Betreff
Erneuerung der Ebene der Energie im Neulandpark
- Baubeschluss
Vorlage
2023/2629
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der vorgelegten Planung der Verwaltung zur Erneuerung zweier Themengärten der Ebene der Energie im Neulandpark im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird vorbehaltlich der Ermächtigungsübertragung nach Genehmigung durch den Rat der Stadt Leverkusen zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                        Deppe

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Vorlage Nr. 2021/0907 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 30.08.2021 die Teilnahme am Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit den Projekten „Standortsanierung von Straßenbäumen“ und „Erneuerung der Ebene der Energie im Neuland-Park“ entschieden. Inzwischen ist die Fördermaßnahme bewilligt worden und soll in 2024 umgesetzt werden. Die „Standortsanierung von Straßenbäumen“ wurde in der Wöhlerstraße bereits durchgeführt und die Planung der Sanierung von Baumstandorten im Neuland-Park wird zurzeit erarbeitet; da für diese Sanierungsmaßnahme kein Beschluss erforderlich ist, wird sie nicht Inhalt dieser Vorlage sein.

 

Bei der Teilmaßnahme „Erneuerung der Ebene der Energie“ werden zwei ehemalige Themengärten im Neuland-Park, die Bestandteil der Landesgartenschau 2005 waren, neu bepflanzt. Die Bepflanzung im ehemaligen „Garten der Zeiten des Lebens“ ist inzwischen in die Jahre gekommen und im „Chillgarten“ soll die Rasenfläche in eine blühende Staudenpflanzung umgewandelt werden.

 

Die Aspekte Nachhaltigkeit, Klimaresilienz und Insektenweide sollen bei der Bepflanzungsplanung im Vordergrund stehen. Die Nachhaltigkeitsideen für die Gärten sind in Bezug auf die Staudenpflanzung sehr vielfältig: Bienenweide, Trockenheitsresistenz und heimische Pflanzen und Kräuter. Die Pflanzenauswahl wird darauf ausgerichtet, aber beide Gärten erhalten jeweils einen eigenen Charakter. Es entstehen klimaresiliente Staudenpflanzungen mit hohem Insektennahrungsangebot einerseits und einer guten Toleranz gegenüber extremen Wetterereignissen wie starken Niederschlägen und großer Trockenheit andererseits. Klimaresiliente Pflanzungen sind wichtig für eine nachhaltige Entwicklung des städtischen Raumes und fördern nicht nur die Biodiversität, sondern auch das menschliche Wohlbefinden.

 

Im „Garten der Zeiten des Lebens“ soll der Rahmen der vorhandenen Wege- und Gehölzstruktur erhalten bleiben und nur einzelne Heckenelemente aufgelöst werden, um die Standortbedingungen der neuen Staudenpflanzungen zu optimieren. Überall, wo es möglich ist, wird mit Stauden gearbeitet. In der Nord-West-Ecke wird durch eine Benjeshecke ein Igelrückzugsbereich entstehen. Bei der Auswahl der Pflanzen fiel die Wahl auf eine Mischung aus heimischen und standortgerechten Stauden, deren Nahrungsangebot über die ganze Vegetationsperiode zur Verfügung steht.

 

Im ehemaligen „Chillgarten“ werden die Pflanzungen sehr sanft und zart gehalten um die Entspannung zu steigern. Direkt um die vorhandenen Liegen werden Gräser locker in Kies gepflanzt, um die Bienen nicht unmittelbar an die Liegebänke zu locken. In geschwungenen Wogen gliedern sich im Umfeld Staudenbänder mit überwiegend weißen, rosafarbenen und violetten Tönen, die sich zu den randlichen Hecken deutlich nach oben absetzen. Gräser- und Blumenzwiebelverwendung runden das Pflanzenkonzept in beiden Gärten ab.

 

Die Teilmaßnahme „Erneuerung der Ebene der Energie“ soll im 2. Quartal 2024 umgesetzt werden sowie eine ergänzende Zwiebelpflanzung im Herbst 2024.

 

Die Maßnahme kostet voraussichtlich 180.000 Euro und wird als Bestandteil des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ laut Bescheid mit rund 90 % gefördert.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012020, Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 180.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 70 %

Name Förderprogramm: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Ratsbeschluss vom 30.08.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0907

Beantragte Förderhöhe: 120.000 €, bewilligt: 162.000 €

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Vorbehaltlich der Freigabe des Haushaltes.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von noch intern abzustimmenden Arbeitsabläufen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger in die Beratung einzubringen. Um eine Beschlussfassung im laufenden Turnus jedoch noch zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.