Beschlussentwurf:
1. Zu den Pflegemaßnahmen der Grünflächen erhält die „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“, Veranstalterin der „Opladener Bierbörse“, gegen Vorlage eines entsprechenden Kostennachweises einen Betrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro brutto.
2. Der Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) nutzt die Veranstaltung für Werbezwecke in Sachen Kultur und sponsert diese mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro brutto.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
(zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Begründung:
Im Jahr 2024 organisiert
die „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“, An der Schusterinsel 14, 51379
Leverkusen, die 37. Opladener Bierbörse. Diese findet wie jedes Jahr auf dem Wiesengelände der Opladener
Schusterinsel und in Teilen der Opladener Lindenallee (vormals Kastanienallee)
statt. Traditionell zieht dieses volksfestähnliche Event, das immer um das
zweite Augustwochenende herum bislang an vier Tagen von Freitag bis Montag
durchgeführt wird, zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Leverkusen sowie
überregionaler Umgebung an. Zuletzt präsentierten sich den Besuchenden hier
etwa 70 Bier- und Speisestände. Sonntags und montags fand darüber hinaus stets
auf einer großen Open-Air-Bühne ein abwechslungsreiches musikalisches Programm
statt, dessen krönender Abschluss immer der Auftritt von „Guildo Horn und die
Orthopädischen Strümpfe“ bildete.
Die Opladener
Bierbörse ist für Leverkusen eine nicht wegzudenkende Veranstaltung, an deren
Erhalt in der bisherigen Form ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Darüber hinaus stellt die „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“ ganzjährig -
außerhalb der oben genannten Zeit - die gesamte Fläche kostenfrei der
Öffentlichkeit zur Verfügung. So wird die Wiese regelmäßig gerne zu sportlichen
Zwecken durch Sportgruppen sowie auch als Spielwiese von Familien mit Kindern
genutzt. Die sauber angelegten Spazierwege werden intensiv durch die
Bevölkerung genutzt.
Herr Nolden von der
„Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“ informierte die Verwaltung im vergangenen
Jahr, dass er die Bierbörse ab 2024 voraussichtlich nur noch an drei anstatt an
vier Tagen stattfinden lassen wolle. Der Montag, an dem seit vielen Jahren der
beliebte Künstler „Guildo Horn und die Orthopädischen Strümpfe“ zum Abschluss
der Bierbörse auftritt, würde entfallen. Die Gründe für diese Überlegungen
wären insbesondere die hohen naturschutzrechtlichen Auflagen, die für die
Einbeziehung der im Landschaftsplan liegenden Opladener Lindenallee anfallen. Die
dort für den Auf- und Abbau zu treffenden Schutzmaßnahmen seien durch das
Veranstaltungsbüro alleine nicht einzuhalten.
Auch die Kosten in
Höhe von ca. 20.0000 Euro jährlich für die Durchführung von Pflegemaßnahmen,
die ganzjährig für den großen Platz sowie die Opladener Lindenallee bis Höhe
des Gebäudes Brückenstraße 22 anfallen, würden die Durchführung der Bierbörse
für das Veranstaltungsbüro nicht mehr attraktiv gestalten.
Um die Bierbörse in
Opladen im gewohnten Umfang zu erhalten, hat die Stadt Leverkusen nach
Möglichkeiten gesucht, das Veranstaltungsbüro hierbei zu unterstützen. Zwischen
der Stadt Leverkusen und der „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“ besteht ein
Nutzungsvertrag für das Wiesengelände der Opladener Schusterinsel und in Teilen
der Opladener Lindenallee (vormals Kastanienallee). Darin ist ein jährliches
Nutzungsentgelt festgelegt, das aktuell 5.000 Euro beträgt. Rechtlich besteht
für die Stadt Leverkusen keine Möglichkeit, von der Erhebung der Pacht
abzusehen. Die Sparkasse Leverkusen unterstützt jedoch das Veranstaltungsbüro
mit einem erhöhten Sponsoring-Betrag.
Hinsichtlich der
Pflegekosten kann das Veranstaltungsbüro gegen Erbringung eines
Kostennachweises durch den Fachbereich Stadtgrün (FB 67) die Erstattung eines
Betrags in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Da die Bierbörse als
Publikumsmagnet sehr gut geeignet ist, für städtische Veranstaltungen zu
werben, wird der Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) mit dem Betrag
in Höhe von 5.000 Euro als Sponsor auftreten. Der Fachbereich Umwelt (FB 32) wird
eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen beauftragen, um für die
Vorhabenträgerin die im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten-
und Biotopschutzsicht zu überwachen und/oder umfassend auf alle Rechtsbereiche
des zu beachtenden Umweltschutzes hinzuweisen und deren Einhaltung einzufordern.
Wie oben bereits
erwähnt, beziehen sich die hohen naturschutzrechtlichen Auflagen auf die
Flächen entlang der Opladener Lindenallee. Bei ausschließlicher Nutzung der
großen Wiesenfläche fallen keinerlei Auflagen an. Der Auf- und Abbau muss durch
ein Veranstaltungsmanagement erfolgen, für das das Veranstaltungsbüro verantwortlich
ist. Den Hinweis hierzu nimmt der FB 32 in seinen Auflagenkatalog auf.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |