Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Notwendige Fällung eines Baumes in der Hitdorfer Laach
Vorlage
2024/2701
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der notwendigen Fällung der Kanadischen Pappel, Baum Nr. 23, in der Hitdorfer Laach zu.

 

Leverkusen, 19.02.2024

 

gezeichnet:

Di Padova                                             Dick

Bezirksbürgermeisterin                       stv. Bezirksbürgermeisterin

 

 

II.     Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Bei einer Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden an einer Kanadischen Pappel (Populus×euramericana) in der Hitdorfer Laach umfangreiche Schäden aufgrund eines Befalls durch den Zunderschwamm (Fomes fomentarius), eine Pilzart aus der Familie der Stielporlingsverwandten (Polyporaceae), festgestellt. Er befällt geschwächte Laubbäume und bildet an den Stämmen dicke Fruchtkörper. Diese Fruchtkörper sind beim Baum Nr. 23 auf der gesamten Oberkrone zu erkennen. Hieraus resultiert der gut sichtbare Kronenausbruch. Darüber hinaus finden sich im Wurzelanlauf sowohl Fäule als auch Bohrlöcher des Großen Pappelbocks, was zusätzlich die Bruchsicherheit der Pappel gefährdet.

 

Aufgrund der starken Beeinträchtigung der Bruchsicherheit ist eine Fällung unumgänglich. Im belaubten Zustand besteht bei Nässe sogar Gefahr im Verzug.

 

Eine Ersatzpflanzung wird an derselben Stelle erfolgen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 1163,53 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Baum wird mit Fäll-Priorität II (Fällung innerhalb eines Monats) eingestuft. Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im April unabdingbar.