Betreff
Unterbringung von Geflüchteten
- Erweiterung Landesunterkunft Auermühle und Erweiterung der Einrichtung Sandstraße
Vorlage
2023/2606
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation den nachfolgenden Maßnahmen zu:

 

  1. Die Bezirksregierung Köln erhält die Möglichkeit, die am Standort Auermühle befindliche Landesunterkunft um ca. weitere 150 Plätze zu erweitern.

 

  1. Hierzu wird der Bezirksregierung die Parkplatzfläche am Standort (siehe Begründung) zur Errichtung von Containerbauten zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Mietvertrag entsprechend anzupassen.

 

  1. Am Standort Sandstraße ist die Ausbaureserve (siehe Vorlage Nr. 2016/1198) in Form eines Erweiterungsbaus zu realisieren. Die Planung wird mit hoher Priorisierung in die Arbeitsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft und in die Haushaltsplanung aufgenommen. Sofern das Konzept der Vorlage Nr. 2016/1198 weitestgehend entspricht, wird auf den sonst üblichen Baubeschluss verzichtet. Alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens sind auszuschöpfen.

 

 

gezeichnet:

 

                        In Vertretung            In Vertretung            In Vertretung       In Vertretung

Richrath        Molitor                        Lünenbach               Adomat                Deppe

Begründung:

 

Die Unterbringung von Geflüchteten ist weiterhin eine große Herausforderung für Land und Kommunen. Die Schaffung von geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten ist sowohl kurz- bis mittelfristig eine wichtige Aufgabe und erfordert eine hohe Dynamik in der Umsetzung.

 

Im Hinblick auf die Sicherung von Kapazitäten, bzw. einer vorausschauenden Planung, bieten die nachfolgenden Maßnahmen, gemeinsam mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 2023/2531 die Möglichkeit, eine zielführende Gestaltung der Unterbringung innerhalb der Stadt zu ermöglichen. Durch die im Rahmen der Vorlagen Nr. 2023/2606 sowie Nr. 2023/2531 eingebrachten Vorschläge zur Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten können voraussichtlich Notfallmaßnahmen – wie die Belegung von Sporthallen etc. – verhindert und adressatengerechte Angebote für die Unterbringung geschaffen werden.

 

Derzeit ist die Belegungssituation in den kommunalen Unterkünften wie folgt:

 

Auslastung der Unterkünfte am 22.11.2023

 

Einrichtungen

Kapazität

Verplant

davon Ukraine

Frei

Summe

1126

1031

391

95

 

 

 

 

 

Heinrich-Claes-Str. 33a

94

78

8

16

Josefstr. 10

182

161

7

21

Lerchengasse 6

92

78

3

14

Sandstr.

336

321

27

15

Henrich-Lübke-Str. 140

145

138

134

7

Heinrich.-Claes-str. 33b

102

85

42

17

Olof-Palme Str.15

175

170

170

5

 

 

Die derzeitige Belegungssituation zeigt, dass nur ein geringer Anteil an freien Kapazitäten vorhanden ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass freie Plätze nicht immer 1:1 belegbar sind (Familienstrukturen etc.).

 

Aktuell erhält die Stadt Leverkusen – u. a. durch die Anrechnung der bestehenden Plätze am Standort Auermühle seit Beginn des Jahres – nur geringe Zuweisungen. Die Entwicklung der Erfüllungsquoten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FlüAG-Bestand + Zuweisung

Aufnahmeverpflichtung gesamt

Erfüllungsquote in %

NRW

Leverkusen

Jan. 23

237.281

2044

2.135

104,47

Feb. 23

234.763

2231

2.148

103,88

Mrz. 23

239.655

2278

2.185

104,25

Apr. 23

241.493

2307

2.201

104,08

Mai. 23

244.037

2290

2.220

103,13

Jun. 23

242.875

2234

2.204

111,42

Jul. 23

233.295

2271

1.903

117,27

Aug. 23

239.481

2257

1.949

113,83

Sep. 23

251.543

2236

2.047

108,28

Okt. 23

256.849

2233

2.106

105,42

Nov. 23

267.480

2241

2.166

101,72

 

Tabelle 1: Darstellung Erfüllungsquote

 

 

Tabelle 2: Darstellung Flüchtlingszahlen 2023 NRW/Leverkusen

 

 

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Zuweisungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW) seit Mitte des Jahres wieder stetig steigen. Die gleichbleibende Situation in Leverkusen ist u. a. durch die Anrechnung der Plätze am Standort Auermühle bedingt, die zwischenzeitlich auch wieder abschmilzt.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zuweisungsquote sich immer an der Gesamtzahl der in NRW befindlichen Flüchtlinge orientiert. Eine verbindliche Prognose, wie sich die Zuweisungen entwickeln, ist daher kaum möglich. Ferner gibt es auch das Erfordernis der Aufnahme und Unterbringung, wenn sich z. B. Geflüchtete, unabhängig von einer Zuweisung, in Leverkusen melden. Insbesondere die ukrainischen Flüchtlinge sind nicht an entsprechende Zuweisungen gebunden. Die Erfüllungsquoten sind daher nur ein Aspekt im Unterbringungsbedarf einer Kommune.

 

Neben erforderlichen Kapazitäten für die kommunalen Unterbringungsbedarfe hat auch die Bezirksregierung Köln dringenden Bedarf an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten. Der Rat der Stadt Leverkusen hatte mit der Vorlage Nr. 2020/1934 beschlossen, die durch die Stadt Leverkusen errichtete Einrichtung am Standort Auermühle der Bezirksregierung Köln zur Nutzung als Landesunterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Ansprechpartner der Bezirksregierung Köln sind aktuell mit der Fragestellung auf die Verwaltung in Leverkusen zugekommen, ob der Standort Auermühle erweitert werden könnte. Hierzu soll die Parkplatzfläche gegenüber der jetzigen Einrichtung genutzt werden und mit weiteren Unterbringungsmöglichkeiten in Containerbauweise bebaut werden. Diese Flächen sind bereits an die Bezirksregierung Köln vermietet, sodass keine weiteren Parkplätze für die Öffentlichkeit entfallen würden. Es könnten zusätzliche Plätze für ca. 150 Personen geschaffen werden, sodass die Einrichtung eine maximale Kapazität von insgesamt 600 Plätzen hätte.

 

Die Realisierung der baulichen Maßnahmen würde durch die Bezirksregierung Köln erfolgen. Aus Sicht der Fachverwaltung ist eine Ausweitung am Standort möglich und auch baulich realisierbar. Durch die Schaffung entsprechender Kapazitäten würde sich die Anrechnungsquote um den Faktor der weiteren geschaffenen Plätze für die Stadt Leverkusen erhöhen.

 

Ab dem 01.12.2023 werden alle Plätze in Landesunterkünften zu 100 % auf die Zuweisungsquote der Stadt Leverkusen angerechnet. Die Stadt Leverkusen könnte sich hierdurch einen weiteren Puffer in den Zuweisungen verschaffen, sodass z. B. Belegungen in den bestehenden kommunalen Einrichtungen mittelfristig reduziert werden könnten.

 

Unabhängig von den kurzfristigen Maßnahmen gilt es auch mittelfristig, weitere verlässliche Unterbringungsstrukturen in Leverkusen zu schaffen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die in der Vergangenheit geschaffenen Containereinrichtungen eher eine mittelfristige Lebensdauer haben, aber es auch weiteren Bedarf an Unterbringungsangeboten für andere Bedarfsgruppen gibt (Wohnungslose, Geflüchtete mit besonderen Bedarfen etc.). Eine Entlastung der kommunalen Objekte wäre daher sinnvoll, um die Nutzungen zielorientierter oder zieldifferenzierter oder zielgruppenorientierter gestalten zu können. Durch die Bündelung von Kapazitäten am Standort Sandstraße können zudem Synergieeffekte in der Betreuung etc. genutzt werden.

 

Die unter Punkt 4 vorgeschlagene Maßnahme bildet einen wichtigen Baustein in einer tragfähigen zielführenden Struktur. Die Schaffung eines Erweiterungsbaus am Standort Sandstraße kann zu einer deutlichen Entlastung der bestehenden Einrichtungen führen, die dann auch für andere Bedarfe genutzt werden könnten. Im Rahmen des Neubaus der Gemeinschaftseinrichtungen Sandstraße wurde auch die Möglichkeit einer Erweiterung der Einrichtung bedacht (Ausbaureserve – siehe Anlage). Eine Realisierung benötigt im Hinblick auf die erforderlichen Planungsschritte ein entsprechendes Zeitfenster, um die baulichen Maßnahmen im erforderlichen Realisierungszeitraum umzusetzen.

 

Die Umsetzung ist im Hinblick auf die zeitliche Dynamik und der Erforderlichkeit einer zeitnahen Realisierung nur möglich, wenn alle Möglichkeiten der Beschleunigung und Erleichterung, u. a. von den Vergabebestimmungen, gefunden und ermöglicht werden. Aufgrund der großen Dringlichkeit ist eine Vergabe, angelehnt an das Verfahren für den 1. Bauabschnitt, zu favorisieren.

 

Da der Zuzug von Flüchtlingen weiterhin stetig ist und andere Unterbringungsformen bzw. bauliche Projekte im Stadtgebiet kaum noch vorhanden sind, sollte die Realisierung des Erweiterungsbaus kurzfristig und priorisiert in die Arbeitsplanung aufgenommen werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Durch die Schaffung weiterer Kapazitäten in der Landesunterkunft, würde die Zuweisungsquote der Stadt Leverkusen steigen. Es würden demnach zunächst keine Zuweisungen an die Stadt erfolgen.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme: Sandstraße – Zurzeit stehen noch keine Gesamtkosten fest. Zunächst wird mit der Planung begonnen.

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird von Seiten der Verwaltung geprüft, entsprechende Anträge werden im positiven Fall gestellt.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Die Bezirksregierung Köln ist kurzfristig auf die Stadt Leverkusen zugekommen. Die Erweiterung des Standortes soll zeitnah erfolgen, sodass eine Beschlusslage noch in diesem Turnus erforderlich ist.