Betreff
Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Vorlage
2024/2699
Aktenzeichen
01-011-08-04-wb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

I. Für die am 07. und 08.05.2024 in Neuss stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden fünf stimmberechtigte Abgeordnete aus Leverkusen sowie deren Vertreterinnen und Vertreter bestellt:

 

Abgeordnete*r:                                            Vertretung:

 

1. ____________________________   ___________________________________

 

2. ____________________________   ___________________________________

 

3. ____________________________   ___________________________________

 

4 ____________________________     ___________________________________

 

5. ____________________________   ___________________________________

 

II. Für die am 07. und 08.05.2024 in Neuss stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen wird je ein*e stimmberechtigte*r Abgeordnete*r der Verwaltung aus Leverkusen und deren/dessen Vertreter*in bestellt.

 

Abgeordnete*r:                                            Vertretung:

 

6.____________________________     ___________________________________

 

III. Als Gastteilnehmende*r aus Leverkusen ohne Stimmrecht wird benannt:

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine*r vom Rat bestellte Vertreter*in die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder eine*r von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt sechs Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen.

 

Zu Beschlusspunkt I:

Die hiernach vorzusehende Bestellung der ersten fünf Abgeordneten mit ihren jeweiligen Vertretungen erfolgt im Rahmen des Wahlverfahrens nach § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 und 3 GO NRW.

Danach ist entweder

-           die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder

-           eine Verhältniswahl mit anschließender Besetzung nach dem Zähverfahren Hare/Niemeyer anhand von Wahlvorschlägen der Fraktionen des Rates (Listenwahl)

möglich.

Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Hierzu wird um kurzfristige Einreichung eines einheitlichen Wahlvorschlages oder entsprechender Listen der Fraktionen des Rates gebeten, um das Wahlverfahren seitens der Verwaltung für die Ratssitzung vorzubereiten.

 

Zu Beschlusspunkt II:

Da insgesamt 6 Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete oder Bediensteter der Gemeinde dazu zählen. Diese Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 2 GO NRW. Ein entsprechender Vorschlag wird seitens der Verwaltung noch unterbreitet.

 

Zu Beschlusspunkt III:

Es wird den Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden. Deren Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 010501 Sachkonto: 541200

Aufwendungen für die Maßnahme: 500,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein