Betreff
Maßnahmenpaket I – Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe Leverkusen
Vorlage
2024/2648
Aktenzeichen
r
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt für eine zielgruppenspezifische Unterbringung mit multiprofessioneller Betreuung in der Unterkunft „Manforter Str. 142“ umzusetzen. Hierzu wird ein erweitertes Personal- und Betriebskonzept sowie begleitende bauliche Maßnahmen realisiert.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das „Kümmer*innen-Projekt“ als Bestandteil der Vorbeugenden Obdachlosenhilfe im Fachbereich Soziales im Rahmen des Programms "Endlich ein Zuhause!" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) umzusetzen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Modellprojekts eine An- und Weitervermietung von mehreren Wohnungen an Wohnungslose in Leverkusen zu ermöglichen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein erweitertes Controlling zur Wirkung der Wohnungslosenhilfe Leverkusen und der Steuerung der Angebotsstrukturen umzusetzen.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Richrath                                Lünenbach

 

Begründung:

 

Zu 1.: Pilotprojekt in der Unterkunft „Manforter Str. 142“

Das System der Wohnungslosenhilfe ist durch weitreichende und komplexe Herausforderungen bei der Bekämpfung sozialer Notlagen und einer daraus entstehenden Wohnungslosigkeit gekennzeichnet. Besonders belastet sind unter anderem durch eine verschärfte Situation am Wohnungsmarkt wohnungslose Menschen mit umfassenden Problemlagen, wie geringem Einkommen, psychischen Auffälligkeiten, Suchterkrankungen, biografischen Brüchen und eingeschränkten beruflichen Perspektiven. Zudem beeinflussen sich Wohnungslosigkeit und Abhängigkeitserkrankungen häufig gegenseitig. Exzessiver Suchtmittelgebrauch gilt als Risikofaktor für einen möglichen Verlust der Wohnung.

 

Gleichzeitig bedeutet ein Wohnungsverlust häufig auch einen negativen Einfluss auf die Abhängigkeitsproblematik. Das Leben auf der Straße ist von erheblichen Belastungen geprägt. Mehr als jeder zweite obdachlose Mensch weist eine Suchterkrankung auf. Ein großer Teil von Abhängigkeitserkrankten lebt in prekären Wohnverhältnissen. Viele Betroffene sehen sich mit einer fortwährenden Stigmatisierung konfrontiert. Der soziale Ausschluss oder zumindest die soziale Ächtung schlägt sich in alltäglichen Abläufen, beispielsweise der Arbeits- und eben auch der Wohnungssuche, nieder.

 

Das gebräuchlichste Suchtmittel bei Wohnungslosen ist nach wie vor Alkohol, auch wenn bei jüngeren Bewohner*innen der Gebrauch von illegalen Drogen zunimmt. Oftmals wird das Suchtproblem von den Betroffenen geleugnet oder Versuche, ohne missbräuchlichen Alkoholkonsum zu leben, scheitern. Langjähriger und exzessiver Suchtmittelmissbrauch und das Leben in der Abhängigkeit bewirken körperliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen.

 

Verschiedene Faktoren erschweren die Unterbringung und Betreuung dieses Personenkreises. Dies sind u. a. eingeschränkte alltagspraktische Fähigkeiten, fehlende Krankheitseinsicht, Ablehnung geeigneter Hilfen, geringe Affektsteuerung, verbale Ausbrüche bis hin zu körperlicher Gewalt gegen sich und andere. Weiterhin stellt der Substanzgebrauch in den Unterbringungen durch enthemmtes Verhalten in Verbindung mit Beschaffungskriminalität ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar, was häufig Hausverbote zur Folge hat. Dies sind auch Hinderungsgründe für eine Perspektive in eigenem Wohnraum.

 

Zur Verbesserung der Situation soll im Bereich der gemeinschaftlichen Unterbringung im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) NRW zukünftig ein multiprofessioneller und zielgruppenorientierter Ansatz verfolgt werden. Hierzu ist vorgesehen, zunächst in der bestehenden Unterkunft „Manforter Str. 142“ ein Pilotprojekt zu erproben. Im Rahmen des Projekts sollen wohnungslose Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Verhaltensweisen und den damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten bislang keine adäquate Wohnform erhalten, aus den bestehenden Einrichtungen zusammengeführt werden. Hierzu zählen:

 

·         Psychiatrisch erkrankte Menschen:

Menschen, mit einer psychiatrischen Diagnose, die eine Betreuung benötigen, damit die Krankheit sich nicht verschlechtert. Diese Menschen werden nach der klinischen Versorgung in der städtischen Unterbringung oft nicht adäquat begleitet, da diese sich eigenständig um ihre Behandlung kümmern müssen, was jedoch oft aufgrund der Erkrankung zu häufig nicht erfolgt.

 

·         Suchtkranke Menschen:

Menschen mit einer Suchterkrankung, die oft nicht diagnostiziert und auch nicht behandelt ist. Diese Menschen geraten oft in Drucksituationen, in denen sie sich nicht mehr zu helfen wissen. In der Folge wird der Druck dieser Menschen auf das Umfeld übertragen, sodass es u. a. zu Konflikten kommt.

 

·         Unbehandelte Menschen mit fehlender Compliance:

Diese Menschen haben bestimmte Verhaltensweisen, die als Symptome für Erkrankungen gem. International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems - ICD10 (psychische und Verhaltensstörungen) aufweisen. Eine adäquate Diagnose ist aber nicht vorhanden, da diese Menschen sich nicht in Behandlung begeben. Die besonderen Verhaltensweisen sind nicht nachvollziehbar und sorgen für Konflikte bei den Mitmenschen.

 

Die besonderen Verhaltensweisen dieser Gruppen lassen sich u. a. durch selbst- und fremdgefährdendes sowie sachschädigendes Verhalten, was für die Betroffenen selbst sowie für das gesellschaftliche Zusammenleben einen enormen Schaden und Aufwand bedeutet, beschreiben. Hierzu zählen unter anderem:

 

·         Der Umgang unter den Mitbewohner*innen und mit dem Sicherheitsdienst (bspw. Diebstähle, Schlägereien, Ruhestörungen, Verdacht auf Drogenhandel),

·         Verstöße gegen Vorgaben der Hausordnung (Gemeinschaftsunterkunft Geflüchteter, Stand 2017), des Brandschutzes, des Gewaltschutzkonzeptes (bspw. Rauchen auf dem Zimmer, Störung der Mittagsruhe/Nachtruhe, Kochen auf dem Zimmer, illegale Möbel/Brandlasten/Sperrmüll),

·         Umgang mit Drogen (legal und illegal),

·         Verwahrlosung der Bewohner*innen/fehlende Hygiene,

·         Beschwerden der Nachbarschaft (Müll in Gärten, Lärmbelästigung, Diebstahl von Lebensmittelboxen beim Jugendbunker),

·         Diebstähle von Kleidung im Waschraum.

 

Diese Konflikte treten oft ab der Mittagszeit über Nacht bis in die frühen Morgenstunden auf, da die Bewohner*innen einen verschobenen Tag-/Nachtrhythmus haben. Die Konflikte lassen sich oft nur unter Zuhilfenahme durch Ordnungskräfte (Polizei, Rettungsdienst) in der Einrichtung beilegen.

 

Oftmals führen Kombinationen von Suchtfolgeerkrankungen, sozialer Desintegration, psychischen Problemen oder dissozialem Verhalten dazu, dass betroffene Menschen kaum in Hilfen zu vermitteln sind oder aber in Unterkünften nicht adäquat versorgt werden können. Den Betroffenen fehlt oft die Fähigkeit, ihr Verhalten zu reflektieren und den Umgang mit anderen, sich selbst und den Fachkräften zu überdenken und sich in grundlegenden Regeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaftsunterkunft zu bewegen und sozial weiterzuentwickeln.

 

Eine adäquate Personalausstattung und Betreuung kann die Bewohner*innen unterstützen, Regeln zu akzeptieren, Verhalten zu reflektieren und Grundlagen für ein Wohnen und Leben in der Gemeinschaft in der Unterkunft oder auch außerhalb zu entwickeln. Aus medizinischer Sicht ist perspektivisch zusätzlich eine Trennung der Wohnungslosen, die illegale Drogen konsumieren, von denen, die alkoholabhängig sind, wünschenswert. Dies ist darin begründet, dass hier unterschiedliche Symptome und Krankheitsbilder vorliegen. Daher kommt es häufig zu Konflikten zwischen diesen Gruppen. Auch die unterschiedliche Art der Beschaffung der Substanzen kann zu Problemen führen.

 

Um die medizinische Situation zu verbessern, soll es in dieser Unterkunft eine verbindliche und strukturierte Betreuung durch den Medizinischen Dienst der Stadt Leverkusen geben. Weiterhin ist eine unterstützende Betreuung durch die sozialpsychiatrischen Dienste, insbesondere der Suchthilfe, aber auch bei Bedarf des Sozialpsychiatrischen Zentrums Leverkusen (SPZ) vorgesehen. Hier ist insbesondere eine Anbindung an eine Substitutionsambulanz oder eine Anbindung an niedergelassene Ärzt*innen zur Substitution ein vorrangiges Ziel, weiterhin die Gewährleistung einer medizinischen Basisversorgung für diejenigen Menschen, die keine Krankenversicherung haben oder nicht mehr an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Ziel ist es hier, eine niederschwellige medizinische Versorgung anzubieten und Vertrauen herzustellen, um die Menschen im Verlauf wieder an eine hausärztliche Praxis anzubinden. 

 

Insbesondere durch eine stabile Substitution aber auch durch die Behandlung von Erkrankungen wird neben einem Betreuungskonzept zur Schaffung einer Tagesstruktur eine Basis geschaffen, die in erster Linie einer fortlaufenden Verschlechterung des Zustandes der Menschen entgegenwirken soll und dadurch zu einer Verminderung der Aggressionen untereinander und gegenüber dem Personal sowie einer Verminderung der Vermüllung und Zerstörung von städtischem Eigentum in den Unterkünften führen soll. Kann diese Basis über einen längeren Zeitraum stabilisiert werden, so werden hierdurch weitere Verbesserungen zur Wohnsituation überhaupt erst möglich.

 

Bauliche/personelle Bedarfe – „Gemeinschaftsunterkunft Manforter Str. 142“:

Die Gemeinschaftsunterkunft Manforter Str. 142 wird bislang als städtische Notunterkunft gemäß OBG NRW zur Abwendung der Gefahr durch Wohnungslosigkeit betrieben. Über mehrere Etagen bietet die Unterkunft mit sechs Einzelzimmern und sieben Zweibettzimmern insgesamt 20 Personen einen Platz. Im Erdgeschoss befindet sich neben den Wohnräumen ein Büro für den Sicherheitsdienst. Zusätzlich befinden sich in der vierten Etage zwei Maisonette-Wohnungen, von denen eine als Büro und eine als Gemeinschaftsraum mit Gemeinschaftsküche genutzt wird. Im Untergeschoss stehen den Bewohner*innen eine frei zugängliche Waschküche mit zwei Waschmaschinen und zwei Trocknern zur Verfügung. Eine regelmäßige Sozialberatung/-betreuung findet „vor Ort“ derzeit nicht statt.

 

Die aktuelle Situation der Unterkunft stellt die Betroffenen und Fachkräfte vor Herausforderungen. Aufgrund der baulichen und räumlichen Mängel des Objekts sind zur Umsetzung des Projekts folgende Renovierungen notwendig:

 

·         Sanierung der sanitären Einrichtungen,

·         Erneuerungen der Böden und Anstriche,

·         besondere Sicherungen für Rauch- und Brandmelder,

·         Abdichtungen von Heizungen und Beseitigung der Undichtigkeit im Keller,

·         eine fest verbaute Küchenzeile im 4. OG,

·         bruchsichere Lichtschalter,

·         beschichtete Wände, an denen Schmutz und Farbe nicht haftet,

·         verstärkte Rigipswände,

·         Instandsetzung und Wartung der Heizungsanlagen in den Maisonette-Wohnungen im 4. OG.

 

Zusätzlich werden zur angemessenen medizinischen Betreuung innerhalb der Unterkunft durch den Fachbereich Medizinischer Dienst (FB 53) eigene Räumlichkeiten mit geeignetem Mobiliar (u. a. Waschbecken, Untersuchungsliege, abschließbare Schränke) benötigt. Zur Betreuung der Betroffenen werden darüber hinaus zusätzliche personelle Ressourcen u. a. Einrichtungsleitungen sowie Einrichtungsbetreuer*innen benötigt, die eine pädagogische Eignung und Berufserfahrungen bspw. aus der Obdachlosenhilfe, der Suchthilfe oder der Psychiatrie mit sich bringen.

 

Gemäß der Ratsvorlage Nr. 2022/1781 sind Betreuungspersonalien in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete mit einem Stellenplan von 1:180 Personen vorgesehen, welche aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten bei wohnungslosen Menschen im Pilotprojekt nicht angewandt werden können. Das hohe Konfliktpotential, was aus den besonderen sozialen Schwierigkeiten resultiert, benötigt einen Betreuungsschlüssel von 1:10 Personen. Dieser Schlüssel ist vergleichbar mit ähnlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, beispielsweise der ResoDienst der Stadt Köln, Johannesbund gGmbH. Vor diesem Hintergrund ergibt sich unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Unterbringungskapazität von 20 Personen folgender Personalbedarf seitens des FB 50 für den Betrieb:

 

Einrichtungsleitung

Eingruppierung: S12 TVöD-SuE

Einrichtungsbetreuung

1:10

Eingruppierung: S8b TVöD-SuE

Gebäudebetreuung (Hausmeister*in)

Eingruppierung: E5 TVöD

Sicherheitsdienst

1

 Mo-Fr. 08:00 - 16:18

3

Mo-So. 08:00 – 16:00 Uhr/ 14:00 – 22:00 uhr

Zuzüglich einer rotierenden Rufbereitschaft Mo-So 16:30 Uhr bis 08:00 Uhr

1,0 (besonderer Bedarf)

Analog zum bestehenden Betriebskonzept

 

Den untergebrachten Menschen muss im Rahmen einer engen Betreuung im Schichtdienst ermöglicht werden, Regeln des sozialen Zusammenlebens (neu) zu erlernen, sich an Regeln zu halten und sich mit Sanktionen auseinanderzusetzen. Zudem besteht hierdurch die Möglichkeit sich beraten zu lassen und an die entsprechenden Fachstellen im sozialen Netzwerk, z. B. Suchthilfe, Schuldnerberatung oder Psychiatrie vermitteln zu lassen. Eine enge Betreuung ermöglicht außerdem die zeitnahe Intervention bei Konflikten (z. B. Deeskalation), sodass keine Ordnungskräfte hinzugezogen werden müssen und anschließend Vorfälle pädagogisch aufgearbeitet werden können.

 

Notwendige Aufgaben der Einrichtungsleitungen sowie Einrichtungsbetreuer*innen sind unter anderem:

 

·         Deeskalation bei Konflikten,

·         Kontrolle (bspw. Zimmer, Einhaltung der Standards von Hygiene, Ordnung und Sauberkeit),

·         aktivieren und anleiten der Bewohner*innen (bspw. Zimmerputz, Körperpflege, Reinigung der Gemeinschaftsräume),

·         Zusammenarbeit/Netzwerkarbeit (bspw. Ordnungskräfte, Sicherheitsdienst, Hausmeister*in),

·         Bewältigung sozialer Belange der Bewohner*innen,

·         Netzwerkarbeit/Anbindung der Bewohner*innen an das bestehende soziale Netzwerk.

 

Auf der Grundlage der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII greifen die Maßnahmen bei den besonderen sozialen Schwierigkeiten und zielen auf eine Resozialisierung, aber auch auf die Verhütung einer Verschlimmerung, ab.

 

Aktuell werden wohnungslose Menschen auf der Grundlage der „Satzung über den Betrieb von Unterkünften für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-)Aussiedlern und Obdachlosen“ (12/2017) sowie des Betriebskonzepts „Rahmenbedingungen für geflüchtete Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften“ (05/2021) untergebracht, das einen Sanktionsleitfaden beinhaltet, der sich an der Hausordnung orientiert. Die Anwendung des Sanktionsleitfadens in Anlehnung an die Hausordnung analog zu Geflüchteten ist in der Praxis mit wohnungslosen Menschen nicht praktikabel. Benötigt wird pädagogisches Personal, das in der Lage ist, die bestehenden Konzepte mit Augenmaß auf die Zielgruppe anzuwenden, sowie Unterbringungskonzepte für die Zielgruppe.

 

Die Bewohner*innen haben aufgrund des Lebens in der Wohnungslosigkeit und dem Umgang mit legalen und illegalen Drogen erhebliche medizinischen Bedarfe. Die Krankheitsfelder sind physischer und psychischer Natur. Obwohl ein Teil der Betroffenen krankenversichert ist oder über eine entsprechende Absicherung die Angebote von niedergelassenen Ärzt*innen und Krankenhäusern in Anspruch nehmen könnte, nehmen viele Personen diese Hilfen nicht in Anspruch. Zu den Gründen zählen beispielsweise frühere negative Erfahrungen beim Arztbesuch, Schamgefühle oder eine oftmals zu positive Bewertung des eigenen Gesundheitszustandes.

 

Zur angemessenen medizinischen Betreuung unterstützt der FB 53 mit bis zu zwei Ärzt*innen sowie einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) das Pilotprojekt. In Absprache mit der sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Fachkraft vor Ort sollen weitere medizinische/sozialmedizinische Maßnahmen besprochen und in die Wege geleitet werden. Vorbereitet müsste im Idealfall sein: Kenntnis über die Krankenversicherung, ggf. Name der/des Hausärztin/Hausarztes, Name und Telefonnummer des gesetzlichen Betreuenden, Art der Sozialleistungen, ob ambulanter Pflegedienst ggf. schon kommt oder ob ein Pflegegrad vorliegt.

 

Nach einer erfolgreichen Testphase ist es wünschenswert eigene Unterbringungsmöglichkeit für die Konsumenten von illegalen Drogen zu schaffen. Weiterhin wäre es optimal zukünftig, eine eigene Unterbringung für die Wohnungslosen zu schaffen, die an schweren psychische Erkrankungen leiden, um die Versorgung dieser Menschen noch besser gewährleisten zu können. Aufgrund der dringlichen Situation wäre eine getrennte Unterbringung der Wohnungslosen mit illegalem Drogenkonsum sowie mit oder ohne Alkoholkonsum ein erster wichtiger Schritt.

 

Zu 2: „Kümmer*innen-Projekt“ als Bestandteil der Vorbeugenden Obdachlosenhilfe im Fachbereich Soziales (FB 50)

Mit dem Programm "Endlich ein Zuhause!" des MAGS unterstützt das Land Kommunen bei der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, eine dauerhafte Integration in Normalwohnraum zu ermöglichen und die Situation von obdachlosen Menschen und von Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nachhaltig zu verbessern wurden die „Kümmer*innen-Projekte“, ein Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung wohnungsloser Menschen und Unterstützung von Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft ermöglicht.

 

In der Praxis stellen die handelnden Fachkräfte in Leverkusen fest, dass die Betroffenheit von drohender und erfolgter Wohnungslosigkeit zunimmt, Problemlagen spezifischer und komplexer werden und durch die angespannte Lage auf den Mietmärkten der Handlungsspielraum für Neuvermittlungen für Betroffene weiter abnimmt. Im Zuge dieser Entwicklung ist es erforderlich, die Prävention, die die Vorbeugende Obdachlosenhilfe des FB 50 der Stadt Leverkusen sowie die Wohnraumvermittlung des Caritasverbands Leverkusen e. V. leisten, auszubauen und weiter bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

 

Hierzu wird beabsichtigt, kurzfristig in Leverkusen im Bereich der Vorbeugenden Obdachlosenhilfe im FB 50 mit zwei sogenannten „Kümmer*innen“, also aufsuchenden Sozialarbeiter*innen, die gemeinsam mit Betroffenen präventiv gegen drohenden Wohnungsverlust arbeiten, zu stärken und die Präventionsarbeit ganzheitlich und in enger Kooperation mit der Stelle für Vorbeugende Obdachlosigkeit – Wohnungsnotfälle zu ergänzen.

 

Die Vorbeugende Obdachlosenhilfe der Stadt Leverkusen bietet derzeit ein funktionierendes System zur Ansprache und Unterstützung von mit Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen, das bedarfsgerecht um das Element der proaktiven Ansprache durch Fachkräfte ergänzt werden sollte. Vielfältige soziale Problemlagen der betroffenen Mieter*innen verhindern oftmals eine rechtzeitige Kontaktaufnahme seitens der Betroffenen, da die Vorbeugende Obdachlosenhilfe aufgrund von fehlenden Ressourcen und Kapazitäten nicht mehr aufsuchend arbeiten kann, sondern in akuten Fällen von drohendem Wohnungsverlust interveniert. Bei auftretenden Problemen steht im Zentrum der Arbeit die persönliche Kontaktaufnahme bzw. die Kontaktpflege zu den Betroffenen sowie die Vermittlung zwischen den einzelnen Akteur*innen, wie Wohnungsbaugesellschaften, privaten Vermieter*innen, verschiedenen unterstützenden Träger*innenn der Wohlfahrtspflege, Behörden sowie den betroffenen Mieter*innen. Durch die „Kümmer*innen“ kann die Vorbeugende Obdachlosenhilfe wieder durch das wertvolle Element aufsuchender Sozialer Arbeit ergänzt werden.

 

Derzeit sind die Aufgaben der Wohnungslosenhilfe auf organisationsstruktureller Ebene voneinander getrennt und in den Sachgebieten „Leistung und Unterbringung“ und „Betreuung“ angesiedelt. Aufgrund eines Ausbaus und der einhergehenden Komplexität der zu bearbeitenden Themen im Bereich der Wohnungslosigkeit, ist perspektivisch eine Trennung der Bereiche „Geflüchtete“ und „Wohnungslose“ notwendig.

 

Mit der Ratsvorlage Nr. 2022/1781 wurde am 12.12.2022 vom Rat beschlossen, dass der FB 50 zudem eine Stelle zur Qualitätssicherung (QM) für den Bereich der Betreuung wohnungsloser Personen erhalten soll. Der Bereich wurde im vergangenen Jahr signifikant ausgebaut, sodass der FB 50 die Schaffung eines Sachgebiets für den Bereich Wohnungslosigkeit und die Umwandlung der oben genannten Stelle in eine Sachgebietsleitungsstelle empfiehlt. In dem neu geschaffenen Sachgebiet können folgende Bereiche eng miteinander verbunden werden:

 

1.    Weiterentwicklung der zielgruppenspezifischen Unterbringungsmöglichkeiten wohnungsloser Personen,

2.    pädagogische Betreuung wohnungsloser Personen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften,

3.    Vorbeugende Obdachlosenhilfe,

4.    „Kümmer*innen-Projekt“/„Anmietung und Weitervermietung von Wohnungen durch den FB 50“.

 

Zu 3: Modellprojekt zur „An- und Weitervermietung von Wohnungen“

Als weiteres Element des „Kümmer*innen-Projekts“ soll im Rahmen eines Modellprojekts – äquivalent zum Leverkusener Modell – durch den FB 50 eine möglichst dauerhafte und dezentrale An- und Weitervermietung von mehreren Wohnungen an wohnungslose Personen ermöglicht werden. Zur Auswahl potenzieller Mieter*innen dokumentieren die sozialpädagogischen Fachkräfte und Einrichtungsbetreuer*innen die Beratungskontakte und Fortschritte der Bewohner*in und können auf Basis dieser Dokumentationen eine Empfehlung für eine Umsetzung der Bewohner*in aussprechen. Die Einrichtungsleitung wird dann mit allen beteiligten Akteur*innen (Einrichtungsleitung, Einrichtungsbetreuung, ggf. medizinisches Personal, ggf. sozialpädagogisches Personal, Belegungsmanagement, ggf. gesetzliche Betreuung) eine Einzelfallkonferenz einberufen, um die Umsetzungsentscheidung zu diskutieren. Fällt die Entscheidung des Gremiums positiv aus, kann der Prozess zur Miete mit Zustimmung der Bewohner*in angestoßen werden.

 

Das ambulant-betreute Wohnen ermöglicht unter anderem Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Männern und Frauen zwischen 21 und 65 Jahren, gemäß § 67 SGB XII oder § 102 SGB IX bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die nicht in der Lage sind, diese aus eigener Kraft zu überwinden, einen Weg zurück in ein selbständiges Leben. Diese Personen erhalten im Pilot zunächst einen befristeten Vertrag, welcher mit einer regelmäßigen Unterstützung durch die Fachkräfte der Wohnraumvermittlung einhergeht. Um einen reibungslosen Übergang in die Wohnung zu ermöglichen, unterstützen die „Kümmer*innen“ auch bei der vertraglichen Absicherung des Wohnraums sowie beim Aufbau einer vertrauensvollen Eigentümer*innen-Mieter*innen-Beziehung. Sollte es zu Schwierigkeiten im Mietverhältnis kommen, stehen die Fachkräfte den Vermieter*innen als „Kümmer*innen“ zur Verfügung und übernehmen die Rolle der Vermittelnde.

 

Die Verlängerung der Vereinbarung zum ambulant-betreuten Wohnen mit den Betroffenen ist wünschenswert, um die Verbindlichkeit und Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den Betreuenden zu steigern. Idealerweise verhandeln die „Kümmer*innen“ darüber hinaus mit den vermietenden Wohnungsbaugesellschaften bzw. privaten Vermieter*innen Vertragsmöglichkeiten, die nach einiger Zeit – ohne mietwidriges Verhalten – eine Übernahme des Mietvertrages ermöglicht. Wo erforderlich, wird eine nachsorgende Begleitung durch Anschlusshilfen in die Wege geleitet.

 

Während der Wohnphase kann mittels regelmäßiger Termine mit den „Kümmer*innen“ die Wohnsituation überprüft werden. Sollte die Wohnsituation für positiv befunden werden, kann eine Empfehlung für den Übergang in ein privates Mietverhältnis empfohlen werden. Auch hier sollte dann mittels Einzelfallkonferenz eine Entscheidung herbeigeführt werden, bevor die Empfehlung an die Wohnungsgesellschaft übermittelt wird. Negative Auskünfte der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft von Mieter*innen wecken, gehören zu den gravierendsten Hemmnissen bei der Anmietung einer Wohnung. Im Rahmen des Modellprojekts profitieren wohnungslosen Personen davon, dass sie nicht darauf angewiesen sind, unter schwierigsten Voraussetzungen (z. B. SCHUFA-Einträge, Wartezeiten zur Wohnungszusage oder psychische Problemlagen) Wohnraum zu suchen. Die Anbieter*innen der Objekte profitieren von langfristigen Verträgen, Ausfallgarantien sowie einem eigenen Team von Hausmeister*innen, das die Wohnungen angemessen instand hält. Diese Praxis existiert bereits im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten.

 

Zu 4: Wirkungsanalyse der Wohnungslosenhilfe Leverkusen

Der Ausbau des Controllings in der Wohnungslosenhilfe spielt eine entscheidende Rolle, um zukünftig effektivere Programme und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen ohne festen Wohnsitz zu entwickeln und zu überwachen. Das Ziel des verstärkten Controllings ist es, eine transparente und effiziente Verwendung der Ressourcen sicherzustellen sowie die Qualität und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu optimieren.

 

Das Qualitätsmanagement (QM) des FB 50 soll daher eingesetzt werden, um die Datenlage zur Betreuung und Unterbringung nachhaltig und deutlich zu verbessern, wodurch zielgerichtete Angebote als Möglichkeit geschaffen werden. Hierbei werden Kennzahlen, z. B. die Anzahl der betreuten Personen, die Dauer der Unterbringung, (quantitativ) Gewaltvorfälle und Sachbeschädigungen, der Grad der sozialen Integration und der Erfolg bei der Vermittlung in dauerhaften Wohnraum, zentral erhoben und analysiert. Diese Evaluierung von Präventions- und Hilfsmaßnahmen ist eine wichtige Rolle, um frühzeitig auf potenzielle Wohnungslosigkeit hinzuwirken und langfristig die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme: 334.050

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen zur Umsetzung der Vorhaben zeitnah in die Wege leiten zu können, wird eine Beschlussfassung im laufenden Turnus empfohlen. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.