- Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 08.04.2024 zur Vorlage Nr. 2024/2654
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 08.04.2024 zur Vorlage Nr. 2024/2654 „Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.
2. Der Rat
der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 08.04.2024 zur Vorlage Nr. 2024/2654 „Amtshilfeersuchen der
Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an
den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ auf und beschließt, dem Amtshilfeersuchen
der Autobahn GmbH des Bundes vom 11.01.2024 nachzukommen und die angeforderten
Unterlagen auszuhändigen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In seiner Sitzung am 08.04.2024 hat der Rat
der Stadt Leverkusen die Vorlage Nr. 2024/2654 „Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des
Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen
der A3 am Willy-Brandt-Ring“ beraten, die den folgenden Beschlussentwurf enthält:
„Der Rat beschließt,
dem Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes vom 11.01.2024 nachzukommen
und die angeforderten Unterlagen auszuhändigen.“
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat zu der vorgenannten Vorlage in seiner Sitzung am 08.04.2024 abschließend den folgenden Beschluss
gefasst:
Wie Vorlage
dafür: 1 (Aufbruch Leverkusen)
dagegen: 40 (12 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 AfD, 2 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)
Enth.: 1 (OB)
Damit ist die Vorlage abgelehnt.“
Da dieser Beschluss das geltende Recht
verletzt, ist er gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister schriftlich zu
beanstanden.
Wie in der
Begründung der Vorlage Nr. 2024/2654 aufgeführt, ist die Verwaltung (hier der
Fachbereich Tiefbau, FB 66) zur Übergabe von signaltechnischen Unterlagen für
die beiden Anschlussstellen der A3 auf dem Willy-Brandt-Ring für eine
Verkehrsuntersuchung verpflichtet. Der gesetzlich festgelegte Aufgabenbereich
bzw. das Portfolio hinsichtlich der Planung, dem Bau und dem Betrieb der
Autobahnen sowie ihrer dazugehörigen Anlagen sind in § 3 des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geregelt.
Nach den vorliegenden Informationen ist ein Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfale (VwVfG NRW) - wenn z. B. datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen oder sonst eine rechtliche Unmöglichkeit besteht, durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden oder die Hilfe einen unzumutbaren Aufwand bedeuten würde - weiterhin nicht erkennbar.
Dem Rat wird mit dem Beschlusspunkt 2 der Vorlage Nr. 2024/2782 nunmehr vorgeschlagen, seinen am 08.04.2024 gefassten Beschluss zur Vorlage Nr. 2024/2654 „Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ aufzuheben. Verbleibt der Rat der Stadt Leverkusen nach nochmaliger Beratung gemäß § 54 Abs. 2 S. 4 GO NRW bei seinem Beschluss, wird der Oberbürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einholen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |