Betreff
Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen
Vorlage
2024/2669
Aktenzeichen
Abtl. 401-WE
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Das bei den Schulleitungen der städtischen Schulen abgefragte, in der Begründung zur Vorlage dargestellte, Meinungsbild zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen in ihren Schulen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Mit Blick auf das eingeholte Meinungsbild werden künftig keine parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen genehmigt und damit keine Drittnutzungsverträge für derartige Veranstaltungen abgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Quartierstreffs an Schulen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften durch parteipolitische Veranstaltungen zu erstellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

 

Begründung:

 

Ende 2023 lag ein Mietantrag für das Durchführen einer parteipolitischen Veranstaltung im Lise-Meitner-Gymnasium vor (siehe Vorlage Nr. 2023/2639). Daraufhin hat die Schulkonferenz der Schule am 21.12.2023 entschieden, dass das Durchführen von parteipolitischen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Schule unerwünscht ist. Diese Auffassung teilten auf Nachfrage alle Schulleitungen der Leverkusener Gymnasien in städtischer Trägerschaft.

 

Um ein valides Meinungsbild über alle Schulen zu erhalten, hat der Fachbereich Schulen (FB 40) alle Schulleitungen der städtischen Schulen um Einschätzung zum o. g. Sachverhalt gebeten.

 

Das Ergebnis der anonymisierten Umfrage zu parteipolitischen Veranstaltungen in Schulen gestaltet sich in Zahlen wir folgt:

 

  • 37 von 41 Schulen haben abgestimmt.

 

  • 36 Schulen haben geantwortet: Ich lehne parteipolitische Veranstaltungen in meiner Schule ab.

 

  • 1 Schule hat geantwortet: Ich befürworte parteipolitische Veranstaltungen in meiner Schule.

 

Mindestens 87 % aller Schulen lehnen demnach parteipolitische Veranstaltungen ab. Von den teilnehmenden Schulen sind es sogar 97 %, die parteipolitische Veranstaltungen in Schulen ablehnen.

 

Um das Votum der Schulen zu respektieren, sollen fortan keine parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen mehr genehmigt werden; davon sind die Quartierstreffs jedoch ausdrücklich ausgenommen.

 

Die Verwaltung erstellt zudem zeitnah ein Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften durch parteipolitische Veranstaltungen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0305 Sachkonto: 441200

Mindereinnahmen: ca. 500 € pro Veranstaltung
Aufwendungen für die Maßnahme:
     

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das Abfrageergebnis liegt seit dem 16.01.2023 vor. Die Vorlage konnte daher nicht eher eingebracht werden. Um eine Entscheidung noch im laufenden Turnus zu erhalten, um die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.