Betreff
Bestellung der stellvertretenden Schriftführer/-innen
Vorlage
1217/2011
Aktenzeichen
kos-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen bestellt als

 

1. stellvertretende Schriftführerin:                Frau Sandra Esser

 

2. stellvertretende Schriftführerin:                Frau Judith ter Borg

 

 

gezeichnet:

 

Adomat

 

Begründung:

 

Nach § 58, Absatz 2, Satz 1 in Verbindung mit § 52, Absatz 1, Satz 2 GO NRW bestellt der Ausschuss den/die Schriftführer/-in und dessen/deren Vertreter/-innen.

 

Aus Gründen der Prozessoptimierung und zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen soll eine Änderung bei der Wahrnehmung der stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen vorgenommen werden.

 

Als 1. stellvertretende Schriftführerin soll Frau Sandra Esser und als 2. stellvertretende Schriftführerin Frau Judith ter Borg bestellt werden. 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   1217/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

-

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)