Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Änderung und Errichtung von Bildungsgängen am Geschwister-Scholl-Berufskolleg
Vorlage
2023/2618
Aktenzeichen
Abt.1-Lei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW:

 

  1. Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister Scholl Berufskolleg im Bildungsgang staatlich geprüfte Erzieherin/staatlich geprüfter Erzieher, Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, von zwei auf drei Züge.
    Die Erhöhung der Zügigkeit erfolgt in der praxisintegrierten Organisationsform nach PIA (praxisintegrierte Ausbildung).
  2. Errichtung des Bildungsganges Industrieelektrikerin/Industrieelektriker, Fachrichtung Betriebstechnik, mit einem Zug am Geschwister-Scholl Berufskolleg.

 

Leverkusen, 14.12.2023

 

 

gezeichnet:

Richrath                                              Rh. Marewski                       Rh. Wölwer

 

 

II.     Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs.2 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1. Am Geschwister-Scholl-Berufskolleg (GSBK) gibt es bereits den Bildungsgang der staatlich geprüften Erzieherin/des staatlich geprüften Erziehers. Aufgrund der hohen Nachfrage nach praxisintegrierten Schulplätzen nach PIA (praxisintegrierte Ausbildung) soll im Schuljahr 2024/2025 die Zügigkeit in der PIA-Organisationsform von einem auf zwei Züge erhöht werden. Insgesamt gibt es dann drei Züge in diesem Bildungsgang. Mit der Erhöhung der Zügigkeit soll dem Fachkräftemangel in Leverkusen entgegengewirkt werden. Es handelt sich schulrechtlich um eine Änderung des Bildungsganges, sodass ein formeller Beschluss notwendig ist.

 

Zu 2. Bei dem Bildungsgang der Industrieelektrikerin/des Industrieelektrikers mit der Fachrichtung Betriebstechnik handelt es sich um eine zweijährige Industrieausbildung. Zurzeit führt das GSBK die dreieinhalbjährige Ausbildung zur Elektronikerin/zum Elektroniker für Betriebstechnik (IHK). Die Beschulung kann gemeinsam in einer Klasse erfolgen. Die Anzahl der bisher beschulten Schülerinnen und Schüler und der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler lässt dies zu. Nach Abschluss der Ausbildung zur Industrieelektrikerin/zum Industrieelektriker besteht die Möglichkeit der Verlängerung zur Elektronikerin/zum Elektroniker für Betriebstechnik. Dieser neue Bildungsgang ergänzt sinnvoll das Angebot des GSBK.

 

Es sind keine zusätzlichen Anschaffungen notwendig, da beide Bildungsgänge gemeinsam unterrichtet werden können. Die notwendige Ausstattung ist vorhanden. Das formell notwendige Abstimmungsverfahren mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) wurde durchgeführt. Es sind keine Bedenken geäußert worden.

 

Der Beschluss des Schulträgers bedarf anschließend gemäß § 81 Abs. 3, Satz 1 SchulG NRW der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung des Beschlusses für das Schuljahr 2024/2025 zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine dringliche Entscheidung notwendig. Insbesondere ist eine Entscheidung vor Beginn des Anmeldezeitraums erforderlich.