Betreff
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Leverkusen
Vorlage
2024/2856
Aktenzeichen
020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Wasserversorgungskonzept zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister, es der Bezirksregierung Köln vorzulegen.

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                     Molitor                                   Lünenbach


Begründung:

Die Gemeinden haben für ihr Stadtgebiet nach § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Dieses Konzept ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben.

Die Stadt Leverkusen hat mit der Erstellung des Konzepts die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) beauftragt. Die EVL hat sich mit den anderen Leverkusener Wasserversorgungsunternehmen ins Benehmen gesetzt und das vorliegende Wasserversorgungskonzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein