Projekt für haftentlassene Jugendliche
Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebot zur beruflichen Resozialisierung
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 jährlich 100.000 € für Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt werden, um das Projekt „Neustart ins Leben“ realisieren zu können. Tarifanpassungen bei Personal- und Sachkosten sollen berücksichtigt werden. Die JSL verpflichtet sich, jährlich eine Evaluation vorzunehmen und im Verwendungsnachweis darzustellen, wie die Mittel verausgabt wurden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel ab dem Jahr 2024 für die kommenden drei Jahre zur Verfügung zu stellen. Nach drei Jahren soll eine Überprüfung stattfinden, um das Projekt ggf. verstetigen zu können.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Nach Beendigung des Programms „Jugend stärken im Quartier“ Mitte 2022 sind im Bereich der werkpädagogischen Praxis wichtige Plätze für Jugendliche mit individuellen Problemlagen zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung weggefallen. Um dem bestehenden Bedarf jedoch gerecht werden zu können, wurde das Konzept für das Projekt „Neustart ins Leben“ durch die JSL in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51), dem Fachbereich Soziales (FB 50), dem Sportpark Leverkusen (SPL) und dem Kolping Bildungswerk erarbeitet, welches junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren anspricht. Im Fokus stehen hierbei jedoch Jugendliche, die durch Haft oder Haftbedrohung besondere Schwierigkeiten mit sich bringen, um sich beruflich eingliedern zu können.
Der werkpädagogische Teil des Projekts soll durch die JSL ausgeführt werden, in Anbindung an das bereits bestehende Projekt Haftentlassene beim Kolping-Bildungswerk, welches für die pädagogische Beratung zuständig ist und Themen wie Bewerbungstraining, Stellensuche, Begleitung während des Bewerbungsprozesses, Erstellung eines Kompetenzprofils sowie Beratung mit Bezug auf lebensbezogene Anliegen mit den jungen Menschen erarbeitet und bearbeitet.
Die JSL bietet dann, wie dem anhängenden Konzept zu entnehmen ist, auf dem Sportplatz Birkenberg werkpädagogische Anleitung in den Bereichen Malen und Gartenlandschaft sowie weitere Richtungen an anderen Standorten an. Die Kooperationsvereinbarung Justiz NRW B5 wird in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem FB 51 für das Gebiet der Jugendberufsagentur Leverkusen, Part Jugendhilfe, geschlossen, um Qualität für junge Menschen aus dem Bereich zu garantieren und eine barrierefreie Vermittlung und Resozialisierung gewährleisten zu können.
Um das Projekt ganzheitlich in die Praxis umsetzen zu können, müssen Personalkosten für eine Vollzeitelle Werkanleiter*in und Sachkosten für die JSL getragen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0610 Sachkonto: 549900
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Personal-/Sachaufwand: 100.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Für diese rein freiwillige Leistung stehen
dem FB 51 insgesamt bei der PN0610 jährlich 113.850 € zur Verfügung. Ob
diese Mittel für alle vom FB 51 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann
seitens 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 51 im Rahmen seiner
Budgethoheit. Bei einer positiven Beschlussfassung müssen
ggf. entsprechende Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2024 ff. zur
Verfügung gestellt werden. Dies schränkt bereits jetzt zukünftige finanzielle
Spielräume der Haushaltsplanung 2024 ff. ein. Weiterhin ist die Maßnahme im
Wirtschaftsplan der JSL gGmbH nicht etatisiert.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen konnte die Vorlage erst jetzt final fertig gestellt werden. Um eine Beschlussfassung noch im Turnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.