Betreff
Erteilung von Weisungen gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Rheinfähre Köln Langel-Hitdorf GmbH
- Vorgehensweise bzgl. der defekten Fähre „Fritz Middelanis“ der „Rheinfähre Köln-Langel-Hitdorf GmbH“
Vorlage
2024/2679
Aktenzeichen
020-01-06-02-se
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Rheinfähre Köln-Langel-Hitdorf GmbH (Rheinfähre) wird gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, die Fritz Middelanis nicht mehr instand zu setzen und mit den Planungsarbeiten für eine neue batterieelektrische Personen- und Fahrradfähre zu beginnen.

 

2.      Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Rheinfähre Köln-Langel-Hitdorf GmbH (Rheinfähre) wird gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, die Fritz Middelanis zu verwerten.

 

3.      Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, mit der Stadt Köln über eine gemeinsame Weiterführung der „Rheinfähre“ zu verhandeln.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

Begründung:

 

Die über 60 Jahre alte Fähre Fritz Middelanis (Baujahr: 1961/62) musste in den vergangenen Jahren immer wieder aufgrund technischer Störungen den Betrieb einstellen. Aus diesem Grunde wurde die Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung beauftragt, mögliche Alternativen zum Weiterbetrieb der veralteten Fähre im Hinblick auf eine wirtschaftliche Tragfähigkeit zu untersuchen und entsprechende Szenarien im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zum Ende des Jahres 2023 vorzustellen, zumal die jährlichen Defizite der aktuellen Fähre erheblich sind.

 

Mit der Havarie der Fritz Middelanis am 5. Dezember 2023 kam es dann zu einer völlig neuen Situation, die in der bereits vor der Havarie für Januar 2024 terminierten außerordentliche Gesellschafterversammlung mit in die Gesamtbetrachtung einfließen musste.

 

Die Wasserschutzpolizei Köln erteilte der Fähre ein Fahrverbot. Eine Reparatur würde nach den Ermittlungen und Feststellungen des Geschäftsführers der Gesellschaft einen Zeitraum von etwa sechs Monaten erfordern, zzgl. der entsprechenden Vorlauffristen für ein rechtlich vorgegebenes Ausschreibungsverfahren. Insofern wäre eine Fahrtüchtigkeit der Fähre frühestens Ende 2024 wieder erreichbar. Im Winter ist die Fahrtüchtigkeit jedoch durch äußere Umstände (Treibgut, Hochwasser) eingeschränkt.

 

Die Fahrtüchtigkeit der Fritz Middelanis müsste von externen Gutachtern für einen sicheren Betrieb freigegeben werden. Zum aktuellen Zeitpunkt haben bereits zwei von drei Gutachtern die Fähre begutachtet. Diese verwehrten ein positives Gutachten, da die Gefahr einer ausfallenden Steuerung nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Zudem müsste die Fritz Middelanis für das Erreichen der Vorgabe der Schiffsuntersuchungskommission im Jahre 2025 (Umbau der Dieselmotoren auf Motoren der neuen Abgasnorm in 2025) umfassend saniert werden. Auch danach besteht das Risiko weiterer Betriebsausfälle, die ebenfalls mit weiteren, erheblichen Kosten einhergehen können.

 

Die Gesellschafterin Stadt Leverkusen hat diesbezüglich gegenüber der Mitgesellschafterin Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Stadt Köln erklärt, dass aus hiesiger Sicht aufgrund der verkehrspolitischen und touristischen Bedeutung an der historisch relevanten Fährverbindung für die Region zwingend festgehalten werden muss. Diese Fährverbindung sollte weiterhin interkommunal mit der Stadt Köln aufrechterhalten werden.

 

Angelehnt an die Idee des Wassertaxis, zu welchem bereits eine Machbarkeitsstudie vorliegt (vgl. Vorlage Nr. 2021/1240), würde eine elektrisch betriebene Fähre für Personen und Fahrräder eine komfortable, schnelle und klimaschonende Möglichkeit der Rheinquerung darstellen. Zugleich ergibt sich daraus eine bessere Option, die Fähre auch rechtlich als Bestandteil des ÖPNV zu etablieren, gerade vor dem Hintergrund, dass diese schon jetzt gut in ein Verkehrswegenetz integriert ist. Die Verbindung Leverkusens mit dem Kölner Norden ist eine elementare Verbindung zwischen zwei Industriezentren mit einer hohen Arbeitnehmerschaft, deren Unternehmen im Rahmen der Personalpolitik auf alternative Mobilitätsangebote setzen, wie z.B. das Job-Rad oder das Job-Ticket.

 

Ein Einbezug der Wasserstraße muss für die beiden Rheinstädte die logische Konsequenz und gemeinsames Ziel sein.

 

Eine Verwertung der Fritz Middelanis ist - bei Zustimmung zu Ziffer 1 des Beschlussentwurfs - sinnvoll, da diese pro inaktiven Tag weiterhin Kosten verursacht.

 

Vom Geschäftsführer der Rheinfähre wurden die folgenden 5 Szenarien zum Fährbetrieb ermittelt:

 

1. Die Fähre Fritz Middelanis wird gemäß aktuell gültigem Regelwerk umgebaut.

      Ergebnisschätzung über 15 Jahre: -8 Mio. EUR

      Neben den hohen Kosten für die Wiederinstandsetzung der Fritz Middelanis ist zukünftig mit zunehmenden Instandhaltungskosten aufgrund des Alters zu rechen. Zudem ist auch die Zuverlässigkeit nicht mehr vorhersehbar.

 

2. Die Fähre Fritz Middelanis wird gemäß Förderbescheid zur Hybridfähre umgebaut.

      Ergebnisschätzung über 15 Jahre: -7 Mio. EUR

      Die möglichen Einsparungen durch eine Förderung sind nur auf den Umbau des Antriebs anwendbar. Daher bleiben das Risiko sowie die anfallenden Kosten durch das Alter der Fritz Middelanis (unter 1.) bestehen.

 

3. Kauf einer gebrauchten Fähre (St. Michael).

      Ergebnisschätzung über 15 Jahre: -6,5 Mio. EUR

      Die Fähre St. Michael hat das Baujahr 1954. Somit sind auch hier mit nicht vorhersehbaren Instandhaltungsmaßnahmen sowie Ausfällen zu rechnen.

 

4. Kauf einer neuen batterieelektrischen Autofähre.

      Ergebnisschätzung über 15 Jahre: -5 Mio. EUR

 

5. Kauf einer neuen batterieelektrischen Personen-und Fahrradfähre.

      Ergebnisschätzung über 15 Jahre: -1,8 Mio. EUR

 

Bei allen Varianten ist der Neu- oder Umbau der Anlegerampen eingepreist, da diese ebenfalls „in die Jahre“ gekommen sind.

 

      Die Kosten belaufen sich für alle Autofähren auf ca. 1 Mio. EUR.

      Für die reine Personenfähre könnte der neue Anleger für ca. 0,8 Mio. EUR umgesetzt werden.

 

Bei der Anschaffung einer Personenfähre besteht zudem die zu prüfende Option, ob dies auch ohne Rampenanleger möglich ist. Dadurch würden sich die Kosten für die Anschaffung einer Personenfähre reduzieren.

 

Das aktuelle Beförderungsaufkommen der Fritz Middelanis zeigt, dass die Beförderung von PKW seit Corona stark abgenommen hat. Die Fähre wird zudem von Motorrädern und LKW (zu diesen zählen auch landwirtschaftliche Fahrzeuge) nur gering genutzt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die neue Autobahnbrücke in 5 km Entfernung eine Überquerung per Fähre mit dem Auto/Motorrad/LKW überflüssig machen wird. Lediglich das Beförderungsaufkommen von Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen ist konstant gut.

 

Beim Kauf einer neuen Fähre ist mit einer Lieferzeit von bis zu 24 Monaten zu rechnen. Sofern möglich, sollte die Geschäftsführung auf eine frühere Umsetzung hinwirken.

 

Sowohl die im Vergleich höheren Anschaffungs- und Unterhaltskosten einer Autofähre als auch die geringere Nachfrage sprechen für eine Personen-/Fahrradfähre. Zudem wäre eine Eingliederung der Personen-/Fahrradfähre in den ÖPNV denkbar und leichter erreichbar als die Eingliederung einer Autofähre.

 

Eine Übergangslösung bis zur Anschaffung der neuen Fähre ist nicht vorgesehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv (Planungsaufwand)

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme: 100.000

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 19.02.2024 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.