Beschlussentwurf:
Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretende im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt Leverkusen.
I. Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024
1. Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt einer Fraktion mit 3 Mitgliedern zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einen pauschalen Betrag in Höhe von 63.240 € pro Jahr (Sockelbetrag).
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird einer Fraktion mit mehr als 3 Mitgliedern eine jährliche Pauschale von 9.180 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 37.940 € pro Jahr.
1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.300 € pro Jahr.
2. Geldwerte Leistungen
Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.
II. Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025
1. Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt einer Fraktion mit 3 Mitgliedern zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einen pauschalen Betrag in Höhe von 64.500 € pro Jahr (Sockelbetrag).
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird einer Fraktion mit mehr als 3 Mitgliedern eine jährliche Pauschale von 9.360 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 38.700 € pro Jahr.
1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.600 € pro Jahr.
2. Geldwerte Leistungen
Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.
3. Die Berechnung und Auszahlung der Zuwendungen im Jahr 2025 erfolgt für die derzeitigen Fraktionen (Gruppen) und Einzelvertretende bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Rates auf der Basis der vorgenannten Beträge. Ab Beginn der 20. Wahlperiode in 2025 erfolgt analog eine Neuberechnung und Auszahlung für die dann vorhandenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des neuen Rates.
III. Bezüglich der zweckbestimmten Mittelverwendung und des
Nachweises der gewährten Zuwendungen wird auf die Vorlage Nr. 2020/0014 verwiesen. Der Verwendungsnachweis für das
jeweilige Kalenderjahr ist spätestens bis zum 30.04. des Folgejahres dem
Oberbürgermeister zuzuleiten. Etwaige Abweichungen von dieser Frist sind von
den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden rechtzeitig mitzuteilen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Vorlage Nr. 2020/0014 „Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates ab dem 01.11.2020 (19. TA)“ hat die Verwaltung mitgeteilt, dass bei der Festlegung der Höhe der Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates zukünftig eine Orientierung an dem Verfahren zur Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in einer Wahlperiode erfolgt. Eine Erhöhung war für den Zeitpunkt voraussichtlich zur Hälfte der 19. Wahlperiode des Rates vorgesehen.
Mit der
zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Neufassung der Entschädigungsverordnung
Nordrhein-Westfalen werden die Entschädigungssätze (Aufwandsentschädigungen) um
2 % pro Jahr fortlaufend angehoben.
Diese Erhöhung um 2 % pro Jahr wird auf die Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 GO NRW zunächst für die Jahre 2024 und 2025 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode übertragen. Dadurch ergeben sich die folgenden Beträge (gerundet):
Zuwendungen
nach § 56 Abs. 3 GO NRW |
2023 IST-Stand (Jahressumme) |
2024 (Jahressumme) |
2025 (Jahressumme) |
Fraktion mit drei Mitgliedern (Sockelbetrag) |
62.000 € |
63.240 € |
64.500 € |
Erhöhungsbetrag pro weiterem Fraktionsmitglied |
9.000 € |
9.180 € |
9.360 € |
Gruppe
mit zwei Mitgliedern |
37.200 € |
37.940 € |
38.700 € |
Einzelmitglied (Einzelvertretende) |
15.000 € |
15.300 € |
15.600 € |
Dies entspricht in der zurzeit vorliegenden politischen Struktur des Rates einem jährlichen Gesamtaufwand in Höhe von 751.740 € für das Jahr 2024, der sich wie folgt verteilt:
Fraktion/Gruppe/Einzelvertretende |
Jahressumme 2024 |
Quartalsumme 2024 |
CDU-Fraktion |
173.400 € |
43.350 € |
SPD-Fraktion |
145.860 € |
36.465 € |
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
118.320 € |
29.580 € |
Fraktion
BÜRGERLISTE |
63.240 € |
15.810 € |
Fraktion
Opladen Plus (OP) |
63.240 € |
15.810 € |
AfD-Fraktion |
63.240 € |
15.810 € |
FDP-Fraktion |
63.240 € |
15.810 € |
Einzelvertreter
Rh. Dietrich (DIE LINKE) |
15.300 € |
3.825 € |
Einzelvertreterin
Rf. Kronenberg (parteilos) |
15.300 € |
3.825 € |
Einzelvertreter
Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) |
15.300 € |
3.825 € |
Einzelvertreter
Rh. Beisicht (Aufbruch Leverkusen) |
15.300 € |
3.825 € |
Gesamtsummen |
751.740 € |
187.935 € |
Im Jahr 2025 stellt sich die Verteilung wie folgt dar. Zu beachten ist die in 2025 anstehende Kommunalwahl, nach dieser der Rat und seine Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretende neu gebildet werden. Die aufgeführten Jahressummen sind somit nicht final und unter Vorbehalt zu sehen bzw. gelten für die derzeitigen Fraktionen und Einzelvertretende anteilig bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Rates.
Fraktion/Gruppe/Einzelvertretende |
Jahressumme 2025 |
Quartalsumme 2025 |
CDU-Fraktion |
176.820 € |
44.205 € |
SPD-Fraktion |
148.740 € |
37.185 € |
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
120.660 € |
30.165 € |
Fraktion
BÜRGERLISTE |
64.500 € |
16.125 € |
Fraktion
Opladen Plus (OP) |
64.500 € |
16.125 € |
AfD-Fraktion |
64.500 € |
16.125 € |
FDP-Fraktion |
64.500 € |
16.125 € |
Einzelvertreter
Rh. Dietrich (DIE LINKE) |
15.600 € |
3.900 € |
Einzelvertreterin
Rf. Kronenberg (parteilos) |
15.600 € |
3.900 € |
Einzelvertreter
Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) |
15.600 € |
3.900 € |
Einzelvertreter
Rh. Beisicht (Aufbruch Leverkusen) |
15.600 € |
3.900 € |
Gesamtsummen |
766.620 € |
191.655 € |
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 01051 Sachkonto: 549200
Aufwendungen für die Maßnahme: 751.740 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle: Über
Veränderungsliste HH 2024
in
Höhe von 14.740 € für 2024
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Personal-/Sachaufwand: Derzeit noch nicht
endgültig bezifferbar.
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |