- Erweiterung Landesunterkunft Auermühle und Erweiterung der Einrichtung Sandstraße
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation den nachfolgenden Maßnahmen zu:
- Die Bezirksregierung Köln erhält die Möglichkeit, die am Standort Auermühle befindliche Landesunterkunft um ca. weitere 150 Plätze zu erweitern.
- Hierzu wird der Bezirksregierung die Parkplatzfläche am Standort (siehe Begründung) zur Errichtung von Containerbauten zur Verfügung gestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Mietvertrag entsprechend anzupassen.
- Am Standort Sandstraße ist die Ausbaureserve (siehe Vorlage Nr. 2016/1198) in Form eines Erweiterungsbaus zu realisieren. Die Planung wird mit hoher Priorisierung in die Arbeitsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft und in die Haushaltsplanung aufgenommen. Sofern das Konzept der Vorlage Nr. 2016/1198 weitestgehend entspricht, wird auf den sonst üblichen Baubeschluss verzichtet. Alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens sind auszuschöpfen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Die Unterbringung von Geflüchteten ist weiterhin eine große Herausforderung für Land und Kommunen. Die Schaffung von geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten ist sowohl kurz- bis mittelfristig eine wichtige Aufgabe und erfordert eine hohe Dynamik in der Umsetzung.
Im Hinblick auf die Sicherung von Kapazitäten, bzw. einer vorausschauenden Planung, bieten die nachfolgenden Maßnahmen, gemeinsam mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 2023/2531 die Möglichkeit, eine zielführende Gestaltung der Unterbringung innerhalb der Stadt zu ermöglichen. Durch die im Rahmen der Vorlagen Nr. 2023/2606 sowie Nr. 2023/2531 eingebrachten Vorschläge zur Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten können voraussichtlich Notfallmaßnahmen – wie die Belegung von Sporthallen etc. – verhindert und adressatengerechte Angebote für die Unterbringung geschaffen werden.
Derzeit ist die Belegungssituation in den kommunalen Unterkünften wie folgt:
Auslastung der Unterkünfte am 22.11.2023
Einrichtungen |
Kapazität |
Verplant |
davon Ukraine |
Frei |
Summe |
1126 |
1031 |
391 |
95 |
|
|
|
|
|
Heinrich-Claes-Str. 33a |
94 |
78 |
8 |
16 |
Josefstr. 10 |
182 |
161 |
7 |
21 |
Lerchengasse 6 |
92 |
78 |
3 |
14 |
Sandstr. |
336 |
321 |
27 |
15 |
Henrich-Lübke-Str. 140 |
145 |
138 |
134 |
7 |
Heinrich.-Claes-str. 33b |
102 |
85 |
42 |
17 |
Olof-Palme Str.15 |
175 |
170 |
170 |
5 |
Die derzeitige Belegungssituation zeigt, dass nur ein geringer Anteil an freien Kapazitäten vorhanden ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass freie Plätze nicht immer 1:1 belegbar sind (Familienstrukturen etc.).
Aktuell erhält die Stadt Leverkusen – u. a. durch die Anrechnung der bestehenden Plätze am Standort Auermühle seit Beginn des Jahres – nur geringe Zuweisungen. Die Entwicklung der Erfüllungsquoten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
|
FlüAG-Bestand + Zuweisung |
Aufnahmeverpflichtung gesamt |
Erfüllungsquote in % |
|
NRW |
Leverkusen |
|||
Jan. 23 |
237.281 |
2044 |
2.135 |
104,47 |
Feb. 23 |
234.763 |
2231 |
2.148 |
103,88 |
Mrz. 23 |
239.655 |
2278 |
2.185 |
104,25 |
Apr. 23 |
241.493 |
2307 |
2.201 |
104,08 |
Mai. 23 |
244.037 |
2290 |
2.220 |
103,13 |
Jun. 23 |
242.875 |
2234 |
2.204 |
111,42 |
Jul. 23 |
233.295 |
2271 |
1.903 |
117,27 |
Aug. 23 |
239.481 |
2257 |
1.949 |
113,83 |
Sep. 23 |
251.543 |
2236 |
2.047 |
108,28 |
Okt. 23 |
256.849 |
2233 |
2.106 |
105,42 |
Nov. 23 |
267.480 |
2241 |
2.166 |
101,72 |
Tabelle 1: Darstellung
Erfüllungsquote
Tabelle 2: Darstellung
Flüchtlingszahlen 2023 NRW/Leverkusen
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Zuweisungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW) seit Mitte des Jahres wieder stetig steigen. Die gleichbleibende Situation in Leverkusen ist u. a. durch die Anrechnung der Plätze am Standort Auermühle bedingt, die zwischenzeitlich auch wieder abschmilzt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zuweisungsquote sich immer an der Gesamtzahl der in NRW befindlichen Flüchtlinge orientiert. Eine verbindliche Prognose, wie sich die Zuweisungen entwickeln, ist daher kaum möglich. Ferner gibt es auch das Erfordernis der Aufnahme und Unterbringung, wenn sich z. B. Geflüchtete, unabhängig von einer Zuweisung, in Leverkusen melden. Insbesondere die ukrainischen Flüchtlinge sind nicht an entsprechende Zuweisungen gebunden. Die Erfüllungsquoten sind daher nur ein Aspekt im Unterbringungsbedarf einer Kommune.
Neben erforderlichen Kapazitäten für die kommunalen Unterbringungsbedarfe hat auch die Bezirksregierung Köln dringenden Bedarf an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten. Der Rat der Stadt Leverkusen hatte mit der Vorlage Nr. 2020/1934 beschlossen, die durch die Stadt Leverkusen errichtete Einrichtung am Standort Auermühle der Bezirksregierung Köln zur Nutzung als Landesunterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Ansprechpartner der Bezirksregierung Köln sind aktuell mit der Fragestellung auf die Verwaltung in Leverkusen zugekommen, ob der Standort Auermühle erweitert werden könnte. Hierzu soll die Parkplatzfläche gegenüber der jetzigen Einrichtung genutzt werden und mit weiteren Unterbringungsmöglichkeiten in Containerbauweise bebaut werden. Diese Flächen sind bereits an die Bezirksregierung Köln vermietet, sodass keine weiteren Parkplätze für die Öffentlichkeit entfallen würden. Es könnten zusätzliche Plätze für ca. 150 Personen geschaffen werden, sodass die Einrichtung eine maximale Kapazität von insgesamt 600 Plätzen hätte.
Die Realisierung der baulichen Maßnahmen würde durch die Bezirksregierung Köln erfolgen. Aus Sicht der Fachverwaltung ist eine Ausweitung am Standort möglich und auch baulich realisierbar. Durch die Schaffung entsprechender Kapazitäten würde sich die Anrechnungsquote um den Faktor der weiteren geschaffenen Plätze für die Stadt Leverkusen erhöhen.
Ab dem 01.12.2023 werden alle Plätze in Landesunterkünften zu 100 % auf die Zuweisungsquote der Stadt Leverkusen angerechnet. Die Stadt Leverkusen könnte sich hierdurch einen weiteren Puffer in den Zuweisungen verschaffen, sodass z. B. Belegungen in den bestehenden kommunalen Einrichtungen mittelfristig reduziert werden könnten.
Unabhängig von den kurzfristigen Maßnahmen gilt es auch mittelfristig, weitere verlässliche Unterbringungsstrukturen in Leverkusen zu schaffen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die in der Vergangenheit geschaffenen Containereinrichtungen eher eine mittelfristige Lebensdauer haben, aber es auch weiteren Bedarf an Unterbringungsangeboten für andere Bedarfsgruppen gibt (Wohnungslose, Geflüchtete mit besonderen Bedarfen etc.). Eine Entlastung der kommunalen Objekte wäre daher sinnvoll, um die Nutzungen zielorientierter oder zieldifferenzierter oder zielgruppenorientierter gestalten zu können. Durch die Bündelung von Kapazitäten am Standort Sandstraße können zudem Synergieeffekte in der Betreuung etc. genutzt werden.
Die unter Punkt 4 vorgeschlagene Maßnahme bildet einen wichtigen Baustein in einer tragfähigen zielführenden Struktur. Die Schaffung eines Erweiterungsbaus am Standort Sandstraße kann zu einer deutlichen Entlastung der bestehenden Einrichtungen führen, die dann auch für andere Bedarfe genutzt werden könnten. Im Rahmen des Neubaus der Gemeinschaftseinrichtungen Sandstraße wurde auch die Möglichkeit einer Erweiterung der Einrichtung bedacht (Ausbaureserve – siehe Anlage). Eine Realisierung benötigt im Hinblick auf die erforderlichen Planungsschritte ein entsprechendes Zeitfenster, um die baulichen Maßnahmen im erforderlichen Realisierungszeitraum umzusetzen.
Die Umsetzung ist
im Hinblick auf die zeitliche Dynamik und der Erforderlichkeit einer zeitnahen
Realisierung nur möglich, wenn alle Möglichkeiten der Beschleunigung und
Erleichterung, u. a. von den Vergabebestimmungen, gefunden und ermöglicht
werden. Aufgrund der großen Dringlichkeit ist eine Vergabe, angelehnt an das
Verfahren für den 1. Bauabschnitt, zu favorisieren.
Da der Zuzug von
Flüchtlingen weiterhin stetig ist und andere Unterbringungsformen bzw. bauliche
Projekte im Stadtgebiet kaum noch vorhanden sind, sollte die Realisierung des
Erweiterungsbaus kurzfristig und priorisiert in die Arbeitsplanung aufgenommen
werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Durch die Schaffung weiterer Kapazitäten in
der Landesunterkunft, würde die Zuweisungsquote der Stadt Leverkusen steigen.
Es würden demnach zunächst keine Zuweisungen an die Stadt erfolgen.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: Sandstraße –
Zurzeit stehen noch keine Gesamtkosten fest. Zunächst wird mit der Planung
begonnen.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird von Seiten der
Verwaltung geprüft, entsprechende Anträge werden im positiven Fall gestellt.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Die Bezirksregierung Köln ist kurzfristig auf die Stadt Leverkusen zugekommen. Die Erweiterung des Standortes soll zeitnah erfolgen, sodass eine Beschlusslage noch in diesem Turnus erforderlich ist.