Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Planung zur Erneuerung der Schlangenhecke zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Die Schlangenhecke zwischen Schlebuscher Straße und Eschenweg wurde 1973 erstmalig in Teilbereichen in Asphaltbauweise hergestellt. Sie ist vom Einmündungsbereich Schlebuscher Straße bis zum Deutsche-Bahn-Tunnel (Eisenbahnunterführung) beidseitig von Gewerbe und dessen Zufahrten umgeben. Eine Durchfahrt für den Kfz-Verkehr ist nur bis zum Tunnel möglich. Im weiteren Verlauf ist die Schlangenhecke als Radweg ausgebaut.
Die Schlangenhecke hat eine bedeutende Erschließungs- und Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Sie stellt einen Teil der kürzlich umgesetzten städtischen Radroute 7 dar und ist somit eine wichtige Wegeachse für den Radverkehr, die den Stadtteil Leverkusen-Quettingen mit den Stadtteilen Leverkusen-Küppersteg sowie Leverkusen-Wiesdorf verbindet. Diese Verbindung ist zudem Teil des Zielnetzes Radverkehr des Leverkusener Mobilitätskonzepts 2030+.
Seit dem Ausbau im Jahre 1973 ist die Schlangenhecke durch den motorisierten Verkehr und insbesondere durch Lkws stark geschädigt. Sie weist Randschäden, Längs- und Blockrisse, Absackungen, Spurrinnen und Asphaltausbrüche in der Fahrbahn auf. Daher ist eine Erneuerung aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich.
Bürgerbeteiligung:
Im Zeitraum vom 25. April 2024 bis zum 25. Mai 2024 fand eine Bürgerbeteiligung statt, in der die Eigentümer*innen des auszubauenden Abschnitts der Straße Schlangenhecke mit einem Anliegerschreiben und der beigefügten Vorplanung Gelegenheit hatten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Es wurden keine Rückmeldungen hinsichtlich der Planung und der Beiträge eingereicht.
Bauliche Beschreibung:
Die Planung umfasst eine vollumfängliche Erneuerung der Schlangenhecke im Abschnitt zwischen Schlebuscher Straße und der Kurve nach der Eisenbahnunterführung. Es ist vorgesehen, den bestehenden Straßenquerschnitt von ca. 5,30 m beizubehalten. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit Randeinfassungen hergestellt. Zudem werden die Borde erneuert, da diese vor allem an den Grundstückszufahrten ebenfalls stark beschädigt sind.
Die erforderliche Mindestbreite der Fahrbahn für den Lkw/Lkw-Begegnungsverkehr ist nicht vorhanden, aber bei Lkw/Lkw-Begegnungen sind Ausweichmöglichkeiten auf den privaten Zufahrten möglich. Aufgrund des geringen Straßenquerschnitts besteht in diesem Abschnitt keine Möglichkeit, Gehwege oder Grünflächen bzw. Bäume in der Planung vorzusehen. Nach dem Ausbau der Schlangenhecke wird der Abschnitt als Fahrradstraße ausgeschildert. Zudem sind Piktogramme zur Verdeutlichung der Fahrradstraße vorgesehen.
Um die Entwässerung des Oberflächenwassers zu ermöglichen, wird der Einbau einer Entwässerungsanlage im Rahmen der Straßenerneuerung geplant. Zudem ist in diesem Abschnitt eine neue Beleuchtungsanlage mit ca. 5 bis 6 neuen Leuchten in LED-Technik vorgesehen; die genauen Standorte werden noch mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) abgestimmt.
Kosten/Fördermittel/Beiträge:
Gemäß einer Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Erneuerung der Schlangenhecke im Abschnitt zwischen Schlebuscher Straße und der Kurve nach der Eisenbahnunterführung auf ca. 699.000 €. Da für die Maßnahme unter der Finanzstelle 66431205021165 lediglich 560.000 € etatisiert sind, müssen Deckungsmittel in Höhe von 139.000 € aus der Finanzstelle 66001205021014 (neue Steueranlage Straßenbeleuchtung) bereitgestellt werden.
Aufgrund des seit 01.01.2024 geltenden Erhebungsverbots aus § 8 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) können für diese Maßnahme keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Nach § 8a KAG NRW erstattet das Land NRW die durch das Erhebungsverbot entstandenen Beitragsausfälle. Nach der derzeitigen Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land NRW ist eine Förderung in Höhe von 70 % zu erwarten. Die Beantragung der Fördermittel kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorlage aller Schlussrechnungen erfolgen.
Im Mai 2024 wurde zudem aufgrund der Umwandlung des
Straßenabschnitts in eine Fahrradstraße ein Finanzierungsantrag für die
restlichen 30 % gemäß der Förderrichtlinie Nahmobilität bei der
Bezirksregierung Köln gestellt.
Weiteres Vorgehen:
Nach einer positiven Beschlussfassung und nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids ist die Umsetzung für 2025 geplant.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66431205021165 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 560.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 70 %
Name Förderprogramm: Förderrichtlinie
Nahmobilität
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 66001205021014
in
Höhe von 139.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Bilanzielle Abschreibungen: 17.500 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): rd. 16.000 €
Produkt: PN1205 Sachkonto 416100 bzw. 437100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |