Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. € für einen zur Finanzierung der Kernsanierung des Gebäudes 1.E benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Das Klinikum beabsichtigt, die Kernsanierung des Gebäudes 1.E über einen
langfristigen Investitionskredit zu finanzieren. Hierfür benötigt das Klinikum
eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. €. Das Projekt ist im
Wirtschaftsplan 2024 etatisiert und wurde sowohl vom Aufsichtsrat des Klinikums
als auch vom Rat der Stadt Leverkusen bewilligt. Nähere Einzelheiten ergeben
sich aus dem beigefügten Auszug aus dem Wirtschaftsplan des Klinikums für das
Jahr 2024 (Anlage).
Bei der Gewährung von Bürgschaften von mehr als 80 % der
Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht
erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 30.03.2023 (Vorlage Nr. 2023/2053) wurde der
bisherige Betrauungsakt (Ratsbeschluss vom 17.02.2014, Vorlage Nr. 2598/2014)
ersetzt und das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen
Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erneut
für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen stellt auch eine
Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehenssumme keine staatliche Beihilfe
dar. Das Darlehen kann somit in voller Höhe verbürgt werden.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung der Kernsanierung
des Gebäudes 1.E inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung des
Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die
dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen mit der
Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Verwaltung wurden die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Informationen erst mit E-Mail vom 26.01.2024 zur Verfügung gestellt. Somit konnte die Vorlage erst jetzt kurzfristig erstellt werden und wird erst zum Nachtragstermin eingereicht. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 19.02.2024 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.