Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2024/2681
Aktenzeichen
020-01-80-01-schw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH ab:

Frau Sabine Willich.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH:

 

Frau Dr. Mirja Stevens.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper ab:

Herrn Patrick Liebsch.

4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper:

 

Herrn Ufuk Ergen.

 

5. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper vor, nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper abzuberufen:

 

Herrn Patrick Liebsch.

 

6. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper vor, nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper zu wählen:

Herrn Ufuk Ergen.

7. Der Rat bestellt gem. § 12 Abs. 5 Satz 3 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen:

 

Herrn Marco Hesse.

 

8. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 7. gem. § 12 Abs. 5 Satz 3 SpkG NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen:

 

Herrn Mark Fuchs.

 

9. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e. V. ab:

Frau Julia Trick.

10. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 9. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e. V.:

 

Frau Britta Meyer.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu den Beschlusspunkten 1. und 2.:

 

Im Hinblick auf die zukünftige Betreuung der Suchthilfe gGmbH soll ein Wechsel bei den städtischen Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung erfolgen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Aufgaben der Suchthilfe liegt in der Zuständigkeit des Fachbereichs Medizinischer Dienst (FB 53), sodass zukünftig die Fachbereichsleitung des FB 53 die städtischen Interessen im Gremium vertreten soll (in diesem Zusammenhang siehe auch § 16 Absätze 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Der FB 53 verwaltet auch die kommunalen finanziellen Mittel für die Suchthilfe, sodass die Veränderung in der Gremienbesetzung synchronisiert werden sollte.

 

Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrags der Suchthilfe gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen zwei nach den Bestimmungen der GO NRW zu bestellende Mitglieder. Als Nachfolge von Frau Willich zu wählendes stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der bzw. die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Zu den Beschlusspunkten 3. bis 6.:

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper stehen jedem Verbandsmitglied für je angefangene 3 % Beteiligungsanteil eine Stimme zu, mindestens jedoch zwei Stimmen. Auf die Stadt Leverkusen (5 % Beteiligung) entfallen zwei Stimmen. Gem. § 5 Abs. 2 der Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung so viele vertretungsberechtigte Personen, als ihm Stimmen zustehen. Somit entsendet die Stadt Leverkusen zwei sie vertretende Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind vom Rat für dessen Amtszeit zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Auch Dienstkräfte der Verbandsmitglieder sind wählbar. Als Nachfolge von Herrn Liebsch zu wählendes stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der bzw. die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Gem. § 4 der Betriebssatzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper wird für den Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 16 Mitgliedern sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Beschäftigten besteht. Auf die Stadt Leverkusen entfällt eine Stimme. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreise ihrer Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, als stellvertretendes Mitglied weiterhin eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten der Verwaltung zur Bestellung in den Betriebsausschuss vorzuschlagen.

 

Die Nachbesetzung von Herrn Liebsch in den vorgenannten Gremien durch den neuen Leiter der Abteilung Beteiligungen/Risikomanagement/IKS, Herrn Ergen, ist aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich.

 

Zu den Beschlusspunkten 7. und 8.:

 

Das gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) des SpkG als Dienstkraft der Sparkasse in den Verwaltungsrat gewählte Mitglied, Frau Silke Otto, ist im Jahr 2023 leider verstorben. Da analog zur konstituierenden Besetzung wieder die ersten zehn (noch aktiven) Beschäftigten in ihrer Wahlreihenfolge dem Verwaltungsrat angehören sollen, rückt das bisherige stellvertretende Mitglied, Herr Marco Hesse, als Mitglied nach. Für ihn rückt als stellvertretendes Mitglied Herr Mark Fuchs als Nächster von der Vorschlagsliste der Personalversammlung für die Wahl der Mitarbeitervertreter vom 07.10.2020 im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen nach.

 

Die bisherigen gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) bestellten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates rücken entsprechend nach. Die aktuelle Besetzung des Verwaltungsrates sowie die Änderungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Zu den Beschlusspunkten 9. und 10.:

 

Gem. §§ 62, 63 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG) i. V. m. § 4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e. V. bestimmt der Rat der Stadt Leverkusen zwei Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e. V. Die vom Rat zu bestimmenden Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft können, müssen jedoch keine Mitglieder des Rates sein. Sie müssen ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt in Leverkusen haben.

 

Gem. § 63 Abs. 4 Satz 1 LMG NRW i. V. m. § 3.4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen müssen Stellen, die mehrere Mitglieder bestimmen, zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen. Als Nachfolge für Frau Trick zu wählendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW demnach nur eine vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.