- Notwendige Baumfällung im Bezirk II
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der notwendigen Fällung eines Spitzahorns, Baum Nr. 23, Am Kettnersbusch zu.
Leverkusen, 27.02.2024
gezeichnet:
Dr. Liebetrau Itzwerth
Bezirksbürgermeister stv. Bezirksbürgermeister
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bei einer
Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden am Wurzelstock und am Stammfuß
eines Spitzahorns (Acer platanoides) in der
Straße Am Kettnersbusch umfangreiche Schäden durch fortgeschrittene Fäule festgestellt.
Bei einer genaueren Untersuchung
des Baumes im Rahmen einer Klangprobe mithilfe eines speziellen Gummihammers
konnten weitere Erkenntnisse über den Zustand des Holzkörpers gewonnen werden.
Das Ergebnis ist besorgniserregend und lässt auf umfangreiche Fäulnisschäden und
eine geringe Restwandstärke schließen.
Aufgrund der starken Beeinträchtigung der Bruch- und
Standsicherheit des Spitzahorns, der in einem Wohngebiet steht, ist eine Fällung unumgänglich.
Da die Straße Am
Kettnersbusch derzeit von den Technischen
Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) überplant wird, kann noch nicht gesagt
werden, ob die Ersatzpflanzung an derselben Stelle erfolgen wird.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Bäume wurden mit Fäll-Priorität II (Fällung innerhalb eines Monats) eingestuft. Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II im April unabdingbar.