Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt den Gleichstellungsplan für
die Jahre 2024 - 2028 für die
Stadt Leverkusen.
2.
Der Rat verpflichtet sich, bei allen
Entscheidungen - soweit rechtlich möglich -nach den Grundsätzen des
Landesgleichstellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) zu
handeln.
3. In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung ist die Anwendung des LGG NRW im Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.
gezeichnet:
Richrath
Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW) dient als
rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichbehandlung
von Frauen und Männern für das Land NRW.
Hiernach ist die
Stadtverwaltung Leverkusen gemäß § 5 LGG
NRW verpflichtet, regelmäßig einen Gleichstellungsplan zu erstellen bzw. fortzuschreiben, um dem
Verfassungsauftrag der Chancengleichheit, Gleichstellung
und der Verwirklichung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern nachzukommen.
Der aktuell für die Jahre 2024 – 2028 fortgeführte
Gleichstellungsplan als wesentliches
Steuerungsinstrument der Personalentwicklung
setzt sich ausführlich mit dem Ziel der Chancengleichheit
in unserer Verwaltung auseinander.
Die Beachtung und Umsetzung der hier entwickelten Maßnahmen
liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden,
insbesondere der Führungskräfte, aber auch der Personen mit politischer
Entscheidungsbefugnis.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |