Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, das Vollzeitäquivalent im Standort der AWO (Arbeiterwohlfahrt) Kreisverband Leverkusen e. V. der „Frühen Hilfen“ im „Opladener Laden“ von einer 0,5 auf eine 1,0 Vollzeitstelle (VZ-Stelle) auszuweiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der AWO hierfür die Mittel in Höhe für eine weitere 0,5 Vollzeitstelle (VZ-Stelle) gemäß TVöD SuE11b oder analoger Tarifzahlung der Trägerin für die entsprechende Aufgabenstellung zur Verfügung zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Der „Opladener Laden“ hat am 01.12.2017 als vierter Standort der „Frühen Hilfen“ in Leverkusen seine Arbeit aufgenommen. Zum 31.12.2022 leben in Leverkusen-Opladen 25.494 Einwohner*innen, wovon 1.364 Personen im Alter von null bis sechs Jahren sind. 21 % der Kinder von null bis sechs Jahren leben in Leverkusen-Opladen in einer Bedarfsgemeinschaft. Von Beginn an war der „Opladener Laden“ mit einer 0,5 VZ-Stelle für den Bereich der „Frühen Hilfen“ im Vergleich zu anderen Standorten unterbesetzt. Die anderen Projektstandorte verfügen über eine 1,0 VZ-Sozialpädagogische Fachkraft und eine 0,33 VZ-Psychologische Fachkraft.
Die „Frühen Hilfen“ in Leverkusen haben ein umfassendes Konzept; dazu gehört die Teilnahme der Mitarbeitenden an diversen Gremien, wie z. B. Arbeitskreisen, Großteams, Fachtagen und weiteren Terminen mit Netzwerkpartner*innen außerhalb der jeweiligen Einrichtung und der bzw. des jeweiligen Träger*in. Die Durchführung eigener Angebote und die niedrigschwellige Beratung gehören ebenso zu ihren Aufgaben, wie die Gestaltung und Organisation eines abwechslungsreichen Programms. So lautet ein Qualitätsmerkmal „Präsenz durch die Schaffung täglicher, verbindlicher und dauerhafter Angebote, die sich an der aktuellen Lebenssituation der (werdenden) Eltern und Kinder orientieren“.
Aufgrund der derzeitigen personellen Ausstattung von einem 0,5 VZ-Äquivalent ist das tägliche, verbindliche und dauerhafte Sicherstellen der Angebote nicht umsetzbar. In Krankheits- oder Urlaubszeiten gibt es keine Vertretung und die Kontinuität ist somit nicht gesichert. In solchen Situationen ist der „Opladener Laden“ gezwungen, zu schließen und die Kontaktmöglichkeit für Eltern und Familien ist damit nicht gegeben.
Im Dezember 2020 wurde die Zielgruppe der „Frühen Hilfen“ um die Kinder von null bis drei Jahren auf Kinder bis zum Schuleintritt erweitert. Damit steigt die Anzahl der Besucher*innen und das Angebotsspektrum erweitert sich. Außerdem ist der „Opladener Laden“ im Jahr 2023 mit der Gruppe „Kind und Kegel“ an den Start gegangen und hat die Konzeptionierung maßgeblich begleitet. Der „Opladener Laden“ ist der erste Standort in Leverkusen mit einer Gruppe für Kinder mit Behinderung bzw. besonderen Bedarfen.
Zudem ist durch die 0,5 VZ-Stelle kein fachlicher Austausch innerhalb des Standorts möglich. Dem Qualitätsmerkmal eines „fachlichen Diskurses unter den Mitarbeitenden im Rahmen regelmäßiger Dienstbesprechungen“ kann dementsprechend nicht nachgekommen werden. Die bisherigen Räumlichkeiten des „Opladener Ladens“ waren sehr beengt und Gruppenangebote mussten ausgelagert werden. Ab März 2024 bekommt der „Opladener Laden“ mit den Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Goetheplatzes einen weiteren Standort hinzu, auch dieser muss bespielt werden.
Die im Konzept geforderte Vielzahl bzw. Vielfalt der Angebote ist nicht leistbar. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, eine zusätzliche 0,5 VZ-Stelle im Bereich der „Frühen Hilfen“ einzurichten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
x Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 061501/510006150103
in Höhe von 39.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Personal-/Sachaufwand: ca. 39.000 € plus
Tarifsteigerungen
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
nein |
ja nein |
ja nein |
ja nein |