Betreff
Gleichstellungsplan 2024 - 2028
Vorlage
2023/2607
Aktenzeichen
11.00-20-02-vk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat beschließt den Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 - 2028 für die
Stadt Leverkusen.

2.    Der Rat verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen - soweit rechtlich möglich -nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) zu handeln.

3.    In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung ist die Anwendung des LGG NRW im Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.

 

 

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW) dient als rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichbehandlung von Frauen und Männern für das Land NRW.

 

Hiernach ist die Stadtverwaltung Leverkusen gemäß § 5 LGG NRW verpflichtet, regelmäßig einen Gleichstellungsplan zu erstellen bzw. fortzuschreiben, um dem Verfassungsauftrag der Chancengleichheit, Gleichstellung und der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nachzukommen.

Der aktuell für die Jahre 2024 – 2028 fortgeführte Gleichstellungsplan als wesentliches Steuerungsinstrument der Personalentwicklung setzt sich ausführlich mit dem Ziel der Chancengleichheit in unserer Verwaltung auseinander.

 

Die Beachtung und Umsetzung der hier entwickelten Maßnahmen liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden, insbesondere der Führungskräfte, aber auch der Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein