Betreff
Bebauungsplan 279/II "Opladen - Kita und Wohnen westlich Sandstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2024/2913
Aktenzeichen
613/26-Fri
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 279/II “Opladen - Kita und Wohnen westlich Sandstraße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen, Flur 1, und beinhaltet die Flurstücke 1046, 1047 und 1069. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe


Begründung:

 

Der Grundstückseigentümer und die Stadt Leverkusen sind daran interessiert, im Stadtteil Leverkusen-Opladen im Bereich westlich der Sandstraße und nördlich der Gebhardstraße eine 4-gruppige Kindertagesstätte (Kita) sowie einen Wohnungsbau im Mehrfamilienhaussegment (teilweise im geförderten Wohnungsbau) zu realisieren. Aktuell gilt im Plangebiet der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 126/II „Sandstraße“. Dieser setzt Flächen für eine ebenerdige, 3-gruppige Kita sowie einen Wohnungsbau bis maximal drei Vollgeschosse fest (s. Anlage 2 der Vorlage).

 

Aufgrund der aktuellen Flächenbedarfe für eine Kita wäre diese nur als 2-gruppige Kita realisierbar. Der heutige Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz macht es jedoch notwendig, hier eine 4-gruppige Kita zu realisieren. Wegen des aktuell sehr angespannten Wohnungsmarktes ist es ebenso notwendig, an dieser Stelle mehr Wohnungen zu realisieren, als der Bebauungsplan Nr. 126/II „Sandstraße“ dies bisher zulässt.

 

Dazu ist es notwendig, das Planungsrecht zu ändern, hier in Form eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Aufgrund sowohl der geringen Relevanz der planungsrechtlichen Änderungen für die Öffentlichkeit als auch der hohen Dringlichkeit ist vorgesehen, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zu verzichten. Gleichwohl besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich gemäß §13a (3) Nr. 2 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des neuen Bebauungsplans zu informieren sowie dazu Äußerungen abzugeben.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein