Betreff
Übernahme der Vispero GmbH durch die Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2024/2802
Aktenzeichen
020-01-06-20
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, der Übernahme der Vispero GmbH (Vispero) auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrags (Anlage 1 der Vorlage) zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Übernahme der Gesellschaft nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars, erforderlich werden, bedarf es keiner neuen Weisung.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

Begründung:

 

Hintergrund:

Der Fachkräftemangel ist in der Krankenhauslandschaft in Deutschland weit fortgeschritten und wird für die Krankenhäuser, wie auch das Klinikum Leverkusen, vor allem im Bereich der Pflege, in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Neben einer Weiterentwicklung der pflegerischen Ausbildung rückt die langfristige Bindung von Fachkräften am Klinikum weiter in den Vordergrund. Ebenfalls wurden in den letzten Jahren bereits konzeptionelle Ideen entwickelt, um in der Akquise von Fachkräften eine professionelle Struktur zu schaffen.

 

Der Geschäftsführung des Klinikums ist die Bedeutung bewusst, die Akquise, Ausbildung und langfristige Bindung von Fachkräften am Klinikum Leverkusen weiterzuentwickeln, um dem im deutschen Gesundheitswesen vorhandenen Fachkräftemangel entgegenzusteuern. Darüber hinaus ist die Erweiterung der Bettenkapazitäten im Klinikum Leverkusen in Planung, um dem wachsenden Bedarf an qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung und den steigenden Patientenzahlen gerecht zu werden.

 

Übernahme der Vispero GmbH:

Mit der Übernahme der Vispero wird neben dem Ausbau der eigenen Krankenfachpflegeschule eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Pflegeakquise am Klinikum Leverkusen qualitativ weiterzuentwickeln. Die Vispero ist eine Agentur zur Vermittlung von Fachkräften im Gesundheitswesen. Im Rahmen ihrer Arbeit schließt die Vispero Lücken des Arbeitsmarktes durch qualifizierte, kulturell und sprachlich versierte Bewerberinnen und Bewerber aus Süd-Ost-Europa. Insbesondere in den Regionen des Westbalkans erfolgt eine qualitativ hochwertige Ausbildung und es besteht ein Pool an qualifizierten Fachkräften, die in Westeuropa oder Deutschland arbeiten möchten.

 

Aktuell verzeichnet Vispero eine hohe Zahl von Anfragen von Fachkräften, die an einer Vermittlung in den deutschen Arbeitsmarkt interessiert sind. Aufgrund der Entwicklung und Gesetzeslage zur Zuwanderung und der hohen Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlichen Problemen bei der Fachkräftegewinnung können auch in den nächsten Jahren massiv Fachkräfte aus Drittstaaten gewonnen werden. Zwischen den am Klinikum Leverkusen und der Vispero handelnden Personen besteht seit Jahren eine lange Geschäftsbeziehung, welche im Rahmen der Akquirierung von Fachkräften von äußerst positiven Erfahrungen geprägt ist. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsführung des Klinikums Leverkusen die Übernahme der Vispero als einen strategisch wichtigen Schritt an.

 

Diese hätte wesentliche Vorteile für das Klinikum Leverkusen zur Folge. Insbesondere würde dies zu einer deutlichen Kosteneinsparung führen, da im Falle einer Übernahme und einer damit verbundenen Eingliederung in das Klinikum Leverkusen lediglich Selbstkosten im Klinikum Leverkusen entstehen würden, da die Vermittlungsgebühr vollständig eingespart würde. Im Falle einer Übernahme sollen das Integrationsmanagement und das Onboarding eingegliedert werden, wodurch der Erhalt der Fachkräfte am Klinikum Leverkusen sichergestellt wird, da die professionelle und langfristige Integration in eine neue Arbeitswelt von großer Relevanz ist.

 

Die Gewinnung und Vermittlung dient ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von in einen Krankenhausplan aufgenommenen Einrichtungen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, einschließlich ihrer Tochterunternehmen. Der öffentliche Zweck wird dadurch zulässigerweise sogar über die Stadtgrenzen von Leverkusen hinaus erfüllt (§107 Abs. 4 Satz 2 GO NRW).

 

Personalie - Herr Petrovic

Derzeit ist Herr Nikola Petrovic geschäftsführender Gesellschafter der Vispero. Im Rahmen der Übernahme wird die langfristige Bindung von Herrn Petrovic als Geschäftsführer mit seinem weiten Erfahrungsschatz und seinem weitreichenden Netzwerk beabsichtigt, da durch diese Personalie der Erfolg des Unternehmens sichergestellt wird. Das Gehalt soll anreizbezogen mit variablen Bestandteilen verhandelt werden, damit ein Erhalt der aktuell vorhandenen Qualität im Rahmen der Fachkräfteakquise sichergestellt, bzw. noch weiter gesteigert wird.

 

Business Case:

Informationen hierzu sind der nichtöffentlichen Anlage 2 zu entnehmen.

 

Zusammenfassung

Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen wird in den nächsten Jahren weiter voranschreiten. Im Zuge der geplanten Erweiterungen am Klinikum Leverkusen ist eine professionelle Gestaltung der Pflegeakquise unumgänglich, damit die Gesundheitsversorgung der Leverkusener Bevölkerung in den kommenden Jahren sichergestellt werden kann. Die Übernahme der Vispero und die damit verbundene Eingliederung in den Konzern des Klinikums Leverkusen ermöglicht die Weiterentwicklung der professionellen Pflegeakquise von ausländischen Fachkräften sowie eine Kosteneinsparung in diesem Bereich in den nächsten Jahren. Weiterhin ist es von großer Bedeutung, das vorhandene Integrationsmanagement der Vispero zu nutzen, damit ein Erhalt der akquirierten Pflegekräfte sichergestellt wird und die aktuellen Bedingungen am Klinikum Leverkusen in diesem Bereich stetig verbessert werden. Dies beinhaltet unter anderem die Optimierung der Vermittlung der neu zu erlernenden Sprache und die soziale Integration in eine neue Kultur.

 

Die Beschlussfassung zur Übernahme der Vispero erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen und vorbehaltlich einer Einwilligung der Bezirksregierung Köln in den Gremiensitzungen des Klinikums Leverkusen vom 20.03.2024.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Verwaltung wurden die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Informationen erst mit E-Mail vom 12.04.2024 zur Verfügung gestellt. Somit konnte die Vorlage erst jetzt kurzfristig erstellt werden und wird nun zum Nachtragstermin eingereicht. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 06.05.2024 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.