Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Rheinfähre Köln- Hitdorf/Langel GmbH (Rheinfähre)
Vorlage
2024/2709
Aktenzeichen
020-sei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Rheinfähre Köln-Hitdorf/
Langel GmbH die Weisung,

 

1. Herrn Norbert Di Raimondo zum 31.03.2024 als Geschäftsführer der Rheinfähre abzuberufen.

 

2. Herrn Bernd Hibst nach Beschluss zu Punkt 1. zum 01.04.2024 für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der Rheinfähre zu bestellen und mit ihm entsprechende Anstellungsbedingungen auszuhandeln. Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Rheinfähre werden beauftragt, mit Herrn Bernd Hibst einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Rheinfähre Köln- Hitdorf/Langel GmbH ab:

 

Bernd Hibst

 

4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW als stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung:

    

Ufuk Ergen

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1.

 

Herr Norbert Di Raimondo ist zum 01.06.2019 durch die Gesellschafterversammlung der Rheinfähre Köln- Hitdorf/Langel GmbH als Geschäftsführer der Rheinfähre bestellt worden. Ein entsprechender Anstellungsvertrag zwischen der Rheinfähre und Herrn Norbert Di Raimondo ist durch den Dienstleistungsvertrag zwischen der HGK und der Rheinfähre erfolgt.

 

In der Gesellschafterversammlung am 08.01.2024 erklärte Herr Di Raimondo die Kündigung als Geschäftsführer der Rheinfähre. Er reichte ein entsprechendes Schreiben ein. Der Empfang der Kündigung wurde durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung bestätigt. Es wurde sich nunmehr auf die Niederlegung der Geschäftsführung zum 31.03.2024 geeinigt.

 

Zu 2.

 

In der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2024 wurde sich darauf verständigt, dass der neue Geschäftsführer der Rheinfähre durch die Stadt Leverkusen gestellt wird.

 

Herr Bernd Hibst wird als neuer Geschäftsführer der Rheinfähre mit Wirkung zum 01.04.2024 bestellt. Er wird weiterhin die bisherigen Aufgabenstellungen bei der Stadt Leverkusen als Fachbereichsleiter wahrnehmen und die vorgenannte Funktion auf Grundlage eines Minijobs ausüben.

 

Eine Abberufung als Geschäftsführer ist jederzeit möglich.

 

Zu 3.

 

Herr Bernd Hibst soll zukünftig als Geschäftsführer der Rheinfähre Köln- Hitdorf/Langel GmbH tätig sein. Daher wird er von seiner Position als stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung abberufen.

 

Zu. 4.

 

Herr Ufuk Ergen soll als stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung berufen werden.

 

Als Nachfolge von Herrn Hibst als stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der bzw. die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch die erst kurzfristigen Rückmeldungen zu den Besetzungen konnte die Vorlage erst jetzt fertiggestellt werden und wird daher zum Nachtragstermin noch eingebracht.