Beschlussentwurf:
Das sogenannte „Bürger-WiFi“, das gemäß Ratsbeschluss vom 14.12.2015 grundsätzlich in allen städtischen Gebäuden zur Verfügung gestellt werden soll, wird in den städtischen Kindertagesstätten und in den städtischen Schulen nicht als freies virtuelles WLAN auf den Accesspoints eingerichtet.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Am 14.12.2015 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass in allen städtischen Gebäuden ein frei zugängiges WLAN für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten ist (siehe Antrag Nr. 2015/0815). Da eine Differenzierung hinsichtlich der Gebäude im Rahmen des Beschlusses nicht vorgenommen wurde, müsste das sogenannte „Bürger-WiFi“ auch in den städtischen Kindertagesstätten und den städtischen Schulen zur Verfügung gestellt werden. Im Zuges des Ausbaus des flächendeckenden WLAN in Schulen würde dies jedoch zu unterrichtlichen Problemen in den Schulen führen, da die Schülerinnen und Schüler die Sperren und Einschränkungen sowie die Maßnahmen zum Jugendschutz, die auf dem pädagogischen WLAN gesetzt wurden, umgehen könnten.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass das in den Klassenräumen zur Verfügung gestellte WLAN auch außerhalb des Gebäudes sehr gut empfangen werden kann. Dies ist grundsätzlich auch so gewollt, damit auf den Außenflächen der Schulen ebenfalls mit digitalen Medien gearbeitet werden kann. Dort, wo das „Bürger-WiFi“ aktuell zur Verfügung steht bzw. stand, wird dieser freie Internetzugang jedoch außerhalb der Nutzerzeiten von Jugendlichen genutzt. Mit dieser Nutzung geht oft ein Vermüllen der Außengelände sowie eine Lärmbelästigung für die unmittelbare Nachbarschaft einher. Gleiches gilt für die Kindertagesstätten, soweit dort der Ausbau des WLAN erfolgt ist.
Da die Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Internetzugängen mittlerweile auch mit Blick auf den Ausbau der 4G- und 5G-Netze umfassend ist und das „Bürger-WiFi“ in den Schulen und den Kindertagesstätten von den Nutzenden nicht benötigt wird, empfiehlt die Verwaltung vor dem Hintergrund der o. g. Fakten, dass in diesen städtischen Gebäuden das „Bürger-WiFi“ nicht zur Verfügung gestellt wird.
Sofern im Einzelfall ein freier Internetzugang notwendig wird (Vermietungen, Veranstaltungen etc.), kann vom Fachbereich Schulen (FB 40) kurzfristig einen Zugang zeit- und zielgenau zur Verfügung gestellt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |