Beschlussentwurf:
Dem Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften für parteipolitische Veranstaltungen wird zugestimmt:
Nutzung städtischer
Liegenschaften für parteipolitische Veranstaltungen
- Die Nutzung von Räumlichkeiten der Schulen für Veranstaltungen von Parteien ist gemäß bestehender Beschusslage (Ratsbeschlüsse vom 19.02.2024 zu den Vorlagen Nrn. 2023/2639, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen, und 2024/2669, Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen) ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Schule lädt selbst zu eigenen Veranstaltungen der Schule politische Gäste, z. B. für eine Podiumsdiskussion, ein.
2.
Eine Nutzung städtischer Jugendhäuser für Veranstaltungen
von Parteien ist ab sofort ausgeschlossen.
3.
Die folgenden öffentlichen Gebäude können von
Parteien für ihre Veranstaltungen - unter Berücksichtigung der jeweiligen
Regelungen - grundsätzlich genutzt werden:
- Forum,
- Schloss Morsbroich,
- Quartierstreff Dönhoffstraße/Alte Feuerwache,
- Quartierstreff Im Hederichsfeld,
- Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer,
- Villa Zündfunke,
- Stadthalle Hitdorf,
- Villa Wuppermann – Bürgerzentrum und
- Altes Bürgermeisteramt Schlebusch.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Mit den Ratsbeschlüssen vom 19.02.2024 zu den Vorlagen Nrn. 2023/2639, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung,
Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in
städtischen Schulen, und 2024/2669, Entscheidung über
den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen, wurde
eine Nutzung von
Räumlichkeiten der Schulen für Veranstaltungen von Parteien ausgeschlossen, es
sei denn, die jeweilige Schule lädt selbst zu eigenen Veranstaltungen der
Schule politische Gäste, z. B. für eine Podiumsdiskussion, ein. Die Verwaltung
wurde mit dem Ratsbeschluss vom 19.02.2024 zu Punkt 3 der Vorlage Nr. 2024/2669
beauftragt, zeitnah ein Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften
für parteipolitische Veranstaltungen zu erstellen und dem Rat zur Entscheidung
vorzulegen. Dem kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach.
Zu Punkt
1 des Konzepts:
Auf die
Begründung zum Ausschluss der Räumlichkeiten von Schulen für Veranstaltungen
von Parteien in den Vorlagen Nrn. 2023/2639 und 2024/2669 wird verwiesen.
Zu Punkt
2 des Konzepts:
Die Jugendeinrichtungen der Stadt unterliegen der
Neutralität und müssen im Grundsatz den Jugendlichen zur Verfügung stehen,
ihnen als Schutzraum dienen und ein Gefühl der Sicherheit und Offenheit
vermitteln. Vor diesem Hintergrund
soll zukünftig auch eine Nutzung der Räumlichkeiten von Jugendhäusern für
Veranstaltungen der Parteien ausgeschlossen werden.
Zu Punkt
3 des Konzepts:
Für die
Nutzung der einzelnen, im Gesamtkonzept unter Punkt 3 vorgesehenen,
Räumlichkeiten durch Parteien werden die nachstehenden Erläuterungen zur
Kenntnis gegeben.
Forum
(Dezernat I - Oberbürgermeister/Fachbereich 18 - Kultur und
Stadtmarketing)
Alle Räume sind mietbar.
Schloss Morsbroich
(Dezernat I - Oberbürgermeister/Fachbereich 18 - Kultur und
Stadtmarketing)
Vermietet werden:
-
Innerer Schlosspark/Bühne,
-
Gartensaal und
-
Spiegelsaal (nach besonderer Freigabe durch die
Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister).
Quartierstreff Dönhoffstraße/Alte Feuerwache
(Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport)
Der Quartierstreffpunkt
Dönhoffstraße/Alte Feuerwache ist als Bestandteil des „Integrierten
Handlungskonzepts (InHK) Leverkusen-Wiesdorf“ und als mit Mitteln aus der Städtebauförderung
von Bund und Land gefördertes Projekt insbesondere verschiedenen bürgernahen
Projekten und Aktionen gewidmet, die das Leben und Zusammenleben für alle
Bürger*innen im Stadtteil verbessern.
Der Quartierstreff Wiesdorf ist
ein Projekt der Stadt Leverkusen (Fachbereich Soziales in Kooperation mit dem
Fachbereich Kinder und Jugend). Die Umsetzung erfolgt gemeinschaftlich durch
das Diakonische Werk in Kooperation mit der Katholischen Jugendagentur LRO
gGmbH.
Der Betreiber stellt ein
niederschwelliges Beratungs- und Informationsangebot in den Räumlichkeiten zur
Verfügung und koordiniert Angebotsstrukturen im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf.
Zukünftig wird zudem im
Erdgeschoss der Alten Feuerwache Wiesdorf der ehemalige Fahrzeugraum als
Veranstaltungsraum nutzbar sein. Im ersten Obergeschoss stehen zwei
Besprechungsräume für Beratungen zur Verfügung.
Erste Beratungsangebote sollen
Anfang April starten. Das Erdgeschoss ist aktuell noch nicht für
Veranstaltungen freigegeben.
Quartierstreff Im Hederichsfeld
(Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport)
Beim Quartierstreff
Im Hederichsfeld ist die Mehrzweckhalle buchbar.
Politische Parteien
können die Mehrzweckhalle nutzen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass der
vorrangige Zweck des Quartierstreffs als Ort für Bürger*innen, Vereine und
Verbände zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens und des bürgerschaftlichen
Engagements nicht gefährdet wird. Zu letztgenanntem Zweck wurden für dieses
Projekt entsprechende Fördermittel bewilligt.
Der Nutzungsvertrag
wird derzeit erst durch die zukünftige Betreiberin Job Service
Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) finalisiert. Voraussichtlich
kann der Betrieb im Quartierstreff im Laufe des Jahres 2024 aufgenommen werden.
Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer
(Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport)
Das Industriemuseum
Freudenthaler Sensenhammer befindet sich in der Trägerschaft des Fördervereines
Freudenthaler Sensenhammer.
Dieser lässt nur in
jeweiliger Einzelfallgenehmigung nach dortiger Antragstellung mit Beschreibung
der Veranstaltung die Nutzung seiner Räumlichkeiten
-
Schmiedehalle,
-
ehem.
Schlosserei (als Seminarraum) und
-
Außenanlagen
zu.
Nutzungsentgelte und Bedingungen werden von dort ausgehandelt und können nicht
pauschal festgelegt werden.
Villa Zündfunke
(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)
Das Objekt Villa Zündfunke, Hitdorfer Straße 196, ist vollständig übergeben/vermietet an den Verein Villa Zündfunke e.V. als Stadtteilzentrum.
Nach dem Vertrag beabsichtigt
der Mieter, den Mietgegenstand möglichst kooperativ zu nutzen und soweit als
möglich andere im Stadtteil beheimatete Vereine, Initiativen, Gruppierungen und
Bürger*innen in die Nutzung mit einzubeziehen.
Über Art und Umfang der Nutzung der Villa Zündfunke entscheidet der Verein nach den Vorgaben aus dem Vertrag (mit der Stadt), der Satzung und den entsprechenden behördlichen Genehmigungen und Auflagen.
Laut Vertrag sind Veranstaltungen, die ihrem Inhalt nach gegen die Ziele des Grundgesetzes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, nicht zugelassen.
Stadthalle Hitdorf
(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)
Das Objekt in der Hitdorfer Straße 113 ist vollständig übergeben/vermietet an den Dachverband Hitdorfer Vereine e.V.
Die Nutzung erfolgt durch Hitdorfer Vereine und Hitdorfer Bürger*innen für ihre jeweiligen Aktivitäten.
Laut Nutzungsvertrag sind Veranstaltungen, die ihrem Inhalt nach gegen die Ziele des Grundgesetzes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, nicht zugelassen.
Alles weitere in Bezug auf Art und Umfang der Nutzung entscheidet der Dachverband in eigener Verantwortung.
Laut Vertrag steht der Eigentümerin (Stadt) das Recht zu, das Objekt für eigene oder im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen unentgeltlich zu nutzen.
Villa Wuppermann – Bürgerzentrum
(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)
Das Objekt in der Mülheimer Straße 14 ist per Betriebsführungsvertrag vollständig an die JSL übergeben als Bürgerhaus.
Die JSL vermietet die Räume für Versammlungen, Übungszwecke, Feierlichkeiten und gewerbliche Zwecke.
Laut Benutzungs- und Entgeltordnung (Ratsbeschluss vom 04.02.2002) steht die Villa Wuppermann – Bürgerzentrum Vereinigungen und Einzelpersonen des Stadtgebietes Leverkusen für nicht gewerbliche Veranstaltungen (z. B. Übungsbetrieb eines Vereines, Versammlung einer Partei, Feier einer Privatperson) zur Verfügung.
Soweit für die vorgenannten
Zwecke nicht belegt, können auch gewerbliche Nutzungen Einzelner oder Gruppen
des Stadtgebietes Leverkusen (z. B. für Aus- und Fortbildung,
Informationsveranstaltungen) zugelassen werden.
Nicht im Stadtgebiet wohnende Personen und auswärtige Vereinigungen können das
Bürgerzentrum für nicht gewerbliche und gewerbliche Veranstaltungen nutzen,
soweit keine Meldungen innerstädtischer Interessenten vorliegen oder zu
erwarten sind.
Im abzuschließendem Vertrag ist von der Interessentin/dem Interessenten der Zweck der Veranstaltung zu bezeichnen. Die Nutzerin/der Nutzer hat auf Verlangen der Stadt ausführliche Auskunft über die Veranstaltung und den Ablauf zu geben.
Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Benutzungsvertrages besteht nicht.
Altes Bürgermeisteramt Schlebusch
(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)
Das Objekt in der Bergischen Landstraße 28 ist vollständig
übergeben/vermietet an den Caritasverband Leverkusen e.V. als
generationsübergreifende Begegnungsstätte.
Per Kooperationsvertrag zwischen dem Caritasverband und dem Verein Altes Bürgermeisteramt e.V. (ABA) betreibt der ABA die Begegnungsstätte.
Jede Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist laut Vertrag ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters untersagt.
Weitergehende Regelungen zur Vermietung der Räumlichkeiten enthält der Vertrag nicht.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja – ergebniswirksam bei den jeweiligen
Vermietern
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |