Betreff
Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates ab dem 01.01.2024 (im 19 .TA)
Vorlage
2023/2615
Aktenzeichen
011-24-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretende im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt Leverkusen.

 

I. Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024

1. Geldleistungen

 

1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt einer Fraktion mit 3 Mitgliedern zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einen pauschalen Betrag in Höhe von 63.240 € pro Jahr (Sockelbetrag).

 

1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird einer Fraktion mit mehr als 3 Mitgliedern eine jährliche Pauschale von 9.180 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 37.940 € pro Jahr.

 

1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.300 € pro Jahr.

 

2. Geldwerte Leistungen

 

Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

II. Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025

1. Geldleistungen

 

1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt einer Fraktion mit 3 Mitgliedern zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einen pauschalen Betrag in Höhe von 64.500 € pro Jahr (Sockelbetrag).

 

1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird einer Fraktion mit mehr als 3 Mitgliedern eine jährliche Pauschale von 9.360 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 38.700 € pro Jahr.

 

1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.600 € pro Jahr.

 

2. Geldwerte Leistungen

 

Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

3. Die Berechnung und Auszahlung der Zuwendungen im Jahr 2025 erfolgt für die derzeitigen Fraktionen (Gruppen) und Einzelvertretende bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Rates auf der Basis der vorgenannten Beträge. Ab Beginn der 20. Wahlperiode in 2025 erfolgt analog eine Neuberechnung und Auszahlung für die dann vorhandenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des neuen Rates.

 

III. Bezüglich der zweckbestimmten Mittelverwendung und des Nachweises der gewährten Zuwendungen wird auf die Vorlage Nr. 2020/0014 verwiesen. Der Verwendungsnachweis für das jeweilige Kalenderjahr ist spätestens bis zum 30.04. des Folgejahres dem Oberbürgermeister zuzuleiten. Etwaige Abweichungen von dieser Frist sind von den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden rechtzeitig mitzuteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. 2020/0014 „Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates ab dem 01.11.2020 (19. TA)“ hat die Verwaltung mitgeteilt, dass bei der Festlegung der Höhe der Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates zukünftig eine Orientierung an dem Verfahren zur Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in einer Wahlperiode erfolgt. Eine Erhöhung war für den Zeitpunkt voraussichtlich zur Hälfte der 19. Wahlperiode des Rates vorgesehen.

 

Mit der zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Neufassung der Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen werden die Entschädigungssätze (Aufwandsentschädigungen) um 2 % pro Jahr fortlaufend angehoben.

 

Diese Erhöhung um 2 % pro Jahr wird auf die Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 GO NRW zunächst für die Jahre 2024 und 2025 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode übertragen. Dadurch ergeben sich die folgenden Beträge (gerundet):

 

Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 GO NRW

2023

IST-Stand

(Jahressumme)

2024
(+ 2 %)

(Jahressumme)

2025
(+ 2 %)

(Jahressumme)

Fraktion mit drei Mitgliedern

(Sockelbetrag)

62.000 €

63.240 €

 

64.500 €

Erhöhungsbetrag pro weiterem Fraktionsmitglied

9.000 €

9.180 €

 

9.360 €

Gruppe mit zwei Mitgliedern

37.200 €

37.940 €

38.700 €

Einzelmitglied (Einzelvertretende)

15.000 €

15.300 €

 

15.600 €

 

Dies entspricht in der zurzeit vorliegenden politischen Struktur des Rates einem jährlichen Gesamtaufwand in Höhe von 751.740 € für das Jahr 2024, der sich wie folgt verteilt:

 

Fraktion/Gruppe/Einzelvertretende

Jahressumme

2024

Quartalsumme

2024

CDU-Fraktion

173.400 €

43.350 €

SPD-Fraktion

145.860 €

36.465 €

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

118.320 €

29.580 €

Fraktion BÜRGERLISTE

63.240 €

15.810 €

Fraktion Opladen Plus (OP)

63.240 €

15.810 €

AfD-Fraktion

63.240 €

15.810 €

FDP-Fraktion

63.240 €

15.810 €

Einzelvertreter Rh. Dietrich (DIE LINKE)

15.300 €

3.825 €

Einzelvertreterin Rf. Kronenberg (parteilos)

15.300 €

3.825 €

Einzelvertreter Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen)

15.300 €

3.825 €

Einzelvertreter Rh. Beisicht (Aufbruch Leverkusen)

15.300 €

3.825 €

Gesamtsummen

751.740 €

187.935 €

 

Im Jahr 2025 stellt sich die Verteilung wie folgt dar. Zu beachten ist die in 2025 anstehende Kommunalwahl, nach dieser der Rat und seine Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretende neu gebildet werden. Die aufgeführten Jahressummen sind somit nicht final und unter Vorbehalt zu sehen bzw. gelten für die derzeitigen Fraktionen und Einzelvertretende anteilig bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Rates.

 

Fraktion/Gruppe/Einzelvertretende

Jahressumme

2025

Quartalsumme

2025

CDU-Fraktion

176.820 €

44.205 €

SPD-Fraktion

148.740 €

37.185 €

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

120.660 €

30.165 €

Fraktion BÜRGERLISTE

64.500 €

16.125 €

Fraktion Opladen Plus (OP)

64.500 €

16.125 €

AfD-Fraktion

64.500 €

16.125 €

FDP-Fraktion

64.500 €

16.125 €

Einzelvertreter Rh. Dietrich (DIE LINKE)

15.600 €

3.900 €

Einzelvertreterin Rf. Kronenberg (parteilos)

15.600 €

3.900 €

Einzelvertreter Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen)

15.600 €

3.900 €

Einzelvertreter Rh. Beisicht (Aufbruch Leverkusen)

15.600 €

3.900 €

Gesamtsummen

766.620 €

191.655 €

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 01051 Sachkonto: 549200  

Aufwendungen für die Maßnahme: 751.740 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle: Über Veränderungsliste HH 2024

 in Höhe von 14.740 € für 2024

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand: Derzeit noch nicht endgültig bezifferbar.

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein