Betreff
Neuwahl zur Besetzung im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen
Vorlage
2024/2651
Aktenzeichen
322-UNB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatschG) in der jeweils geltenden Fassung

 

1. als Mitglied des Naturschutzbeirats für den Imkerverband Rheinland e. V.

Frau _______________________

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft,

 

2. als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats für den Imkerverband
    Rheinland e. V.

Frau _______________________

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft und

 

3. als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats für den Landessportbund NRW e. V.

Herrn_______________________

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

 

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

 

Zur Besetzung im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen ist die Neuwahl

 

-       eines Mitgliedes für den Imkerverband Rheinland e. V sowie

-       je eines stellvertretenden Mitgliedes für

a) den Imkerverband Rheinland e. V. und

b) den Landessportbund NRW e. V.

 

erforderlich geworden.

 

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO LNatschG) ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu wählen, sofern ein Mitglied des Naturschutzbeirats vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag von mindestens zwei Bewerbenden des Verbandes zugrunde gelegt werden, welcher die Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen benannt hatte.

 

Zu 1. (Imkerverband Rheinland e. V., Mitglied des Naturschutzbeirats):

Herr Dr. Fritz Gestermann, für den Imkerverband Rheinland e. V. in den Naturschutzbeirat der Stadt Leverkusen gewähltes Mitglied, hat vor Ablauf der Wahlperiode (2020 bis 2025) sein Amt als Mitglied dieses Gremiums aufgegeben. Der Imkerverband Rheinland e. V. schlägt mit Schreiben vom 07.11.2023 folgende Personen für die Nachbesetzung der vakanten Position im Naturschutzbeirat vor:

 

1)    Frau Tanja Verch und

2)    Frau Marina Maria Nowak.

 

Zu 2. (Imkerverband Rheinland e. V., stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats):

Sofern Frau Tanja Verch, die zurzeit als stellvertretendes Mitglied bestellt ist, zum Mitglied gewählt wird, ist eine neue Stellvertreterin bzw. ein neuer Stellvertreter zu wählen. Hierfür stehen zur Wahl:

 

1)    Frau Marina Maria Nowak und

2)    Frau Heike Maniatis.

 

Zu 3. (Landessportbund NRW e. V., stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirats):

Frau Heike Schirm, für den Landessportbund NRW e. V. in den Naturschutzbeirat der Stadt Leverkusen gewähltes stellvertretendes Mitglied, hat ebenfalls vor Ablauf der Wahlperiode (2020 bis 2025) ihr Amt als Mitglied dieses Gremiums aufgegeben. Der Landessportbund NRW e. V. schlägt mit Schreiben vom 11.01.2024 folgende Personen für die Nachbesetzung der vakanten Position im Naturschutzbeirat vor:

 

1) Herrn Dirk Danlowski und

2) Herrn Thomas Edelmann.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein