Betreff
Übertragung der Geschäftsanteile der AVEA GmbH & Co. KG an der Bergischen Wertstoffsammelgesellschaft mbH an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2023/2609
Aktenzeichen
020-01-36-01-se
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den städtischen Vertreterinnen und Vertretern in den Organen der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) wird nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Weisung erteilt, der geplanten Übertragung der Geschäftsanteile an der Bergischen Wertstoffsammelgesellschaft mbH (BWS) an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die AVEA ist mit 5,02 % an der BWS beteiligt. Die BWS nimmt die Befugnisse der beteiligten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) im Verbandsgebiet des BAV mit Ausnahme der Stadt Bergisch Gladbach wahr. Aufgrund erheblicher personeller Veränderungen innerhalb der BWS wurden die Aufgaben der Gesellschaft angepasst und Dienstleistungen, die von der BWS seit ihrer Gründung gegenüber den Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmern der Dualen Systeme wahrgenommen wurden und den größten Arbeitsanteil ausmachten, an diese zurückgegeben. Die verbleibenden Kernaufgaben gegenüber den Dualen Systemen, die fast ausschließlich die Zuständigkeit des BAV betreffen, sollen vom BAV übernommen werden, der über die benötigten Fachkräfte verfügt und die erforderliche Vertretung sicherstellen kann.

 

Zunächst bestand die Überlegung, die BWS aufzulösen. Aufgrund der bestehenden Verträge zwischen der BWS und Dritten/bzw. Kommunen ist jedoch beabsichtigt, dass der BAV sämtliche Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter übernimmt und die Gesellschaft als alleiniger Gesellschafter fortführt. Alle verbleibenden Aufgaben werden sodann vom BAV verantwortlich unter der BWS weitergeführt. Die Übernahme der Geschäftsanteile der Gesellschafter der BWS erfolgt durch Einziehung und Abtretung gegen Zahlung eines Entgelts seitens des BAV als verbleibender Alleingesellschafter gemäß § 13, 14 des Gesellschaftsvertrags.

 

Die Gesellschafterversammlung der AVEA hat in ihrer Sitzung am 23.06.2023 der Einziehung der Anteile der AVEA an der BWS und Abtretung gegen Zahlung eines Entgelts zugestimmt. Bei der Anteilsübertragung von der AVEA auf den BAV handelt es sich um einen Vorgang, der gemäß § 115 Abs. 1 i. V. m. § 111 Abs. 2 GO NRW der Zustimmung des Rates sowie eines Anzeigeverfahrens bedarf.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein