- Änderung und Errichtung von Bildungsgängen am Geschwister-Scholl-Berufskolleg
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW:
- Erhöhung der Zügigkeit am
Geschwister Scholl Berufskolleg im Bildungsgang staatlich geprüfte
Erzieherin/staatlich geprüfter Erzieher, Fachschule Sozialwesen,
Fachrichtung Sozialpädagogik, von zwei auf drei Züge.
Die Erhöhung der Zügigkeit erfolgt in der praxisintegrierten Organisationsform nach PIA (praxisintegrierte Ausbildung). - Errichtung des Bildungsganges Industrieelektrikerin/Industrieelektriker, Fachrichtung Betriebstechnik, mit einem Zug am Geschwister-Scholl Berufskolleg.
Leverkusen, 14.12.2023
gezeichnet:
Richrath Rh. Marewski Rh. Wölwer
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs.2 Satz 2 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu 1. Am Geschwister-Scholl-Berufskolleg (GSBK) gibt es bereits den Bildungsgang der staatlich geprüften Erzieherin/des staatlich geprüften Erziehers. Aufgrund der hohen Nachfrage nach praxisintegrierten Schulplätzen nach PIA (praxisintegrierte Ausbildung) soll im Schuljahr 2024/2025 die Zügigkeit in der PIA-Organisationsform von einem auf zwei Züge erhöht werden. Insgesamt gibt es dann drei Züge in diesem Bildungsgang. Mit der Erhöhung der Zügigkeit soll dem Fachkräftemangel in Leverkusen entgegengewirkt werden. Es handelt sich schulrechtlich um eine Änderung des Bildungsganges, sodass ein formeller Beschluss notwendig ist.
Zu 2. Bei dem Bildungsgang der Industrieelektrikerin/des Industrieelektrikers mit der Fachrichtung Betriebstechnik handelt es sich um eine zweijährige Industrieausbildung. Zurzeit führt das GSBK die dreieinhalbjährige Ausbildung zur Elektronikerin/zum Elektroniker für Betriebstechnik (IHK). Die Beschulung kann gemeinsam in einer Klasse erfolgen. Die Anzahl der bisher beschulten Schülerinnen und Schüler und der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler lässt dies zu. Nach Abschluss der Ausbildung zur Industrieelektrikerin/zum Industrieelektriker besteht die Möglichkeit der Verlängerung zur Elektronikerin/zum Elektroniker für Betriebstechnik. Dieser neue Bildungsgang ergänzt sinnvoll das Angebot des GSBK.
Es sind keine zusätzlichen Anschaffungen notwendig, da beide Bildungsgänge gemeinsam unterrichtet werden können. Die notwendige Ausstattung ist vorhanden. Das formell notwendige Abstimmungsverfahren mit benachbarten Schulträgern gem. § 80 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) wurde durchgeführt. Es sind keine Bedenken geäußert worden.
Der Beschluss des Schulträgers bedarf anschließend gemäß § 81 Abs. 3, Satz 1 SchulG NRW der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Um die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung des Beschlusses für das Schuljahr 2024/2025 zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine dringliche Entscheidung notwendig. Insbesondere ist eine Entscheidung vor Beginn des Anmeldezeitraums erforderlich.