Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatschG) in der jeweils geltenden Fassung
1. als Mitglied des Naturschutzbeirats für den Imkerverband Rheinland e. V.
Frau _______________________
für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft,
2. als
stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats für den Imkerverband
Rheinland e. V.
Frau _______________________
für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft und
3. als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats für den Landessportbund NRW e. V.
Herrn_______________________
für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zur Besetzung im Naturschutzbeirat
bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen ist die Neuwahl
-
eines Mitgliedes
für den Imkerverband Rheinland e. V sowie
- je eines stellvertretenden Mitgliedes für
a) den Imkerverband Rheinland e. V.
und
b) den Landessportbund NRW e. V.
erforderlich geworden.
Nach § 2 Abs. 3
der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO LNatschG)
ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu wählen, sofern ein Mitglied des
Naturschutzbeirats vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag von
mindestens zwei Bewerbenden des Verbandes zugrunde gelegt werden, welcher die
Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen benannt hatte.
Zu 1.
(Imkerverband Rheinland e. V., Mitglied des Naturschutzbeirats):
Herr Dr. Fritz
Gestermann, für den Imkerverband Rheinland e. V. in den Naturschutzbeirat
der Stadt Leverkusen gewähltes Mitglied, hat vor Ablauf der Wahlperiode (2020
bis 2025) sein Amt als Mitglied dieses Gremiums aufgegeben. Der Imkerverband
Rheinland e. V. schlägt
mit Schreiben vom 07.11.2023 folgende Personen für die Nachbesetzung der
vakanten Position im Naturschutzbeirat vor:
1)
Frau
Tanja Verch und
2)
Frau Marina
Maria Nowak.
Zu 2.
(Imkerverband Rheinland e. V., stellvertretendes Mitglied des
Naturschutzbeirats):
Sofern Frau Tanja
Verch, die zurzeit als stellvertretendes Mitglied bestellt ist, zum Mitglied
gewählt wird, ist eine neue Stellvertreterin bzw. ein neuer Stellvertreter zu
wählen. Hierfür stehen zur Wahl:
1)
Frau
Marina Maria Nowak und
2)
Frau
Heike Maniatis.
Zu 3. (Landessportbund NRW e. V.,
stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats):
Frau Heike Schirm, für den Landessportbund NRW e. V.
in den Naturschutzbeirat der Stadt
Leverkusen gewähltes stellvertretendes Mitglied, hat ebenfalls vor Ablauf der
Wahlperiode (2020 bis 2025) ihr Amt als Mitglied dieses Gremiums aufgegeben.
Der Landessportbund NRW e. V. schlägt mit Schreiben vom 11.01.2024 folgende Personen für die
Nachbesetzung der vakanten Position im Naturschutzbeirat vor:
1) Herrn Dirk Danlowski und
2) Herrn Thomas Edelmann.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |