar-/Februarturnus erreicht werden kann, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht.