Betreff
Verkehrskonzept Hitdorfer Grundschulen
Vorlage
2024/2660
Aktenzeichen
sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Einrichtung einer Hol- und Bringzone auf der Langenfelder Straße für die Hitdorfer Grundschulen wird zugestimmt.

 

2.    Der Entfernung der beiden Pflanzbeete auf der östlichen Seite der Ringstraße zwischen der Widdauener Straße und der Weinhäuser Straße wird zugestimmt.

 

3.    Die Ergebnisse der Verkehrszählungen auf der Ringstraße und Hitdorfer Straße bezüglich des Verkehrskonzepts Hitdorf werden zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

In der Sitzung vom 20.09.2021 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Verwaltung beauftragt (siehe Antrag Nr. 2021/0952) auf der Basis aktueller Verkehrszählungen ein Verkehrskonzept mit den Themen Hol- und Bringzone, Einbahnstraßenregelung und alternierendes Parken für den Bereich der Grundschulen auf der Lohrstraße zu entwickeln. In der Sitzung vom 11.09.2023 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Antrag zur Prüfung der Umgestaltung der Ringstraße vor den Kindertagesstätten bis zum Vorliegen der Verkehrszählergebnisse vertagt (siehe Antrag Nr. 2023/2386). In diesem Zusammenhang wurden vonseiten der Verwaltung aufgrund der verkehrlichen Problematik im Umfeld der Kitas auf der Ringstraße Verbesserungsmöglichkeiten mit überprüft.

 

Da mit Ausnahme des im Jahr 2024 noch herzustellenden Kreisverkehrs Hitdorfer Straße/Ringstraße das „Verkehrskonzept Hitdorf“ durch den Aus-/Umbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße inzwischen fertiggestellt wurde, konnten im September 2023 umfangreiche Verkehrszählungen durchgeführt werden. Für diese Zählungen und für das Erstellen des Verkehrskonzepts, welches als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.

 

Ergebnisse:

 

Hol- und Bringzone auf der Langenfelder Straße:

Im Umfeld der Grundschulen wurden an mehreren Stellen Verkehrszählungen und Videobeobachtungen durchgeführt. Es wurden vereinzelt unerlaubte Haltevorgänge mit entsprechenden Behinderungen des fließenden Verkehrs und potenzielle Gefahrenquellen für Schulkinder und deren Eltern festgestellt. Insgesamt machte das Verkehrsgeschehen allerdings einen eher konfliktarmen Eindruck.

 

Am 17.10.2023 fand mit der Polizei, den Vertretungen der Grundschule und der Verwaltung eine Ortsbegehung statt. Auf Anregung der Schulleitungen wurde als Ergebnis für die Einrichtung einer Hol- und Bringzone ein Bereich auf der Langenfelder Straße vor den Häusern Nr. 17 und 19 ausgewählt (siehe Seite 35 der Anlage). Dieser Standort bietet folgende Vorteile:

 

·         Gute Erreichbarkeit mit dem Pkw, der Kreisverkehr an der Ringstraße/Langenfelder Straße ermöglicht Wendevorgänge,

·         er liegt nicht unmittelbar an den Grundschulen, sodass der dortige Verkehr reduziert wird,

·         er liegt nicht an reinen Wohnstraßen,

·         den Schulkindern wird ermöglicht, einen Teil ihres Schulwegs selbständig auf verkehrssicheren Wegen zurückzulegen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung würde an dieser Stelle eine entsprechende Beschilderung und Markierung für ca. fünf Stellplätze eingerichtet werden.

 

Prüfung einer Einbahnstraßenregelung für den Bereich Weinhäuser Straße/Lohrstraße/Widdauener Straße/Parkstraße und alternierendes Parken:

Auf der Seite 37 der Anlage sind die Vor- und Nachteile eines Einbahnstraßensystems, verbunden mit alternierenden Parken, tabellarisch aufgeführt. Vor dem Hintergrund, dass vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen wird, die Hol- und Bringzone auf der Langenfelder Straße einzurichten, entfällt ein Argument für das Einführen eines Einbahnstraßensystems. Die Nachteile (u. a. Umwegfahrten, tendenziell höhere Geschwindigkeiten, alternierendes Parken aufgrund der Grundstückszufahrten nur stark begrenzt möglich) überwiegen deshalb, sodass vonseiten der Verwaltung eine Einbahnstraßenregelung, verbunden mit alternierenden Parken, nicht befürwortet wird.

 

Verkehrliche Situation vor den beiden Kitas auf der Ringstraße:

Die Verkehrsbelastung in diesem Bereich liegt bei ca. 3.200 bis 3.400 Kfz/24 h, bzw. bei ca. 300 Kfz in der Spitzenstunde. Aufgrund der Engstellen, die durch die vorhandenen Baumscheiben hervorgerufen werden, ergeben sich vor allem in der morgendlichen Spitzenstunde, die durch den Hol- und Bringverkehr zu den Kitas zusätzlich überlagert wird, verkehrlich problematische Zustände, wie z. B. das Überfahren der vorhandenen Gehwege durch Pkws.

 

Die bereits vor einiger Zeit erfolgte Demarkierung der Stellplätze zwischen den Baumscheiben hat die Situation nur geringfügig verbessert. Daher schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen Baumscheiben auf der Ostseite der Ringstraße zu entfernen. Hierdurch wird ein Begegnungsverkehr im Bereich der Kitas ermöglicht, der Verkehrsfluss verbessert und das Ausweichen auf den Gehweg vermieden. Der auf der östlichen Baumscheibe vorhandene Baum kann an anderer Stelle in Leverkusen-Hitdorf wieder eingepflanzt werden.

 

Ergebnisse der Verkehrszählungen (siehe Seiten 9 bis 25 der Anlage):

Wie zuvor bereits ausgeführt, fanden im September 2023 an insgesamt acht Knotenpunkten über mehrere Tage Verkehrszählungen statt. Die Auswertung dieser Zählungen ergibt u. a. folgende Ergebnisse:

 

·         Im Vergleich zu früheren Zählungen (in den Jahren 2018 und 2019) ist die Verkehrsstärke unterschiedlich stark zurückgegangen.

·         Die Verkehrsstärke nimmt grundsätzlich von Osten nach Westen, sowohl auf der Ringstraße als auch auf der Hitdorfer Straße, ab; dies gilt für den Lkw- und den Kfz-Verkehr.

·         Aufgrund der Ausrichtung der Verkehre auf die A59 bzw. Stadtmitte Leverkusen fließt morgens ein größerer Verkehrsstrom Richtung Osten und nachmittags Richtung Westen.

·         Der richtungslenkende Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße führt dazu, dass in der bevorzugten Fahrtrichtung die Verkehrsstärke entsprechend höher ist.

·         Die gewünschte Gleichverteilung der Verkehre auf die Ringstraße und die Hitdorfer Straße hat in einem gewissen Maße stattgefunden. Das gilt vor allem für die Abschnitte vom östlichen Ortseingang von Leverkusen-Hitdorf bis etwa zur Langenfelder Straße. Am westlichen Ortsausgang von Leverkusen-Hitdorf ist die Verkehrsstärke auf der Hitdorfer Straße noch doppelt so hoch wie auf der Ringstraße, allerdings auf stark reduzierter Größenordnung.

 

Während der Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße abgeschlossen ist, fehlt noch am östlichen Ortseingang der Umbau der Einmündung Hitdorfer Straße/Ringstraße in einen Kreisverkehr. Dieser Umbau ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Dieser Kreisverkehr soll die gleichmäßige Verteilung der Verkehre zusätzlich fördern. Vonseiten der Verwaltung ist beabsichtigt, nach Fertigstellung des Kreisverkehrs eine weitere, umfangreiche Verkehrszählung auf der Hitdorfer Straße und der Ringstraße durchzuführen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: Pn1205 Sachkonto: 523200

Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 10.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: keine

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: keine

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: keine

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein