Beschlussentwurf:
1. Der Schulausschuss der Stadt Leverkusen wird in Bildungsausschuss umbenannt.
2. Die
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird wie
folgt geändert:
1.
§ 2 „Bildung der Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
In Ziffer 8 wird der Begriff „Schulausschuss (Sch)“ durch den Begriff „Bildungsausschuss (B)“ ersetzt.
2.
§ 3 „Zusammensetzung der Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
In Ziffer 8, erster Satzteil, wird der Begriff „Schulausschuss“ durch den Begriff „Bildungsausschuss“ ersetzt.
3.
§ 4 „Beratungskompetenzen der Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
Im Absatz 8, Satz 1, wird der Begriff „Schulausschuss“ durch den Begriff „Bildungsausschuss“ ersetzt.
4.
§ 6 „Besondere Entscheidungskompetenzen einzelner
Ausschüsse“ wird wie
folgt geändert:
In Ziffer 6, erster Satzteil, wird der Begriff „Schulausschuss“ durch den Begriff „Bildungsausschuss“ ersetzt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen (KSL) und in Folge dessen der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) sind mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst worden.
Mit Beschluss des Rates vom 23.10.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2480 wurden die Beratungskompetenten des Schulausschusses um die Angelegenheiten
- der Stabsstelle Volkshochschule im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabsstelle Musikschule im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabsstelle Stadtbibliothek im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport und
- der Stabstelle Jugendkunstgruppen im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
erweitert.
Der Schulausschuss ist somit unbeschadet seiner satzungsgemäßen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
- der Stabsstelle Volkshochschule im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabsstelle Musikschule im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabsstelle Stadtbibliothek im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabstelle Jugendkunstgruppen im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- des Fachbereichs Schulen,
- der Schulräte, die nicht zur staatlichen Schulaufsicht zählen, sowie
- des NaturGut Ophoven
der Stadtverwaltung.
Er wirkt ferner beratend mit bei städtischen Baumaßnahmen, welche die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Schulen der Stadtverwaltung berühren.
Aufgrund des neuen Aufgabenzuschnitts schlägt die Verwaltung vor, den Schulausschuss in Bildungsausschuss umzubenennen.