Betreff
Umbau Bahnallee und Herstellung "Grünes Band Nord"
Vorlage
2024/2673
Aktenzeichen
nbso-03-06-37-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Ausführungsplanung für den Umbau der Bahnallee und das „Grüne Band Nord“ zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Europa-Allee kann die Bahnallee neugestaltet werden. Die Umplanung der Bahnallee ist im Förderantrag zur nbso-Westseite (neue bahnstadt opladen – nbso) enthalten und durch den Fördermittelgebenden bewilligt. Weiterhin ist der Umbau der Bahnallee eine Erschließungsmaßnahme nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Das heißt, die Umbaumaßnahme der Bahnallee löst für die betroffenen Grundstückseigentümer*innen eine Beitragspflicht durch das KAG NRW aus. Diese Beitragspflicht wird jedoch aktuell durch Bund und Land über ein Förderprogramm übernommen.

 

Nach Diskussion und Vorberatung im Aufsichtsrat der nbso hat das beauftragte Büro ISAPLAN aus Leverkusen eine Entwurfsplanung erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden die betroffenen Grundstückseigentümer*innen entlang der Bahnallee mittels der vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung per Postwurfsendung informiert (übliches Vorgehen bei Maßnahmen dieser Größe). Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planung vorgestellt (auch mit Planunterlagen) und die Möglichkeit gegeben, sich telefonisch oder auch im persönlichen Gespräch weiter zu informieren. Grundsätzlich bestand die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zur Planung zu äußern, die dann intern abgewogen und dokumentiert werden.

 

Außer einem Hinweis, der später im Bauablauf berücksichtigt werden muss, wurden keine Eingaben gemacht. Somit blieben die Planungsinhalte für die Ausführungsplanung grundsätzlich unverändert. Es gab lediglich Anpassungen im Bereich des Fahrbahnquerschnitts, der mit Blick auf zukünftige Richtlinien alle Optionen eines bevorzugten Fahrradverkehrs ermöglicht und im Bereich des Brückenparks wurde der östliche Gehweg ergänzt.

 

Abschließend hat die Ausführungsplanung nachfolgende Inhalte:

 

-     Fahrbahnquerschnitt nach Erfordernis zwischen 6,25 m und 7,00 m Breite. Dieser lässt alle Möglichkeiten offen: Von Fahrradstraße über Einbahnstraße mit Radfahrenden in Gegenrichtung bis hin zur Busbegegnung, wenn in Beidrichtungsverkehr gefahren wird.

 

-     Erneuerung des westlichen Gehwegs.

 

-     Ergänzung eines östlichen Gehwegs. Dieser verläuft durch das „Grüne Band Nord“. Zusätzlich wird der östliche Gehweg im Bereich des Brückenparks ergänzt und verläuft hier sozusagen „vorgelagert“.

 

-     Vorhandener Parkraum in der Bahnallee bleibt erhalten. Der Parkplatz Bahnallee entfällt zugunsten des „Grünen Bandes Nord“.

 

-     Rückbau der Seilspannanlage für die Beleuchtung und Neuplanung der Beleuchtungspunkte für die Bahnallee (westlicher Gehweg) und des „Grünen Bandes Nord“.

 

-     Schaffung von Ladeinfrastruktur in der Nähe zum Brückenpark (vier Ladeplätze).

 

-     Carsharing-Standort für die wupsiCar-Fahrzeuge auf Höhe der Goethestraße (auch für E-Fahrzeuge).

 

-       Aufstellbereich für Busse zwischen der Goethestraße und dem BASA-Gebäude (BASA = Bahnselbstanschlussanlage für Telefon).

 

-     Erhalt der großen Bestandsbäume und Schaffung von verbessertem Lebensraum.

 

-     Weitere Begrünung im Rahmen des „Grünen Bandes Nord“; Gestaltung analog der Pflanzflächen Brückenpark.

 

-     Das „Grüne Band Nord“ erhält einen Spielplatz.

 

-     Das „Grüne Band Nord“ erhält Aufenthaltsfunktion (Bänke und Mülleimer) und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

 

 

Auf der Grundlage der Ausführungsplanung wird die öffentliche Ausschreibung vorbereitet und das Vergabeverfahren durchgeführt. Der Baubeginn der Maßnahme ist im Frühjahr 2023 vorgesehen und ist bis Ende 2024 fertigzustellen.

 

Die Umplanung Bahnallee ist im Förderantrag zur nbso-Westseite enthalten und durch den Fördermittelgeber bewilligt. Die noch durchzuführenden Förderprojekte der nbso sind in Absprache mit dem Fördermittelgeber zwingend in 2024 fertigzustellen und abzurechnen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 6672 120502 3071

Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 800.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Stadterneuerung neue bahnstadt opladen

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein