Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen bestellt als
1. stellvertretende Schriftführerin: Frau Sandra Esser
2. stellvertretende Schriftführerin: Frau Judith ter Borg
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Nach § 58, Absatz 2, Satz 1 in Verbindung mit § 52, Absatz 1,
Satz 2 GO NRW bestellt der Ausschuss den/die Schriftführer/-in und dessen/deren
Vertreter/-innen.
Aus Gründen der Prozessoptimierung und zur Vereinfachung von
Verwaltungsabläufen soll eine Änderung bei der Wahrnehmung der
stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen
vorgenommen werden.
Als 1. stellvertretende Schriftführerin soll Frau Sandra Esser und als 2. stellvertretende Schriftführerin Frau Judith ter Borg bestellt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1217/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)