Betreff
Durchfahrtsverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach
Vorlage
2024/2761
Aktenzeichen
cl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Das Durchfahrtsverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach wird nach der erfolgten Fertigstellung des Kreisverkehr Rennbaumstraße zum 01.06.2024, zunächst testweise bis zum 31.12.2024, aufgehoben.

 

2.    Die den Anwohnenden der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraßen, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen ausgestellten Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnitts laufen zum 31.05.2024 aus und werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Bestand des Durchfahrtsverbots nicht mehr verlängert.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

1. Sachverhalt

Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Neukronenberger Straße beschloss die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in ihrer Sitzung am 13.03.2012 folgende Maßnahmen:

 

  • Sperrung des o.g. Straßenabschnitts durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge),
  • ausschließlich Anwohnende der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder – die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung beträgt 30,00 € je Fahrzeug bzw. Kraftrad.

 

Die Regelung trat zum 01.06.2012 in Kraft und sollte schlussendlich bis zum Abschluss des Umbaus des Kreisverkehrs Rennbaumstraße gelten.

 

Eine generelle Aufhebung der Durchfahrtsbeschränkung aufgrund von zahlreichen Beschwerden von Anwohnenden der umliegenden Straßen wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 16.09.2012, abgelehnt.

 

2. Vorschlag einer zukünftigen Regelung

Der Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße ist mittlerweile abgeschlossen. Somit ist nicht mehr mit vermehrtem Durchgangsverkehr auf der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach zu rechnen. Der Verkehr am Kreisverkehr läuft nach Fertigstellung durchaus flüssig. Das Durchfahrtsverbot sollte zum 01.06.2024 zunächst testweise bis zum 31.12.2024, aufgehoben werden.

 

Die Beschilderung wird durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR(TBL) lediglich zugedeckt/abgeklebt und die Öffnung für den Durchgangsverkehr zunächst seitens der Verwaltung bis zum 31.12.2024 beobachtet. Es erfolgen jeweils Verkehrszählungen vor Aufhebung der Sperrung sowie im Testzeitraum. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Anwohnenden sich äußern werden. Diese Äußerungen werden ausgewertet. Über das Ergebnis wird im ersten Turnus 2025 berichtet und beraten.

 

Da die Ausnahmegenehmigungen für die o. g. Anwohnenden zum 31.05.2024 auslaufen, werden diese nach Ablauf zunächst nicht mehr verlängert und das Ergebnis der Verkehrsbeobachtung abgewartet.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Ausnahmegenehmigungen für die Anwohnenden zum 31.05.2024 auslaufen und nicht mehr verlängert werden sollen, ist ein Beschluss noch in der Sitzung im laufenden Turnus erforderlich. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.