Betreff
Genehmigung der Bestellung sowie Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Leverkusen
Vorlage
2024/2805
Aktenzeichen
020-01-72-03-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Genehmigung der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 23.04.2024 vorgenommenen vorzeitigen Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2029.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Genehmigung der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 23.04.2024 vorgenommenen Bestellung von Herrn Oliver Klenner als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2029.

 

 

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 23.04.2024 Herrn Markus Grawe für die Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2029 zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes vorzeitig wiederbestellt. Ebenfalls in der Sitzung am 23.04.2024 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen Herrn Oliver Klenner zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bestellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Bestellung und die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat der Stadt.

 

Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Grawe endet am 28.02.2026. Herr Grawe hat eine Niederlegungserklärung unterzeichnet, die eine neue Vertragslaufzeit ab dem 01.06.2024 ermöglicht.

 

Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des SpkG NRW.


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte erst nach erfolgter Beschlussfassung im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen erstellt werden. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen in der Sitzung am 06.05.2024 ist erforderlich, da die Bestellung und die Wiederbestellung jeweils schon zum 01.06.2024 erfolgen sollen.