Beschlussentwurf:
1. Das bei den Schulleitungen der städtischen Schulen abgefragte, in der Begründung zur Vorlage dargestellte, Meinungsbild zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen in ihren Schulen wird zur Kenntnis genommen.
2. Mit Blick auf das eingeholte Meinungsbild werden künftig keine parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen genehmigt und damit keine Drittnutzungsverträge für derartige Veranstaltungen abgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Quartierstreffs an Schulen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften durch parteipolitische Veranstaltungen zu erstellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Ende 2023 lag ein Mietantrag für das Durchführen einer parteipolitischen Veranstaltung im Lise-Meitner-Gymnasium vor (siehe Vorlage Nr. 2023/2639). Daraufhin hat die Schulkonferenz der Schule am 21.12.2023 entschieden, dass das Durchführen von parteipolitischen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Schule unerwünscht ist. Diese Auffassung teilten auf Nachfrage alle Schulleitungen der Leverkusener Gymnasien in städtischer Trägerschaft.
Um ein valides Meinungsbild über alle Schulen zu erhalten, hat der Fachbereich Schulen (FB 40) alle Schulleitungen der städtischen Schulen um Einschätzung zum o. g. Sachverhalt gebeten.
Das Ergebnis der anonymisierten
Umfrage zu parteipolitischen Veranstaltungen in Schulen gestaltet sich in
Zahlen wir folgt:
- 37 von 41 Schulen haben abgestimmt.
- 36 Schulen haben geantwortet: Ich lehne parteipolitische
Veranstaltungen in meiner Schule ab.
- 1 Schule hat geantwortet: Ich befürworte parteipolitische
Veranstaltungen in meiner Schule.
Mindestens 87 %
aller Schulen lehnen demnach parteipolitische Veranstaltungen ab. Von den
teilnehmenden Schulen sind es sogar 97 %, die parteipolitische Veranstaltungen
in Schulen ablehnen.
Um das Votum der Schulen zu respektieren, sollen fortan keine parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen mehr genehmigt werden; davon sind die Quartierstreffs jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Die Verwaltung erstellt zudem zeitnah ein Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften durch parteipolitische Veranstaltungen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0305 Sachkonto: 441200
Mindereinnahmen: ca. 500 € pro Veranstaltung
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Das Abfrageergebnis liegt seit dem 16.01.2023 vor. Die Vorlage konnte daher nicht eher eingebracht werden. Um eine Entscheidung noch im laufenden Turnus zu erhalten, um die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.