Beschlussentwurf:
I. Für die am 07. und 08.05.2024 in Neuss stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden fünf stimmberechtigte Abgeordnete aus Leverkusen sowie deren Vertreterinnen und Vertreter bestellt:
Abgeordnete*r: Vertretung:
1. ____________________________ ___________________________________
2. ____________________________ ___________________________________
3. ____________________________ ___________________________________
4 ____________________________ ___________________________________
5. ____________________________ ___________________________________
II. Für die am 07. und 08.05.2024 in Neuss stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen wird je ein*e stimmberechtigte*r Abgeordnete*r der Verwaltung aus Leverkusen und deren/dessen Vertreter*in bestellt.
Abgeordnete*r: Vertretung:
6.____________________________ ___________________________________
III. Als Gastteilnehmende*r aus Leverkusen ohne Stimmrecht wird benannt:
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine*r vom Rat bestellte Vertreter*in die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder eine*r von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazu zählen.
Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt sechs Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen.
Zu Beschlusspunkt I:
Die hiernach vorzusehende Bestellung der ersten fünf Abgeordneten mit ihren jeweiligen Vertretungen erfolgt im Rahmen des Wahlverfahrens nach § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 und 3 GO NRW.
Danach ist entweder
- die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder
- eine Verhältniswahl mit anschließender Besetzung nach dem Zähverfahren Hare/Niemeyer anhand von Wahlvorschlägen der Fraktionen des Rates (Listenwahl)
möglich.
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Hierzu wird um kurzfristige Einreichung eines einheitlichen Wahlvorschlages oder entsprechender Listen der Fraktionen des Rates gebeten, um das Wahlverfahren seitens der Verwaltung für die Ratssitzung vorzubereiten.
Zu
Beschlusspunkt II:
Da insgesamt 6 Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete oder Bediensteter der Gemeinde dazu zählen. Diese Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 2 GO NRW. Ein entsprechender Vorschlag wird seitens der Verwaltung noch unterbreitet.
Zu
Beschlusspunkt III:
Es wird den
Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung
zu entsenden. Deren Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 010501 Sachkonto: 541200
Aufwendungen für die Maßnahme: 500,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |