Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Notwendige Baumfällung im Bezirk II
Vorlage
2024/2707
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der notwendigen Fällung eines Spitzahorns, Baum Nr. 23, Am Kettnersbusch zu.

 

Leverkusen, 27.02.2024

 

gezeichnet:

Dr. Liebetrau                                         Itzwerth

Bezirksbürgermeister                          stv. Bezirksbürgermeister

 

 

II.     Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Bei einer Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden am Wurzelstock und am Stammfuß eines Spitzahorns (Acer platanoides) in der Straße Am Kettnersbusch umfangreiche Schäden durch fortgeschrittene Fäule festgestellt. Bei einer genaueren Untersuchung des Baumes im Rahmen einer Klangprobe mithilfe eines speziellen Gummihammers konnten weitere Erkenntnisse über den Zustand des Holzkörpers gewonnen werden. Das Ergebnis ist besorgniserregend und lässt auf umfangreiche Fäulnisschäden und eine geringe Restwandstärke schließen.

 

Aufgrund der starken Beeinträchtigung der Bruch- und Standsicherheit des Spitzahorns, der in einem Wohngebiet steht, ist eine Fällung unumgänglich.

 

Da die Straße Am Kettnersbusch derzeit von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) überplant wird, kann noch nicht gesagt werden, ob die Ersatzpflanzung an derselben Stelle erfolgen wird.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:    Sachkonto:

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Bäume wurden mit Fäll-Priorität II (Fällung innerhalb eines Monats) eingestuft. Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II im April unabdingbar.