Betreff
Aufwertung des Schulhofs der städtischen Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch
Vorlage
2024/2716
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der vorgelegten Planung der Verwaltung zur Aufwertung des Schulhofs der Städtischen Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch (GLS) mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 188.000 € - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung - zu.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Adomat                                           Deppe

Begründung:

 

Die Städtische Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch (GLS) an der Ophovener Str. 4 befindet sich im Stadtbezirk III im Stadtteil Schlebusch (Flurstück 155). Die Baumaßnahme dieser Beschlussvorlage umfasst eine Aufwertung des Schulhofs, weshalb die Erschließungen, Parkplätze und weiteren Belange, die das Gebäude betreffen, nicht Bestandteil dieser Baubeschreibung sind.

 

Baubeschreibung:

Im Rahmen der errichteten Erweiterungsbauten für die GLS entfiel ersatzlos eine große Kletterkombination auf dem Schulhof, die vor allem von den Kindern in den Unterstufen genutzt wurde. Darüber hinaus wünscht sich die Schule eine Erweiterung des Sport- und Fitnessangebots auf dem Schulhof und zusätzliche Sitzmöglichkeiten.


Im oberen Schulhof befindet sich eine bestehende Spielfläche mit vereinzelten, in die Jahre gekommenen Spielgeräten. Diese Geräte sollen demontiert und durch ein attraktives Holzspielgerät sowie eine Jugendbank ersetzt werden. Das Holzspielgerät ist eine Kletter- und Balancieranlage mit verschiedenen Seilen und Schwierigkeitsgraden, sodass das Gerät für mehrere Altersgruppen geeignet ist.

 

Der untere Schulhof diente bisher dem freien Spielen, z. B. mit einem Fußball oder Basketball. Dieser großzügige Bereich wird räumlich durch zwei neue Baumstandorte getrennt. Die Bäume bieten zukünftig auch eine natürliche Verschattung beim Fußball- oder Basketballspielen. Die Baumbeete werden mit einer wassergebundenen Wegedecke bestückt, da davon auszugehen ist, dass die Baumbeete beim Spielen regelmäßig betreten werden.

 

Durch eine Calisthenics-Anlage und eine Slackline wird dieser sportiv orientierte Bereich ergänzt, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Pausen ausreichend Optionen haben, um sportlich tätig zu werden. Bei diesen Geräten wird insbesondere der Gleichgewichtssinn und ein gesundes Ganzkörpertraining gefördert, da keine beweglichen Geräte oder Geräte mit Gewichten berücksichtigt werden. Die Geräte wurden mit den Sportlehrerinnen bzw. Sportlehrern der GLS abgestimmt und können zukünftig auch in den Sportunterricht integriert werden.

 

Um noch mehr Aufenthaltsqualität im unteren Schulhofbereich zu schaffen, werden die beiden neuen Spielgeräte durch ein großzügiges Holzpodest unterstützt, das zum Spielen und Verweilen einlädt. Weitere Ausstattungselemente - wie z. B. Sitzbänke - werden im oberen und unteren Schulhof berücksichtigt.

 

Inklusion:

Im Zuge der Aufwertung wurde geprüft, ob bestehende Spielgeräte inklusiv sind. Im Bestand gibt es Tischtennisplatten und auch feste Schachbretter, die mit Rollstühlen unterfahrbar sind. Im oberen Spielbereich gibt es eine Holzhackschnitzelfläche, die für geheingeschränkte Personen einfacher zu betreten ist als eine Sandfläche. In diesem Bereich gibt es außerdem ein niedriges Spielnetz, das - mit Unterstützung - auch von körperlich oder geistig eingeschränkten Kindern genutzt werden kann. Die neuen Spielgeräte sind nicht ausnahmslos von allen Schülerinnen und Schülern zu erreichen; eingeschränkte Personen benötigen bei der Nutzung der Spielgeräte Unterstützung. Nach Rücksprache mit der Schule ist der Bedarf ausreichend umgesetzt.

 

Barrierefreikonzept:

Ein Barrierefreikonzept wird im Rahmen einer Aufwertung nicht erstellt.

 

Nachhaltigkeit, Eingriff und Ausgleich:

Zum Erhalt und zum Schutz der Artenvielfalt, der Förderung der heimischen Wildbienen, der Insekten und der Vögel werden zwei heimische Gehölze eingesetzt, um so einen vielfältigen Lebensraum zu gestalten und im Hinblick auf die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Der Eingriff in den Bestand wird ausgeglichen, da mehr Fläche entsiegelt als versiegelt wird. Eine Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung in Form einer Tabelle und einem Lageplan ist bei diesem Projekt nicht notwendig.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012001 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 188.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Auf der Kontierung FiStelle 67001305012001 - Außenanlagen an Schulen/FiPo 783300 stehen dem FB 67 im Jahr 2024 insgesamt 240.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein