- Verwendung der investiven Restmittel 2024
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt einen Zuschuss an den Förderverein der GGS Im Steinfeld zur Anschaffung verschiedener Kleinspielgeräte/-gegenstände in Höhe von 1.960 € aus den Restmitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2024 im Stadtbezirk II.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II
hat die Vorlage
Nr. 2024/2832 „Kleine
Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2024“ in ihrer Sitzung vom 18.06.2024 beschlossen.
Aus dem Budget stehen nicht verplante
investive Restmittel für 2024 in Höhe von 5.900 € für eine Verausgabung zur
Verfügung. Die Verwaltung wurde
in Abstimmung mit der Politik beauftragt, Ersatzmaßnahmen zu erarbeiten und der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund der defizitären Haushaltslage verzichtet die Verwaltung auf das
Einbringen von Vorschlägen.
Im Ergebnis wird die nachfolgende Maßnahme
vorgeschlagen:
Vorschlag
der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II:
Zuschuss an den Förderverein der GGS Im
Steinfeld zur Anschaffung verschiedener Kleinspielgeräte/-gegenstände
(1.960 €, investiv)
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II möchte den Förderverein dabei unterstützen, die nachfolgenden Gegenstände anzuschaffen. Diese sollen im Rahmen der OGS und Nachmittagsbetreuung bzw. während der Pausenzeiten von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden, um sich als Ausgleich zum Unterricht zu bewegen und eine aktivere Pausengestaltung zu ermöglichen.
- Zwei Bollerwagen (insgesamt 200 €) – diese werden zum Transportieren von Spielzeugen etc. in das Außengelände genutzt,
- großes Verkehrszeichenset (100 €) – zehnteilig, Nutzung im Rahmen der Verkehrserziehung,
- zwei Berg Rally Blue Kettcar (insgesamt 1.000 €),
- Multispieltisch Multigame (200 €),
- zwei – drei Klapptische außen (insgesamt 300 €) - für Außenaktivitäten und Ersatz für die Biertischgarnituren, an die die Monoblock-Stühle nicht passen und
- acht weitere Monoblock Stühle (160 €) – Aufstockung des Bestandes.
Die Gesamtkosten betragen 1.960 €.
Der Förderverein möchte die Gegenstände anschaffen und im Anschluss an die Schule übergeben, sodass sie ins städtische Inventar übergehen können.
Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft:
Die Mittel auf dem Schulgirokonto reichen nicht aus, um die aufgeführten Materialien und Gegenstände zu finanzieren. Seitens des Fachbereichs Schulen besteht keine Verpflichtung, diese Dinge für die Schule anzuschaffen, da sie zwar für den Schulalltag wichtig, aber nicht zwingend für den Unterricht notwendig sind. Mittel der Fachverwaltung stehen somit nicht zur Verfügung, jedoch wird eine Finanzierung über die (Rest-)Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen begrüßt und befürwortet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 81040105012000 Finanzposition/en: 782600 und 782700
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.960 € (von
5.900 €)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |