Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Planungsbüro mit der Erstellung eines Stadtbaumkonzepts für Leverkusen „Bäume für Lev!“ mit voraussichtlichen Planungskosten i. H. v. 50.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung, zu betrauen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat nach Kenntnisnahme des Klimaanpassungskonzepts die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt (Vorlage Nr. 2020/3550). Dem Beschluss trägt der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) mit dieser Vorlage Rechnung.
Im Handlungsfeld „Grün- und Freiflächen“ des Klimaanpassungskonzepts ist mit der Maßnahme 3.2.2 die Erstellung eines Baumkonzepts für die Begrünung von Straßenzügen mit Bäumen und Sträuchern definiert. Ergänzt wird dies durch die Maßnahme 6.3 im Handlungsfeld „Kommunale Planung und Stadtentwicklung“, die die Realisierung von Alleen und Baumreihen in stark verkehrsbelasteten Bereichen vorschlägt. Darüber hinaus beinhaltete der Antrag des Jugendstadtrats „Mehr Grünanlagen in Leverkusen“ (Antrag Nr. 2023/2551) den Wunsch, mehr Bäume an den Straßenrändern zu pflanzen. Um zusätzliche Straßenbaumpflanzungen zu ermöglichen, soll nun ein Rahmenkonzept zur Neupflanzung von Straßenbäumen, federführend im FB 67, unter Beteiligung eines externen Planungsbüros und in Abstimmung mit zu beteiligenden Fachbereichen erarbeitet werden.
Das Rahmenkonzept soll Potenzialstandorte für Straßenbäume ermitteln und eine Umsetzungsstrategie für die kommenden fünf Jahre, einschließlich der Angabe der erforderlichen Haushaltsmittel, enthalten. Es sollen die Konsequenzen, wie z. B. der Straßenraumverlust, dargestellt und Vorschläge zur Baumartenverwendung ausgearbeitet werden. Das städtische Rahmenkonzept soll am Beispiel erster Standortvorschläge als Pilotprojekt konkreter werden und eine erste Umsetzung nach der Fertigstellung des Gesamtkonzepts ermöglichen.
Das Leverkusener Stadtbaumkonzept soll nach Fertigstellung in den politischen Gremien zur Beratung und im Anschluss dem Rat der Stadt Leverkusen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die voraussichtlichen Planungskosten werden auf ca. 50.000 Euro geschätzt. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Erstellung des Stadtbaumkonzepts wird unabhängig davon geprüft und bei Identifikation eines Förderzugangs berücksichtigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN1305 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 50.000 € in
2024
Fördermittel beantragt: Nein, aber Förderzugang wird gesucht Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme:
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |