Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen
Vorlage
2023/2639
Aktenzeichen
401-WE
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach den Weihnachtsferien 2023/2024 bei den Schulleitungen der städtischen Schulen ein Meinungsbild zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen in ihren Schulen einzuholen.

 

2.    Bis zur Auswertung und Abstimmung des weiteren Vorgehens, werden keine parteipolitischen Veranstaltungen in Schulen genehmigt.

 

Leverkusen, 22.12.2023

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat                                           Rf. Kreutz             Rh. Marewski                  Rf. Wiese

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Aktuell liegt ein Mietantrag für das Durchführen einer parteipolitischen Veranstaltung im Lise-Meitner-Gymnasium vor. Die Schulkonferenz der Schule hat am 21.12.2023 entschieden, dass das Durchführen von parteipolitischen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Schule unerwünscht ist. Diese Auffassung teilen im Übrigen alle Schulleitungen der Leverkusener Gymnasien.

 

Um ein valides Meinungsbild zu erhalten, wird der Fachbereich Schulen (FB 40) alle Schulleitungen der städtischen Schulen um Einschätzung zum o. g. Sachverhalt bitten. Auf dieser Grundlage wird anschließend das weitere Vorgehen beraten. Bis zu diesem Zeitpunkt, wird der FB 40 das Votum der Schule respektieren und keine parteipolitischen Veranstaltungen in Schulen genehmigen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0305 Sachkonto: 441200

Mindereinnahmen: ca. 500 € pro Veranstaltung
(durch Corona bedingten Rückgang nur eine grob Kalkulation)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Eine Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da mit Blick auf die aktuellen Anfragen eine zeitnahe Entscheidung erforderlich ist.

 

Aktuell liegen Veranstaltungsanfragen ab dem 8. Januar 2024 vor.